Besuchsverbot in Pflegeheimen

Hinweis: Da diese Überschrift, im Zuge der coronabedingten Besuchsverbote, tausende Besucher anspricht, weisen wir  darauf hin, dass u.s. Beitrag 2016, also vor  dem  Corona-Notstand, verfasst wurde.  Hier finden Sie den  Beitrag der Pflegeethik-Initiative zur coronabedingten Besuchsregelung 


Ehepaar Dora und Heinz S, Freiburg 2013-2016:  Das Foto zeigt die  herzliche Umarmung des Ehepaares Viktoria und Heinz S nach einem sieben monatigen Hausverbot.  Seit 63 Jahren sind die beiden verheiratet. Sie seien immer ein Herz und eine Seele gewesen, berichten Freunde und Bekannte.   Nun im Alter von rund 90ig, hat das Betreuungsgericht Freiburg gemeinsam mit der Heimleiterung verfügt, dass die beiden getrennt werden.  Weil Herr S sich nicht an die Bestimmungen der Heimleiterin  halten wollte  und seinem Unmut Luft gemacht hat, darf er seine Frau 7 Monate nicht sehen.  Die seit einem Schlaganfall auf den Rollstuhl angewiesene Dora S, darf das Heim nicht verlassen, ihr Ehemann, darf sie nicht besuchen. Da er schwerhörig ist und Dora S kein Telefon im Zimmer hat, kommt das Hausverbot einer Kontaktsperre gleich.   Der Pflege-Selbsthilfeverband (heute Pflegeethik-Initiative) hat sich dafür eingesetzt, dass sie jetzt wirder gemeinsam in ihrem Haus leben können.   Wie es zu dieser Entwicklung kam und wie die Befreiung gelingen konnte, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ehepaar S aus Pfaffenhofen Oktober 2016:   Im September 2016 erreichte uns ein Hilferuf aus Bayern.  Dort hatte eine Berufsbetreuerin nach einem Vorwandt zunächst Herr S in ein Heim verbracht, angeblich nur zur Kurzzeitpflege.  Wenige Tage später wurde  auch Frau S – gegen ihren Willen – in dieses Heim gebracht.  Bei jedem Besuch der jüngsten Tochter, die mit ihrer Familie im Elternhaus lebt, drängen sie darauf, dass diese sie  mit nach Hause nimmt.  Die alten Eheleute wollen definitiv nicht im Heim bleiben und es besteht auch keine Notwendigkeit.  Die Lage schaukelt sich hoch, so dass sich die Betreuerin veranlasst sieht gegen die Tochter und weitere Angehörige ein Besuchsverbot auszusprechen.  Der Heimleiter sieht sich verpflichtet dieses Verbot durchzusetzen, zumal die Betreuerin eine Rechtsanwältin aus der Stadt ist.   Hier reichte zum Glück jedoch ein Schreiben unseres Vereins, um dem Heimleiter klar zu machen, dass er sich der Freiheitsberaubung schuldig macht.  Zwei Tage später war dieses Ehepaar wieder zu Hause. Wo sie auch nicht mehr weg wollen.  Die Betreuerin wurde abgesetzt.  Einen ausführlichen Bericht zu dieser Geschichte, finden Sie auf der Seite: www.demenzrisiko.de. Denn dieser Fall hat eine nicht minder spannende, verwerfliche Vorgeschichte.

Nachbarn setzen sich gegen die Entrechtung einer alten Dame ein, die nach einem Krankenhausaufenthalt unter  Betreuung gestellt und mit Genehmigung des Amtsgerichtes in einem Pflegeheim weggesperrt wurde.   Als Nachbarn sie dort besuchen wollten, wurde ihnen erklärt, dass sie kein Besuchsrecht hätten.   Das fanden diese so ungeheuerlich, dass sie  gemeinsam gegen dieses Unrecht auf die Straße gingen.  Das Bayerische Fernsehen berichtete darüber:

Sendung vom 13.02.2014:  Ausgesperrt: Nachbarn dürfen Pflegebedürftige nicht besuchen.

Sendung vom 20.02.2014: Isolierte Pflegebedürftige: Nachbarn kämpfen um Besuchsrecht.

Wunderbares Beispiel bürgerschaftlichen Engagements dem wir viele Nachahmer wünschen

An unseren Verein wenden sich immer wieder verzweifelte Bürger, die ihren Angehörigen im Heim nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt besuchen dürfen.   In all den Fällen um die wir uns kümmern  liegt ein ähnliches Muster zugrunde:

1.  Es wurde ein Betreuer eingesetzt der seine Macht zum Schaden des Betreuten ausübt.  In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Berufsbetreuer, die sich möglichst wenig Arbeit machen wollen und am liebsten ihr Betreuungsgeschäft vom Schreibtisch aus erledigen.  Melden sich dann Angehörige, die nicht mit allem einverstanden sind oder ein größeres Mitspracherecht einfordern, als der Betreuer bereit ist zu gewähren, müssen diese damit rechnen, komplett ausgeschlossen zu werden.  Sie werden nicht mehr informiert. Heimleitung/Personal  und Ärzte werden angewiesen ihnen keine Auskunft mehr zu geben.  Schriftliche Eingaben gegen diese Informationssperre ignoriert der Betreuer.   Da der Betreute (zumeist sind es Menschen mit Demenz oder anderen  geistig-psychische Einschränkungen) in der Regel spürt, dass da etwas nicht stimmt,  regt auch dieser sich auf.  Aggressivität, verstärkte Weglauftendenz, Unruhe und andere Auffälligkeiten, können im weiteren als Begründung herangezogen, um die  Besuche des Angehörigen einzuschränken.
Uns sind allerdings auch Fälle bekannt, in denen ein zum Betreuer bestellter Angehöriger (Tochter/Sohn) die anderen Geschwister und Verwandten mit Hilfe des Betreuungsgerichtes und ärztlicher Gutachten auszuboten versucht.   Häufig sind familiäre Konflikte der Grund, weshalb Berufsbetreuer vorgeschaltet werden, die dann nach eigenem Gutdünken entscheiden, wer die Mutter/den Vater etc. besuchen darf und wer bei allem außen vor gelassen wird.    Das Besuchsverbot richtet sich zumeist gegen die nächsten oder  wichtigsten  Kontaktpersonen,  also ausgerechnet die Menschen auf die der betreuungsbedürftige wartet.

2. Der  Betreute befindet sich in einem Heim, das mit Kritik von Angehörigen nicht anders umgehen kann,  als diesen klar zu machen, wer im Haus das Sagen hat.  Heimbetreiber haben dabei die stärkere Position, in dem sie auf ihr Hausrecht verweisen und die Angehörigen einschüchtern. Auf der Seite der BIVA finden Sie zu diesem Thema  wichtige Informationen und  Argumentationshilfen.   Dennnoch ist der Rechtsweg schwierig – ohne den Druck durch die Medien selten erfolgreich.   Zwar darf ein Heim von sich aus kein Besuchsverbot verhängen, sondern nur Hausverbot, im Endeeffekt läuft das auf das Gleiche hinaus, wie wir besonders dramatisch an diesem Beispiel gesehen haben:  Eine  Tochter, Frau Gärtner, durfte ihre Mutter nur bis zur Schranke am Parkplatz des Heimes bringen.  Sie musste auf eigene Kosten jeweils jemanden organisieren, der ihre 87 jährige demenzkranke Mutter im Wohnbereich des Heimes abholte und zu ihr nach draußen brachte.  Zurück dann das Gleiche.  In diesem Falle bildeten die Betreuerin, Betreuungsgericht und die Heimleitung eine Mauer die nicht zu durchdringen war.

Laut Grundgesetzt, Betreuungsrecht, UN-Behindertenkonvention und anderer Bestimmungen  dürfte es gar keine Besuchsverbote  geben.     Besuchs-/Kontaktverbote  sind  Menschenrechtsverletzungen.  Nur in bestimmten Situationen und mit richterlicher Genehmigung, sind diese statthaft.   Dann, wenn der Betreute vor einem bestimmten Angehörigen/Besucher geschützt werden muss, wenn er sich durch diesen bedroht fühlt oder sich der Kontakt schädigend auf ihn auswirkt.  Letzters ist jedoch Auslegungssache, wie das folgende Beispiel zeigt:

Dez.2013 Kreis Ahrweiler:  Frau Grote, geschiedene Ehefrau eine Heimbewohners, darf  ihren Ex-Mann nur noch einmal im Monat besuchen, ohne dass man ihr einen Grund dafür nannte.  Dies ist auch deshalb unverständlich, weil der  Mann in ihrer Gegenwart  regelrecht aufblüht und sich an Dinge erinnert, wie es untypisch ist für jemanden mit der Diagnose Demenz. Seine Schwester, die Frau Grote mehrfach begleitet hatte, bestätigt dies. Außerdem würde er immer nach der „Gerda“ fragen.  Für ihn geht die Sonne auf, wenn diese Frau zur Tür herein kommt. Er will mit ihr nach Hause, versteht nicht warum er nicht einmal mit ihr draußen spazieren darf (beschützter Demenzbereich)  und ist niedergeschlagen, wenn sie wieder gehen muss,  zeige nach den Besuchen auffälliges Verhalten.   Also hat sich der Pflegedienst dieses Wohnbereiches an die  Betreuerin (Tochter aus erster Ehe) gewandt und sie gebeten ein Besuchsverbot beim Amtsgericht zu erwirken.  Zur Untermauerung wurde der Neurologe des Heimes hinzugezogen, der auf Grund der Aussage des Fachpersonal eine Gefährdung des Betreuten durch die Besuche seiner Ex-Frau bescheinigte.  Aufgrund dieser Bescheinigung begründete der Richter das Besuchsverbot.  Frau Grote verstand die Welt nicht mehr.  Mit ihr hatte niemand darüber gesprochen. Lediglich teilte ihr die Betreuerin schrichtlich mit, dass es diesen Beschluss gebe.  Da sie nicht am Verfahren beteiligt ist, muss man ihr gegenüber dieses Verbot nicht einmal begründen.  Erst als ich mich eingeschaltet habe, erfuhren wir näheres.

Bei einer Anhörung am 10.06.2014 im Seniorenzentrum Limbach, bekräftige der Betreuungsrichter das gegen die Ex-Frau des Betreuten verhängte Besuchsverbot. Vergeblich meine Bemühungen, sowie die von Schwester und Schwager des Betreuten, die positive Wirkung auf das Erinnerungsvermögen und die Vitalität des Betreuten hervorzuheben, die die Besuche der Ex-Frau bewirkten. Herr G, 75. Jahre wegen Demenz und Weglaufgefahr, seit Sommer 2013 in einem geschlossenen Bereich eines Pflegeheimes untergebracht, ist in diesem Jahr um 10 Jahre gealtert und hat jetzt Pflegestufe 3. Vor einem Jahr lebte er noch allein in seinem Haus, fuhr mit seinem Rennrad, Motorrad oder Auto durch die Gegend, ohne Schaden angerichtet zu haben. Jetzt kann er sich nicht einmal mehr selbst die Knöpfe vom Hemd zu machen, trägt Windeln und hat keine Chance dieses Heim lebend wieder verlassen zu können. Außer er verstirbt im Krankenhaus. Im Mai war er da nicht mehr weit von entfernt, als er mit schwerer Lungenentzündung gut 14 Tage auf der Intensivstation eines Krankenhauses behandelt wurde. Dort besuchte ihn seine Ex-Frau, Gerda G., obschon sie das nicht durfte. Vier Stunden hat sie an seinem Bett verbracht und mit ihm geredet, sehr zur Verwunderung des Personals, denn bis dahin habe Herr G weder die Augen aufgemacht noch geredet. Ungeachtet dieses heilsamen Krankenbesuches und der großen Vertrautheit die bei allen früheren Besuchen beobachtet wurde, reagierte die Betreuerin (Tochter aus erster Ehe, die als Kind mit ihrer Mutter wegzog und diese zweite Frau ihres Vaters immer abgelehnt hat), mit dem totalen Besuchsverbot, weil diese sich nicht an die vorherige Besuchsbeschränkung auf 1 x monatlich gehalten hatte.

3.  Betreuungsgerichte orientieren sich bei ihren Entscheidungen in erster Linie an den Aussagen von Ärzten und Pflegekräften.  Das sind die Fachleute. Wenn diese erklären, dass eine geschlossene Unterbringung  zum Besten des Betreuten  ist oder eine Fixierung oder ein Besuchsverbot, was soll ein Richter dagegen sagen?   Er ist kein Fachmann und in den fünf Minuten, die er – weil das so vorgeschrieben ist –  den Betreuten aufsucht, kann er sich unmöglich ein eigenes Urteil bilden.  Angehörige sind Laien, wenn diese andere Vorstellungen haben, als die Fachleute, setzt man sie kurzerhand vor die Tür.

Unsere Erfahrungen bis 2016: Bei den Betreuungsbehörden und Richtern läuft man gegen Wände.  Die Staatsanwaltschaft stellte in Betreuungsfällen keine eigenen Ermittlungen an, sondern prüft lediglich an Hand der Betreuungsakte, ob grobe Verfahrsfehler vorliegen.  Werden keine Verfahrensfehler gefunden, folgt die Staatsanwaltschaft der Erklärung der Betreuungsbehörde.   Auf nomalem Rechtswege hat ein Bürger nur dann eine Chance, wenn er das Glück hat, an einen Richter zu geraten, der sich an seiner Ehre packen lässt, wenn ihm Ungereimtheiten aufgetischt werden.    Vor  Machtmissbrauch und Betreungswillkür ist niemand geschützt, der unter Betreuung gerät.  Selbst Vorsorgevollmachten können von Betreuungsrichtern kurzerhand außer Kraft gesetzt werden, wenn sich ein Arzt und Heim gemeinsam als Lebensretter präsentieren und dem Bevollmächtigten, Verkennung der Gefahrenlage bescheinigen. Auch dazu könnte ich inzwischen Beispiele liefern.

Informationen zur  Rechtsstellung pflegebürftiger Menschen unter gesetzlicher Betreuung.

Die jüngste Rechtsprechung stärkt die Position von Heimbewohnern:    Erneut entschied im Januar 2016 ein Amtsgericht zu Gunsten einer Angehörigen.    Das AG hob das Hausverbot auf und verurteilte das Heim, die Besuche und Betreuung der Ehefrau zu dulden (AG Spaichingen 13.1.16, 2 C 477/15): 2016 12 07 Entscheidung zum Hausverbot im Heim


Unsere Erfahrungen mit rechtlicher Betreuung im Pflegebereich, fallen überwiegend negativ aus.

10 Kommentare

  1. Darf ich meinen Bruder den Besuch bei meinem Vater im Pflegeheim verbieten?
    Ich habe die alleinige Vollmacht, eine rechtliche Betreuung, in der mein anderer Bruder und ich eingesetzt waren, wurde aufgehoben. Mein Vater erteilte mir dann eine umfassende Vollmacht, die vom Amtsgericht als ausreichend angesehen wurde, nachdem mein „unguter“ Bruder prompt versucht hat, die alleinige Betreuung zu erhalten. (Verfahren wurde eingestellt)
    Nun taucht der zu allen möglichen und unmöglichen Uhrzeiten im Heim auf, versucht das Personal auazuquetschen, ob ich mich eigentlich kümmere, deutet an, die Vollmacht sei von mir erzwungen worden, bzw wahrscheinlich gar nicht von Vater selber unterschrieben, kurzum, das Heim möchte selbstverständlich nicht in Familienkonflikte gezogen werden, und haben ihm bereits mit Heimverbot gedroht, allerdings liege es natürlich an mir.
    Mein Vater kann sich nach einem zweiten Schlaganfall diesen Jahres nicht mehr eindeutig artikulieren, und ich bin im Zwiespalt, ob ich meinen Vater einen Gefallen tue, wenn ich es untersage, aber ich möchte auch nicht, daß mein Vater leidet, trotz allem ist es ja sein Sohn! Allerdings ist er sehr aufgewühlt und unruhig..

    • Ja, „trotz allem ist es ja sein Sohn!“ Nach meiner Erfahrung in ähnlichen Fällen, wünschen sich Eltern am Ende ihres Lebens nichts mehr, als ein friedliches Miteinander ihrer Kinder. Aufgewühltheit und Unruhe können alleine dadurch ausgelöst sein, dass sie wissen oder spüren, dass eines ihrer Kinder mit den anderen Schwierigkeiten hat und jeder dem anderen die Schuld dafür gibt. Mein Rat daher, wenn Sie ihrem Vater leiden ersparen wollen, sollten Sie nicht über Besuchsverbot nachdenken, sondern darüber den Bruder zu integrieren.
      Im Übrigen sind Besuchsverbote auch rechtlich gesehen angreifbar. Sowohl Betreuer noch Bevollmächtigte sind gehalten, Entscheidungen im Sinne und Einverständnis (mutmaßlichen Willen) zu treffen. Solange der Vater signalisiert, dass er sich über den Besuch freut (freudige Erregtheit) und keine Abwehrreaktionen zeigt, wie z.B. wegdrehen, sollte niemand ihm diesen Kontakt verwehren.

  2. Hallo Zusammen! Das kommt mir alles sehr bekannt vor. Meine Mutter ist Dement, und hat Diabetes Typ 2.Sie hat eine vom Gericht bestellte Betreuung, weil das Gericht dem eigenen Sohn die Betreuung wegen Familienstreitingkeiten verwehrt. Obwohl diese untereinander und nicht wegen meiner Mutter sind. Beim Pflegeheim ist Kritik nicht erwünscht, den wenn man hier Dinge bemängelt,ist man ein Dorn im Auge der weg muss.
    Ich stelle mir die Frage in welchem Land wir eigentlich Leben! Diese Betreuungs und Pflegegesetze müssen meiner Meinung nach Kommplet überarbeitet werden. Du hast als Angehöriger keine Chance gegen so eine Mafia. Uns selbst bleibt lediglich die Möglichkeit mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht die Dinge in die richtige Bahn zu bringen, bevor so eine Pflegemafia Kontrolle von einem erhält, das man so gar nicht möchte!

  3. Leider gibt es Heimleiterinnen, die ihre Macht ausspielen. Medizinische Gründe waren es bei mir nicht.
    Ich war oft im Heim, alle 2 Tage. Der Zufall wollte es, dass ich dabei Nachlässikeiten sah. Ich hatte mich noch gar nicht beschwert. Aber, wenn man dabei ist, erschrickt man doch und fragt. Es wurde gedroht mit Kündigung des Heimplatzes, mit Hausverbot.
    Das Heim fühlte sich beobachtet und kontrolliert durch mich.
    Im Hausverbot standen Begründungen, die nie so geschehen waren. Z.B. Eingriff in die Pflege der Mutter und anderer Heimbewohner
    Herausholung der Mutter aus Therapien. Abholung zur Ausfahrt zu den Essenszeiten. Beleidigung der Heimleiterin. Rufmord.
    Die Heimbewohner hätten Angst vor mir. Ich würde den Heimbewohnern erzählen, wie schlecht das Heim war.
    usw, usw. Keine Beschuldigung stimmte.
    Es kam zum Prozess.
    Es war eine Einstweilige Verfügung und Klage eingereicht worden.
    Die Heimleiterin lehnte einen Vergleich des Richters ab.
    Die Verhandlung wurde vertagt.
    Nach zwei Tagen wurde eine fristlose Kündigung ausgesprochen.
    Was soll man dazu sagen? Ja, es kann nur derjenige beurteilen der dabei war und ein reines Gewissen hat. Ich hatte eins.

    • Genau das erfahre ich aktuell. Ich besuche meinen Betreuten auch regelmäßig. Die Gefahr dabei ist eben dass man Missstände mitbekommt. Aufgrund von mehreren Übergriffen durch Mitbewohner im Pflegeheim als auch mehrfache Verwechslung von Medikamenten, die meinen Betreuten fast zum Herzstillstand gebracht haben, achte ich natürlich mehr darauf. Dafür sind wir u.a. bestellt, unsere Betreuten vor Gefahren zu schützen. Man ist zu präsent und wird für die Heimleitung unangenehm. Somit wurden die Besuchszeiten eingeschränkt. Das bedeutet, keine Kurzausflüge oder mal Essen gehen mit dem Betreuten. Ist das die Lösung, wo es ohnehin schon aufgrund von Personalmangel nicht möglich ist mal einen Spaziergang zu machen. Die Heimleitung kann froh sein, dass Betreuer bzw. Angehörige sich kümmern, da die Pflegekräfte in irgendeiner Weise dabei entlastets werden.

  4. Sehr geehrte Damen und Herren,

    auch wir sind auf der Suche nach „Recht“. Wir sind Nachbarn und Freunde von einer Dame die im Februar 8o geworden ist.
    Im Oktober 2017 hat Sie mit Ihrem Partner ein selbstbestimmtes Leben geführt.
    Auto gefahren, gekocht, Einkäufe erledigt…
    Im November erlitt Ihr Partner einen schweren Schlaganfall. Ab sofort waren sie „getrennt“ die Kinder von beiden haben verhindert, dass die Lebensgefährtin den erkrankten Partner besuchen darf.
    Das war enormer Schock für die Dame und damit hat sie sich Ihr Gesundheitszustand – Vergesslichkeit sehr verschlechtert.
    Ihr war klar, sie musste sich Hilfe holen. Sie wollte aber auf keinen Fall ins Altersheim! Das hat Sie klar und deutlich geäußert!
    Wir, die Nachbarn haben Ihr immer geholfen, bei Einkäufen, beim Kochen, Reden, Trösten…sie wollte auf einmal auch nicht mehr Ihr Auto fahren, was wir für vernünftig hielten.
    Am 15. Januar verschwand Sie über die Nacht.
    Wir haben erfahren über eine Nachbarin, die Töchter haben die Mutter unter Vorwand, dass Sie nur 14 Tagen da bleibt, während die Töchter im Urlaub sind, ins Altersheim gebracht.
    Wir waren entsetzt! Wir kann das passieren! Das war für Sie ein Alptraum!
    Es kam dann auch eine Aussage von einer Tochter: Sie empfiehlt keine Besuche, da Die Mutter Keinen mehr erkennen wird.
    Wir haben uns nach 6 Wochen trotzdem getraut die Nachbarin zu besuchen. Es war ein Schock! Die alte Dame hat sich die Augen ausgeweint, Sie hat stark abgenommen und Sie versteht die Welt nicht mehr, dass solches Verbrechen in Deutschland passieren kann. Wir auch nicht!

    Wir kämpfen für Sie, beim Betreuungsgericht. Leider kommen wir nicht mehr weiter. Uns war Hausverbot ausgesprochen, die 2 Töchter drohen uns per Rechtsanwalt mit der Strafanzeige, wenn wir uns noch weiter einmischen.
    Was ist passiert in Deutschland. Sind die ältere Menschen nur noch der Müll , das man entsorgen muss. An wen sollen wir uns noch wenden? Gibt es die Lösung für Frau R.S., dass Sie in Ihre Wohnung(Eigentumswohnung) wieder einziehen kann?
    Wer kann uns helfen?

    • Ähnliche „Hilferufe“ von Bekannten, Nachbarn oder Angehörigen erhalten wir regelmäßig. Beschrieben wird im Grunde die Verfahrensweise der Entrechtung hilfebedürftiger, alter Menschen im deutschen Pflege- und Betreuungssystem. Dabei handeln – in diesem Falle die Töchter – als sei ihnen per Vorsorgevollmacht oder Betreuungsbeschluss, die Vormundschaft über die Mutter übertragen worden. Tatsächlich missachten sie jedoch das Recht eines jeden, nicht entmündigten Erwachsenen, selbst zu bestimmen, wen er sehen und wo er leben will. Auch das Heim missachtet dieses Recht, wenn es den Willen der Töchter meint durchsetzen zu müssen, obwohl die Bewohnerin den Besuch ausdrücklich wünscht. Da die gebrechliche, alte Mutter nicht die Kraft hat, sich gegen Fremdbestimmung zu wehren, laufen Beschwerden außenstehender meist ins Leere. „Befreiungsbemühungen“ scheitern zumeist an der ambivalenten Haltung der Betroffenen selbst, die sich nicht gegen das oder die eigenen Kinder stellen wollen und sich schließlich resigniert zurückziehen (aus diesem Leben). In dem Beitrag „Vergessen was belastet“ wird der Mechanismus beschrieben, von einer als aussichtslos und unerträglich erlebten Lage, bis zur hochgradigen Demenz.

  5. Ich darf meinen Lebensgefährten (seit 10 Jahren) nach Aushängung vom Besuchsverbot durch seine Tochter nicht mehr besuchen.
    Ein Albtraum.

  6. Der Einsatz von der Nachbarschaft in den gezeigte Beispielen gibt mir Hoffnung, dass auch in meinem Falle die Besuchseinschränkung wieder aufgehoben wird. Frau von Stösser hat das Beispiel hier erwähnt, sie kennt den Vorgang und hat ein erstes Gespräch mit der Geschäftsführung und Pflegedienstleitung erwirkt. Ich möchte meinen Ex-Mann wenigstens 1 x die Woche besuchen, nicht nur 1 x im Monat, wie vom zuständigen Richter am Amtsgericht Bonn verhängt wurde über Gerichtsbeschluss. Ich würde mich sehr freuen, so lange es noch geht, mit meinen „Hans“ zusammen zu sein. Er klammert sich an meiner Hand fest, auch wenn ich wieder gehen muß. Es tut mir in der Seele weh, weil er nicht versteht, warum er da bleiben muss. Hans war immer ein aktiver Mensch, Radrennsportler, hat früher jedes Rennen gewonnen. Am 7. März wird er 75. Eigentlich viel zu jung, um nur noch seine Zeit in diesem Heim abzusitzen. Auch das tut mir sehr leid für ihn, denn das hat er nicht verdient. Ich bin genauso alt wie Hans, wir sind zusammen in die selbe Schule gegangen. Er hat immer jedem geholfen, der irgendetwas zu reparieren hatte. Fahrräder, Motorräder, Waschmachienen oder Hausmeisterarbeiten jeder Art, damit kannte er sich aus. Und jetzt sitzt er auf dieser geschlossenen Station herum und wartet, dass er wieder nach Hause darf. Ich finde das so furchtbar, wie hier über einen Menschen bestimmt wird.
    Gerda Grotegut

    • eřleben ebenfalls ähnlicher Fall von Freiheitsberaubung durch einen Betreuer und Gutachter, Betreuungsgericht u.eigene Geschwister.Es geht um unsere 83-jaehrige Mutter, die jetzt im Rollstuhl im Pflegeheim sitzt und weiter abbaut. Meine Handynummer. 0175 8680517. Ich wuerde mich ueber eine Antwort freuen. Gruß Fritz Hund, Baiersbronn

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