Das Arztgeheimnis ist Geschichte

Brüssel 24.05.2024:  „Die Abgeordneten des EU-Parlaments werden heute Mittag im Plenum die Verordnung zur Schaffung eines „Europäischen Gesundheitsdatenraums“ (EHDS) absegnen. Danach sollen zu allen Patienten Informationen über jede medizinische Behandlung einschließlich Impfstatus, Medikamente und Schwangerschaften, Labor- und Entlassberichte digital gespeichert und europaweit abrufbar gemacht werden – auch zu den in Deutschland bisher nicht von der elektronischen Patientenakte erfassten Privatpatienten. Zugang sollen europaweit eine Vielzahl von Stellen erhalten können, das von der Bundesregierung versprochene Widerspruchsrecht gegen Datenzugriffe aus dem Ausland ist nicht vorgesehen“, teilt der Europaabgeordnete Patrick Breyer, in diesem Beitrag mit.

So dürfte der 24. Mai 2024 als Tag in die Geschichte eingehen, an dem Ärzte dazu verpflichtet werden, Informationen über Patienten ins Netz zu stellen, die sie bisher geheim zu halten verpflichtet waren (Arztgeheimnis).   An dieser Stelle böte es sich an, die negativen Folgen, die  das im Einzelfalle  haben kann, aufzulisten. Wenn ich es nicht tue, so weil es vergeudete Zeit wäre. Denn offenbar ist es der Pharmalobby gelungen,  nicht nur die Abgeordneten von den Vorzügen zu überzeugen, sondern auch die öffentliche Meinung. In den öffentlich rechtlichen Medien findet dieses Ereignis allenfalls Erwähnung, als weiterer Schritt ins digitale Zeitalter.

Wenn ich als Patientin  verhindern will, dass mein Arzt Daten zu meiner Behandlung und Diagnose über eine Datenbank ins Netz stellt, kann ich dies theoretisch zwar ablehnen, praktisch muss ich jedoch damit rechnen, keinen Arzt zu finden, der mich unter der Voraussetzung behandelt.

Dass die Sorge vor Datenmissbrauch keineswegs unberechtigt ist, kann jeder erfahren, der sich die Berichte kritischer Fachleute anschaut oder die Meldungen von gestohlenen Patientendaten, die dann plötzlich irgendwo auftauchten.

Ohne die Bevölkerung über die Konsequenzen, Risiken und Nebenwirkungen des „Europäischen Gesundheitsdatenraumes“ zu informieren, werden wir von den gewählten Volksvertretern im EU-Parlament (CDU/CSU, SPD, GRÜNE, FDP, Linke und Freie Wähler) vor vollendete Tatsachen gestellt.  Den Abgeordneten unterstelle ich keine böse Absicht. Vielmehr beruht diese Entscheidung, wie viele andere auch, auf einseitiger,  interessensgeleiteter Information.  Sie haben sich von den vermeintlichen Vorzügen blenden lassen und die Risiken ausgeblendet.  Eine manipulierte Entscheidung, wie wir sie leider in der Gesundheitsbranche seit Langem beobachten.

 


Seit Jahrzehnten beschreiben kritische Ärzte und Pflegekräfte die Auswirkungen einer Medizin, die sich am Markt orientiert und nicht am Patienten.  Beispielhaft wird dies im Film „Der marktgerechte Patient“ aufgezeigt.

Gesundheitspolitische Entscheidungen werden zwar immer mit vermeintlichen Vorteilen für die Patienten begründet.  Tatsächlich jedoch stehen hinter jedem neuen Gesetz einflussreiche Anbieter von Medizintechnik, Medikamenten und  Versorgungsleistungen.  Die Marktführer der Gesundheitsindustrie diktieren die Gesundheitspolitik und legen die Behandlungsstandards fest.

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