Das neue Jahr begann für unseren Verein gleich mit zwei betreuungsrechtlichen Streitfällen. Dabei hatten wir gehofft, dass die seit 1. Januar 2023 geltende Neufassung des Betreuungsrechts genau solch massive Übergriffigkeiten seitens der Akteure verhindert. Der Gesetzgeber hat das Grundrecht der Selbstbestimmung und den Grundsatz der Erforderlichkeit herausgehoben.
Im ersten Fall geht es um eine 82 jährige Frau aus Dresden, die seit einem Jahr in einem Pflegeheim lebt, dort mangels Pflege(personal) einen Dekubitus bekam, bettlägerig wurde und inzwischen völlig versteift ist (PG5). Ihr Sohn, der sich wegen diverser Pflegemängel immer wieder beschwert, sieht sich aktuell vor die Situation gestellt, dass ihm die Vorsorgevollmacht gerichtlich aberkannt werden soll. Das Heim hatte sich ans Betreuungsgericht gewandt, mit der Behauptung, der Sohn/Bevollmächtigte gefährde die Abheilung des Dekubitus und riskiere eine Aspirationspneumonie, weil er nicht bereit sei, das Andickmittel für die Getränke zu zahlen. Ein Klassiker, wie wir ihn vielfach erlebt haben. Als Pflegeethik-Initiative haben wir schriftlich gegenüber dem Gericht Stellung bezogen. Am 17. Januar findet eine Anhörung statt. Wir wollen zunächst das Ergebnis abwarten, bevor wir im Einzelnen darüber berichten.
Den zweiten Fall kennen wir aus den Medien bzw. dem Internet, wo er seit Montag für eine Welle der Empörung sorgt. Betroffen ist die 85jährige Komponistin Inna Zhavanetskaya (siehe Titelfoto), die so in ihre Musik vertieft sei, dass sie zu verwahrlosen drohe. Nach Ansicht ihrer Betreuuerin, eines Verfahrenspflegers, des gerichtlich bestellten Gutachters sowie der zuständigen Betreuungsrichterin könne Frau Z nicht länger alleine in ihrer Wohnung leben. Da diese jedoch weder in ein Heim noch ins Krankenhaus möchte und medizinische Behandlungen ablehnt, ordnete die Richterin ihre Zwangsunterbringung in der Psychiatrie an sowie eine Zwangsimpfung. Als man sie am 11.01. 2023 in der Früh mit Polizei und Rettungsdienst abholen wollte, war sie jedoch nicht mehr da. Ihr Aufenthalt ist unbekannt. Der Fall schlug deshalb so hohe Wellen, weil es sich um eine Holocaust-Überlebende handelt, die als Musikerin einen gewissen Bekanntheitsgrad hat. Offenbar hatte der massive Widerstand Erfolg. Das Landgericht hatte dem Eilantrag ihres Anwaltes stattgegeben und die Zwangsimpfung vorläufig aufgehoben.
Lesen Sie hier das Schreiben der Pflegeethik-Initiative an die Direktorin des Gerichtes: AG-Stuttgart -230111
Das Titelfoto stammt von der Seite der MWGFD, mit einem ausführlichen Bericht: https://www.mwgfd.org/2023/01/zwangsimpfung-einer-holocaust-ueberlebenden-deutsches-skandalurteil-macht-unfassbares-moeglich/
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