Gerichtsurteil gegen einen Arzt, der die Sorgen vor Impfschäden ernst nahm.

Wer denkt Corona ist vorbei, der  kennt das Verfahren im Fall des Arztes Dr. Habig  nicht, der am 29. Juni 2023 von einer Richterin am LG Bochum zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt wurde.  13 Monate hatte Dr. Habig bereits in U-Haft verbracht, als endlich ein Verhandlungstermin zustande kam.  Zuvor waren seine Praxis durchsucht und Patientenakten beschlagnahmt worden.  Während der 67 jährige Arzt, ohne Verfahren, wie ein Schwerverbrecher im Gefängnis festgehalten wurde,  habe die Staatsanwältin dessen Patienten aufgesucht und regelrecht unter Druck gesetzt, damit diese eine etwaige Urkundenfälschung durch den Arzt eingestehen.  Nicht minder rigoros die Haltung der Richterin während der öffentlichen Verhandlung, zu der zahlreiche Unterstützer des Angeklagten gekommen waren.  Dem Gericht schien einzig daran gelegen, ein abschreckendes Urteil zu fällen. Einen Präzedenzfall. Denn derzeit befinden sich noch an die 200 Ärzte wegen gleicher Vorwürfe in U-Haft.   Nach der Urteilsverkündigung machte  sich Fassungslosigkeit breit und das Bedürfnis, diesem Arzt beizustehen.  Lesen Sie im Folgenden mein Schreiben vom 03.07. 2023 an das Landgericht Bochum:

Sehr geehrtes Gericht

Vergangenen Donnerstag fällte die Richterin Breywisch-Lepping an Ihrem Gericht ein Urteil über einen mutigen Arzt, der die Sorgen seiner Patienten vor möglichen Schäden durch die neuartigen Covid-Impfstoffen ernst nahm und durch den staatlichen Impfzwang in Not geratene Patienten durch eine falsche Impfbescheinigung geholfen hatte. Darunter u.a. einer verzweifelten Mutter, die ohne Impfung ihr Neugeborenes in der Klinik nicht besuchen durfte.

In unseren Augen hat Dr. Habig einen Orden verdient, weil er sich eben nicht dem ungeheuerlichen Druck beugte, dem Ärzte wie auch anderes Gesundheitspersonal während der Corona-Zeit ausgesetzt war.  Die allermeisten Ärzte haben mitgemacht, an der massenhaften Verimpfung gentechnischer Substanzen, auch weil sie den finanziellen Anreiz sehr verlockend fanden.  Es gab Ärzte die verdienten an einem Impftag mehr, als sonst in einem ganzen Monat. Diese Ärzte haben sich von der Propaganda und dem Erwartungsdruck verleiten lassen und weigerten sich die Warnungen und Hinweise auf Impfschäden zur Kenntnis zu nehmen.

Selbst als allgemein bekannt war, dass keiner, der auf die Schnelle aus dem Pharma-Hut gezauberten Stoffe, den Zweck einer Impfung erfüllt, nämlich vor Ansteckung und Übertragung zu schützen, wurde  die Bevölkerung in einer Weise zur Impfung/Boosterung genötigt, wie sie vor Corona niemand in Deutschland für möglich gehalten hätte. Zur Erinnerung: Vor Corona galt Nötigung als Straftatbestand. Jetzt verfolgen Staatsanwälte Menschen, die sich der Nötigung widersetzen, indem sie andere vor den Folgen staatlicher Nötigung zu schützen versuchen.

Als Verein, der sich seit 2005 bundesweit für die Wahrung der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen einsetzt, mussten wir mit ansehen, wie eine staatliche Schutzhysterie jede ethische und rechtliche Grenze hinwegfegte.  Mit dem Ergebnis, dass gerade in den Heimen, wo es die härtesten Verordnungen gab, die meisten Menschen (mehr als 60 Prozent) mit oder an Corona starben. Sie starben, weil das Personal das  sie pflegen sollte, in Quarantäne geschickt wurde und es Angehörigen verboten war, zu helfen. Und sie starben nach den Impfungen: „In den ersten Wochen nachdem der Impftrupp bei uns im Heim war, stieg die Sterbekurve steil an. Es war regelrecht gruselig, wie die Bewohner starben. So etwas habe ich in den dreißig Jahren meiner Berufslaufbahn noch nicht erlebt.  Plötzlich und unerwartet. Ein Bewohner, dem ich das Essen hingestellt hatte und der sich noch bedankte, kippte – kaum dass ich mich umgedreht hatte, vom Stuhl und war Tod.  Schlaganfälle häuften sich, Kreislaufprobleme, neurologische Störungen aller Art.  Außerdem:  Nach jeder „Durchimpfung“ gab es einen  Coronaausbruch im Heim. Also: Wieder alle Türen zu. Wieder Schutzanzüge vor jedem Zimmer anziehen.  Dabei sollte doch eigentlich die Impfung vor Corona schützen.“, schilderte ein Pflegerin.
Was hier abgelaufen ist, Sie wollen es nicht wissen. Es soll auch keiner Wissen. Ein Monitoring – wie es unser Verein gefordert hatte und wie es gerade in den Heimen sehr einfach hätte durchgeführt werden können, war ebensowenig erwünscht wie Obduktionen. Wer alt und vorerkrankt war, wäre ja eh bald gestorben.  Wer es wagt einen  Zusammenhang mit den experimentellen genbasierten Stoffen zu sehen und eine Überprüfung fordert, wird als Coronaleugner und Extremist hingestellt. Auf solche Leute darf man nicht hören.  Ich habe das selbst erlebt und kann es immer noch nicht fassen, wie schnell ein ganzes Land, einschließlich der Gerichte und RichterInnen umgepolt werden können.  Drei Jahre Impfpropaganda haben das Urteilsvermögen offensichtlich beschädigt.

RichterInnen und StaatsanwältInnen, die wie in diesem Falle erlebt, immer noch völlig unter dem Einfluss der drei jährigen Impfpropaganda stehen, müssten wegen Voreingenommenheit bzw. Befangenheit von solchen Fällen ausgenommen werden. Denn sie sind nicht in der Lage, die Beweggründe verantwortungsbewusster Ärzte zu verstehen, die sich wie Dr. Habig in erster Linie dem Patientenwohl und ihrem Berufseid verpflichtet fühlen.

Ich habe große Hochachtung vor dem Arzt und Menschen, Dr. Habig.  Denn wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Weiterleitung an die verantwortlichen Personen am Landgericht Bochum.
Adelheid von Stösser

PS: Bereits einen Tag später, am 30 Juni wurde der Arzt Prof.Dr. med. Sönnichsen, der über ein Internetportal tausenden Menschen zu „Impfunfähigkeitsattesten“ verholfen hatte, in zweiter Instanz freigesprochen. Das lässt hoffen, dass die Rechtsstaatlichkeit seit Corona nicht vollends verloren ist.

 

Beitrag zu diesem Urteil auf tichyseinblick 

Hier können Sie das Schlusswort von Dr. Heinrich Habig hören. Ein Dokument der Menschlichkeit und Zeitgeschichte!
Hier das schriftliche – Plaedoyer-von-Dr.-Heinrich-Habig

 

Nächster Freispruch für Prof. Sönnichsen am Landesverwaltungsgericht Salzburg

 

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