Warnung vor dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes einschließlich neuem Begutachtungs-Assessment (NBA) scheint unaufhaltsam. Viele versprechen sich davon eine Bewertung des Pflegebedarfs, der dem tatsächlichen entspricht. Vor allem Menschen mit Demenz, die bei der Pflegestufenregelung oft erst im fortgeschrittenen Stadium Leistungen der Pflegeversicherung bekommen, sollen mit der neuen Herangehensweise früher erfasst werden. Pflegekräfte und Angehörige erhoffen sich außerdem, dass damit zugleich die Minutenpflege abgeschafft und der Personalschlüssel verbessert werde.
Meine Prognose: Das neue Verfahren wird neue Probleme schaffen, ohne die alten zu lösen.

Kritikpunkte im Einzelnen

Es bleibt der Anreiz in die falsche Richtung.

Im alten wie im neuen System geht es einzig darum, den Leistungsanspruch festzustellen. Je höher die Pflegestufe, demnächst der Pflegegrad, desto höher der Geldbetrag aus der Pflegekasse.  Auf den ersten Blick erscheint dies gerecht und logisch, weil ja schließlich ein höherer Hilfebedarf auch mit höheren Kosten verbunden ist. Im Ergebnis hat dieser Ansatz jedoch den Effekt, dass sich jene finanziell belohnt sehen, die Pflegebedürftigkeit verstärken, hingegen andere bestraft sehen, die sich erfolgreich um Aktivierung und Wiedererlangung der Selbstständigkeit bemühen. Nach wie vor wird Pflege, die den Bedürftigen bedürftiger werden lässt besser bezahlt als solche die seine Selbstständigkeit fördert. Wie das alte, so wirkt auch das neue Verfahren entgegen der eigentlichen Zielsetzung des Pflegeversicherungsgesetztes: Es fördert den Pflegebedarf und behindert Prävention, Aktivierung und Rehabilitation.

Degradierung und Entwürdigung werden sich verstärken

Im Unterschied zum bisherigen, gaukelt das neue System eine positive Entwicklung vor. Angeblich wird damit der Grad der Selbstständigkeit ermittelt.     Tatsächlich gibt es jedoch die meisten Punkte für nicht vorhandene Fähigkeiten. Je mehr Punkte ein Kandidat bei dieser Prüfung erreicht, desto höher der Grad seiner Bedürftigkeit und der Betrag den die Pflegeversicherung zahlt. Hier könnte man von einer List sprechen, die angewandt wird, um dem oft als demütigend erlebten Prüfverfahren einen gefälligeren Anstrich zu geben. In unserem Positionspapier von 2013 haben wir die herabwürdigende Wirkung der Begutachtung durch den MDK herausgehoben, die vor allem Menschen in den ersten Stadien einer Demenz empfinden. Kein Mensch möchte am Ende seiner Lebenslaufbahn eine Pflegestufenleiter erklimmen oder demnächst den höchsten Grad seiner Unfähigkeit bescheinigt bekommen. Lassen wir uns nicht täuschen, beide Verfahren dokumentieren das Fortschreiten der Pflegekarriere. Darum fordern wir eine ethische Auseinandersetzung, auch mit der Frage der psychischen Wirkung. Während die Diagnose Krebs heute nicht mehr in jedem Falle als Todesurteil wahrgenommen wird, erzeugt die Diagnose Demenz bzw. die Bescheinigung eines demenzbedingten Pflegebedarfs ausschließlich düstere Erwartungen. Im Ergebnis erleben wir dann sich selbst erfüllende Prophezeiungen. Unsere Heime sind voll davon, von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich aufgegeben haben und die aufgegeben wurden, die verwahrt werden bis der Tod sie erlöst.

ACHTUNG
Das NBA will Menschen im Frühstadium einer Demenz berücksichtigen und fragt somit gezielt nach Demenzsymptomen. Die Fragen gehen sogar über die in vielen Arztpraxen übliche Abklärung einer Demenz hinaus. Aus diesem Grunde und weil Gutachten des MDK vor Gericht und bei Behörden allgemein hohe Anerkennung erhalten, dürften diese der ärztlichen Bescheinigung einer Demenz gleichgestellt werden. Bei Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs steht also zu befürchten, dass ältere Menschen denen Pflegegrad 1 oder 2 attestiert wird, indirekt zugleich den Stempel DEMENZ aufgedrückt bekommen, mit allen möglichen Folgen, wie: Aberkennung der Entscheidungs- und Geschäftsfähigkeit, Betreuungsgericht kann eine Betreuung anordnen, Vorsorgevollmachten, die in diesem Zeitraum ausgestellt wurden, können in Abrede gestellt werden u.a.m. Wäre es da nicht viel sinnvoller, verbindliche und differenzierte Kriterien für die medizinische Diagnostik einzuführen? Alte Menschen können derzeit bei einem einzigen kurzen Arztbesuch, bei dem sie einen verwirrten Eindruck machen und nicht erwartungsgemäß zu antworten wissen, mit der Diagnose Demenz all ihrer Kompetenzen und Selbstständigkeit beraubt werden. Und die Betroffenen können sich nicht einmal selbst dagegen wehren, weil sie ja laut dieser Diagnose die Zusammenhänge nicht mehr richtig erkennt. Dabei weiß doch jeder, dass es auch bei Depression, Stress, Angst, nach Unfall, Operationen u.a.m. vorübergehend Demenzsymptome geben kann. Mithin dürfte die Diagnose Demenz bzw. Alzheimer überhaupt nur nach sorgfältiger Abklärung über einen längeren Beobachtungszeitraum gestellt werden. Am besten unter Hinzuziehung eines zweiten unabhängigen Gutachtens. Es geht schließlich um eines der wichtigsten Merkmale unseres Daseins als erwachsene Menschen und Mitglieder der Gesellschaft, unsere Zurechnungsfähigkeit.

Die Bewertungsergebnisse bleiben subjektive Momentaufnahmen und müssen auch aus anderen Gründen kritisch gesehen werden.

Das neue Verfahren will die Mängel des alten beheben. Vor allem bemängelt wird die Konzentration auf den körperpflegebezogenen Verrichtungsbedarf, der pro Maßnahme in Minuten umgerechnet, den Zeitwert für eine Pflegestufe ergibt. Neben der bereits erwähnten Demenzsymptomatik sieht das NBA die Erfassung von psychischen und sozialen Problemen vor. Entsprechend umfangreich ist der neue Bogen. Das Formular umfasst rund 30 Seiten. Es werden   8 Module unterschieden, von denen jedoch nur 6 in die Bewertung einfließen.   Außerdem sollen die Gutachter eine differenzierte Einschätzung abgeben.

Angeblich sei der zeitliche Mehrbedarf für diese Begutachtung kaum höher als beim jetzigen Verfahren mit halb so vielen Kriterien. Jedoch, selbst wenn doppelt so viel Zeit pro Begutachtung angesetzt würde, könnte eine wirkliche Prüfung unmöglich stattfinden. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Kreuze die in die Antwortkästen gesetzt werden, auf Angaben oder Annahmen beruhen, die den Tatsachen nicht entsprechen.

Schauen wir uns zum Beispiel die Modul 2 und 3 an und stellen wir uns einen alten Menschen mit leichter Demenz vor, wie dieser bei der Befragung durch eine fremde Frau/Mann vom MDK reagieren könnte:

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Die Einschätzung richtet sich bei den Merkmalen 2.1 bis 2.8 ausschließlich auf die kognitiven Fähigkeiten. Zu beurteilen sind hier lediglich Aspekte wie Erkennen, Entscheiden oder Steuern etc. und nicht die motorische Umsetzung.

0 = vorhanden/unbeeinträchtigt
1 = größtenteils vorhanden
2 = in geringem Maße vorhanden
3 = nicht vorhanden
2.1 Personen aus dem näheren Umfeld erkennen
0               1            2             3
2.2 Örtliche Orientierung 0               1            2             3
2.3 Zeitliche Orientierung 0               1            2             3
2.4 Gedächtnis 0               1            2             3
2.5 Mehrschrittige Alltagshandungen ausführen bzw. steuern
0               1            2             3
2.6 Entscheidungen im Alltagsleben treffen
0               1            2             3
2.7 Sachverhalten und Informationen verstehen
0               1            2             3
2.8 Risiken und Gefahren erkennen
0               1            2             3
2.9 Mitteilung elemantarer Bedürfnisse
0               1            2             3
2.10 Verstehen von Aufforderungen
0               1            2             3
2.11 Beteiliung an einem Gespräch
0               1            2             3

 

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

In diesem Modul geht es um pathologische Verhaltensweisen und psychische Problemlagen als Folge von psychischen Erkrankungen oder zerebralen Schädigungen, die trotz adäquater Diagnostik und Therapie immer wieder auftreten und personelle Unterstützung erforderlich machen

0 = nie
1 = maximal 1x wöchentlich
2 = mehrmals wöchentlich
3 = täglich
3.1 Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten 0               1            2             3
3.2 Nächtliche Unruhe 0               1            2             3
3.3 Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten 0               1            2             3
3.4 Beschädigung von Gegenständen 0               1            2             3
3.5 Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen 0               1            2             3
3.6 Verbale Aggression 0               1            2             3
3.7 Andere vokale Auffälligkeiten 0               1            2             3
3.8 Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen 0               1            2             3
3.9 Wahnvorstellungen, Sinnestäuschungen 0               1            2             3
3.10 Ängste 0               1            2             3
3.11 Antriebslosigkeit, depressive Stimmungslage 0               1            2             3
3.12 Sozial inadäquate Verhaltensweisen 0               1            2             3
3.13 Sonstige inadäquate Handlungen 0               1            2             3

 

Ein Prüfer, der in der vorgesehen Zeit zu jedem Sachverhalt eine zutreffende Einschätzung abgeben soll, müsste Hellseher sein. Niemand, der einen vermeintlich Verwirrten zum ersten Mal und nur für wenige Minuten erlebt, kann diese Faktoren zuverlässig beurteilen. Er kann höchstens eine Momentaufnahme dokumentieren. War der „Prüfling“ in einer guten Verfassung, bekommt er wenige Punkte, war er verunsichert und schweigsam, können ihm bei dieser Begutachtung womöglich wichtige Fähigkeiten aberkannt und Fehlverhalten unterstellt werden.

Früher oder später kann jeder selbst oder ein naher Angehöriger in die Lage kommen, einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu stellen. Denken Sie, dass ein fremder Mensch (Kranken- /Altenpflegefachkraft) in wenigen Minuten in der Lage sein kann, festzustellen, was Sie noch können bzw. nicht mehr können?   Selbst wenn Ärzte die Prüfungen machen würden oder Psychologen oder ein Team aus Pflegekräften, Ärzten und Psychologen, wären diese unmöglich in der Lage valide Bewertungen zu allen Faktoren zu ermitteln. Jedenfalls nicht in dem vorgesehenen zeitlichen Rahmen. Nach meiner Schätzung lassen sich bestenfalls 10 % der mit dem neuen Verfahren zu bewertenden Faktoren mit geübtem Fach-Blick zuverlässig bewerten. Bei allen anderen können die Gutachter ungeprüft nur das übernehmen, was Angehörige/Betreuer oder Pflegedienste ihnen erklären.

  1. Rechtliche Streitereien und Unzufriedenheit werden zunehmen

Wer seine Fähigkeiten falsch beurteilt sieht, möchte dass das geklärt wird. Auch wenn unabhängig vom System, nur verhältnismäßig wenige Betroffene in der Lage sein werden, Einspruch zu erheben und diesen juristisch durchzusetzen, dürften die Auseinandersetzungen komplexer und schwieriger verlaufen, als bisher.

„Jeder vierte Antrag auf eine Pflegestufe wird von den Pflegekassen abgelehnt“, berichtet die Saarbrücker Zeitung Ende April: „Im vergangenen Jahr wurden mit 237.255 insgesamt 24,8 Prozent aller Anträge negativ beschieden. In den letzten zehn Jahren habe sich die Zahl der Ablehnungen um fast 20 Prozent erhöht. Das gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor.  Gestiegen ist dem Bericht zufolge auch die Zahl der eingelegten Widersprüche von Betroffenen gegen die Entscheidungen. 2005 gab es knapp 90.000 Widerspruchsbegutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, 2013 waren es rund 109.000. „

Diese Klagefülle lässt sich hauptsächlich auf die widerstreitige Rolle der MDK Gutachter zurückführen. Als Mitarbeiter im Unternehmen Krankenversicherung, sehen sich diese in erster Linie den Vorgaben ihres Dienstgebers verpflichtet. Und der Dienstgeber, die Versicherung, wird auch in Zukunft bestrebt sein (müssen), die Leistungsausschüttung im gesteckten Rahmen zu halten. Folglich sind die Gutachter nicht zuletzt darin geschult, die Begutachtung so zu führen und zu dokumentieren, dass am Ende kein höherer Leistungsanspruch herauskommt. Politik und Kassen zeigen sich gleichermaßen bemüht, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff   kostenneutral einzuführen. Insgesamt soll nicht mehr Geld an die Pflegebedürftigen ausgegeben, es soll nur anders verteilt werden. Wie das Geld umverteilt wird, wissen wir zwar nicht, aber da das Ganze ein Null-Summen-Spiel werden soll, kann sich jeder jetzt schon die erste Welle der Enttäuschung und Proteste ausmalen.

Angesichts der Summe an Prüfkriterien, die im Rahmen einer Begutachtung bestenfalls subjektiv geschätzt werden können, dürften Widerspruchsverfahren noch häufiger vorkommen und aufwendiger sein. Hierdurch werden nicht nur Anwälte und Richter beschäftigt, sondern außerdem die Spezialisierung zur/zum unabhängigen Pflegesachverständigen gefördert. Ohne ein sachlich fundiertes Gegengutachten, sind die Erfolgsaussichten bei Widerspruch gering. Der im oben stehenden Pressebericht erwähnte Anstieg von Widerspruchsbegutachtungen zwischen 2005 und 2013, kann in Relation zum Anstieg von unabhängigen Pflegesachverständigen gesetzt werden. 2005, in dem Jahr als unser Verein gegründet wurde, kannte ich fast jeden der diese Bezeichnung führte persönlich.

Der Preis für die Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist hoch. Zu hoch – im Verhältnis zum Nutzen. Tausende hochqualifizierte Fachkräfte in der Pflege stehen beim MDK in Lohn und Brot. Ihre Gehälter werden der Pflegekasse entnommen. Hinzu kommt eine wachsende Schar hochqualifizierter Fachkräfte die beruflich umsteigen und als Pflegesachverständige ihr Geld damit verdienen, die Gutachten ihrer Kollegen vom MDK anzufechten. Die tatsächlichen Kosten des Begutachtungsverfahrens waren zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der politischen Debatte. Alternative Lösungen ebenfalls nicht. Die alte wie die neue Regelung wurde als wissenschaftliche Auftragsarbeit entwickelt, also komplett am grünen Tisch eines Institutes. Während der Staat bei baulichen Investitionen  Ausschreibungen macht, so dass zwischen mehreren, unterschiedlichen Pläne und Konzepten  eine Auswahl getroffen werden kann,  werden strukturelle Umbaumaßnahmen  sofort in Auftrag gegeben, wobei hauptsächlich der Nasenfaktor entscheidet wer den Auftrag erhält. Egal welches Konstrukt dabei herauskommt, die Einführung ist schon bei Auftragserteilung beschlossen.  Was nicht passt wird passend gemacht.  Selbst wenn die zur Zeit laufende Praktikabilitätsstudie zum NBA negativ ausfällt, es käme einem Wunder gleich, sollte der Gesundheitsminister die bereits versprochene Einführung ablehnen.   Jedoch soweit wird es gar nicht kommen. Der  Praxistest  wird natürlich nicht negativ ausfallen, da diejenigen die das NBA  unbedingt einführen wollen, auch diejenigen sind, die den Test konzipiert haben und die Ergebnisse auswerten.

Zwanzig Jahre hat es nun gedauert, bis die viel gescholtene Pflege-Stufen-Regelung kurz vor der Ablösung steht. Weil diese schon so lange in der Kritik steht und eine neue versprochen aber immer wieder hinausgeschoben wurde, hat sich hier ein Hoffnungsstau aufgebaut, der nur in großer Ernüchterung enden kann. Das scheint auch der Pflegebeauftragte Laumann zu ahnen, als er kürzlich bei einem Kongress in Berlin erklärte: Erwarten Sie keine Wunderdinge vom neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.

Und Prof. Heinz Rothgang von der Universität Bremen, geht noch weiter, er spricht von jähen Enttäuschungen, die vorprogrammiert seien. „ Der Wissenschaftler räumte mit weiteren Mythen rund um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auf. So führe dieser nicht, wie vielfach erhofft, zur Abschaffung der so genannten Minutenpflege. “, berichtet CAREkonkret in der Ausgabe vom 27.März. Auch das erhoffte neue Pflegeverständnis könne es nur geben, wenn die Vertragspartner, also die Pflegeselbstverwaltung, entsprechende Vereinbarungen trifft, etwa in § 75 SGB XI, erklärt Rothgang.  Seine Aussage ist nicht zuletzt interessant, da er aktuell  im Auftrag der GKV den Leistungsunterschied des NBA untersucht.

Silke Offergeld vom Kölner Stadt Anzeiger, hat eine erfahrene Gutachterin vom MDK begleitet und über die neuen Pflegestufen im Test berichtet.   Die Gutachterin, Ulrike Kessels, sieht in der Einführung des neuen Verfahrens den  größten Umbruch des Systems.   Das ist Zeitverschwendung, erkläre ich  hingegen, nicht nur in genanntem Beitrag.

Vorschlag zur Abhilfe und Neubeginn

Angesichts all der Punkte die dafür sprechen, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und das NBA nicht einzuführen, plädieren wir für die Beibehaltung des bestehenden, solange keine wirklich bessere Lösung vorgelegt werden kann.  Die Pflegebranche hat wahrlich genug Probleme, da muss man nicht noch neue schaffen.

Meine Kritik fällt deshalb so klar aus, weil ich bereits vor Einführung der Pflegeversicherung ein individuelles Bemessungsverfahren vorgeschlagen hatte und vor den negativen Effekten des Pflege-Stufenmodells gewarnt habe.   Ungezählte Male habe ich an Beispielen gezeigt, wie einfach und sinnvoll es wäre, statt der Pflegestufe, gemeinsam mit den Angehörigen einen konkreten Hilfeplan zu entwickeln, einschließlich der Kosten und des Anteils den die Pflegekasse übernimmt.  Oberstes Ziel müsste sein,  ein würdevolles Leben zu Hause sicher zu stellen, solange als möglich. Denn das ist es, was jeder Bundesbürger sich im Alter und bei Pflegebedürftigkeit wünscht, eine auf seine Situation zugeschnittene und für ihn passende individuelle Lösung.

2013 hat sich der Pflege-SHV  intensiv mit dem Thema personalschluessel_altenheim in Heimen befasst und die Problematik der pflegestufenabhängigen Personalbemessung dargelegt.  Im Unterschied zur häuslichen Pflege raten wir hier zu einer pauschalen Leistung.  Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen, sollten alle den gleichen Leistungssatz von der Pflegekasse erhalten.   Darüber hinaus raten wir dringend die Krankenkassen  einzubinden und den Behandlungspflegebedarf  abzudecken, wie es bei   ambulanter Versorgung üblich ist.

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Links zur weiteren Information:

http://www.jedermann-gruppe.de/pflegegrade-1-2-3-4-5-2017/#begriff

http://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/pflegebeduerftigkeitsbegriff/s_pflegebeduerftigkeitsbegriff.jsp

http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/61740/Der-neue-Pflegebeduerftigkeitsbegriff-wird-zu-erheblichen-Veraenderungen-fuehren

http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/ Starker Internetauftritt zur Stärkung eines schwaches Gesetzes

Wir werden die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes nicht verhindern können, auch weil sich außer dem Pflege-SHV keine Stimme dagegen stellt.  Nicht eine einzige fachlich, sachlich fundierte Kritik, und dies bei einem derart einschneidenden Thema.    Lesen Sie hier in einem Contra-Pflegebedürftigkeitsbegriff-AP_72015,  warum  der Pflegebeauftrage Laumann diese Regelung für geeignet hält.  Es spricht für die Zeitschrift Altenpflege, meine Contraposition dagegen zu stellen.

6 Kommentare

  1. ich lese Ihre Seite zum NBA. Meine Frage lautet: Wie kommt man jetzt mit einem Widerspruch klar, wie findet man den Fehler im NBA bzw. beim Gutachter?
    Ich schreibe gerade eine Eingabe für den Pflegebeauftragten der Bundesregierung in Bezug auf die Erfüllung des Leistungsanspruchs aus der Feststellung des Pflegegrades.

  2. … als würde ein neuer Begriff etwas ändern an der Pflegebedürftigkeit.
    Die Lösung, eine bessere Pflege mit weniger Geld. Diesen Zauber bringt auch kein neuer Begriff zustande.
    Sagt doch den Betroffenen deutlich: Wer mehr Leistung haben möchte muss mehr bezahlen. Die Vereinheitlichung und Pauschalierung bringt doch keine Einsparung.
    In einer kapitalistischen Welt kann man eben nicht Kapitalist und Kommunist gleichzeitg sein.
    Fritz Halmburger

  3. Es ist schon ätzend, wie man seit Jahrzehnten immer wieder neue Unzulänglichkeiten erfindet, aber den eigentlichen Problemen keine Abhilfe schafft. Denke, dass dieses alles nur geschieht, um nicht an die eigentlichen Probleme heran zu gehen. Wie frustriert muss man sein, ob dieser ständigen Vera…..????? Was soll denn ein neuer „Pflegebedürftigkeitsbegriff“ erwirken??? Wer pflegebedürftig ist, ist eben pflegebedürftig! Der Umfang ist doch fließend und kann ohnehin nicht normiert werden; also ist diese Gehirnakrobatik Zeitverschwendung von Leuten, die selbst wohl nicht Hand anlegen wollen.

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