Sind Masken wichtiger als Menschlichkeit?

Foto: Aggi Dunkel. So nehmen sehbehinderte Heimbewohner Besucher wahr.

Mit der Frage „Sind Masken wichtiger als Menschlichkeit?“, hatte die Vorsitzende der Pflegeethik Initiative die Mitglieder des Bundesrates konfrontiert, nachdem diese, die seit Oktober geltenden Coronaregeln für Pflegeheimbewohner, abgesegnet hatten.  Per E-Mail erhielten am 26./27. September betreffende MinisterInnen der 16 Bundesländer ein persönliches Anschreiben mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte …………..

wir schreiben Sie in Ihrer Funktion als Mitglied des Bundesrates an. Es ist uns nicht bekannt, ob oder wie Sie an der Abstimmung (Top 65) am 16.09.2022 teilgenommen/abgestimmt haben. Uns ist jedoch bekannt, dass die menschlichen und gesundheitlichen Folgen für Pflegeheimbewohner keinerlei Beachtung fanden. Weder im Bundestag noch im Bundesrat wurde darüber nachgedacht, was die Verlängerung und Verschärfung der Maskenpflicht für Menschen am Lebensende bedeutet.

Schnell ist die Hand gehoben und gleich wieder vergessen. Doch für mindestens 800.000 Menschen bedeutet dies, nur noch FFP2-maskierte Mitbewohner, Besucher und Personal zu sehen und außerhalb des Bewohnerzimmers ebenfalls Maske tragen zu müssen, und das über sechs Monate lang. Für viele werden es die letzten Monate ihres Lebens sein. Wie würde es Ihnen gehen, im eigenen Haus überall, bis auf das Schlafzimmer, von morgens bis abends FFP2-Maske tragen zu müssen? Für Menschen, die in Pflegeheimen wohnen, sind die Gemeinschaftsräume ihr Wohnzimmer, ihr Esszimmer, ihr Wintergarten, ….
Siehe Beitrag Entwürdigende Schutzbestimmungen im Anhang, oder hier: https://pflege-prisma.de/2022/09/21/entwuerdigende-schutzbestimmungen/

Mit dem Infektionsschutzgesetz wird massiv in das Leben aller Menschen in Alten-und Pflegeheimen eingegriffen und ihre Menschenwürde verletzt. Stichhaltige und überzeugende Daten müssten vorliegen, um dies zu rechtfertigen und als verhältnismäßig zu beurteilen.

Darum unsere Fragen an Sie:
Liegen Ihnen Untersuchungsergebnisse vor, die einen signifikanten Infektionsschutz durch FFP2-Masken im Vergleich zu weniger beeinträchtigenden Maßnahmen belegen?
Sind Sie über die körperlichen Gefahren bei längerer Tragedauer von FFP2-Masken informiert (Kopfschmerzen, Schwindel, Verstärkung von Demenz, Kreislaufprobleme, bis hin zur Kohlendioxid-Vergiftung und zum Tod)?
Siehe Warnhinweis-Masken im Anhang.

Was gedenken Sie zu tun, um die Menschen in den Heimen vor den Schäden durch die gesetzliche Anordnung einer Maskenpflicht zu schützen?

Wir bitten um Antwort und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Adelheid von Stösser

Anlage:  Warnhinweis-Masken
Entwürdigende Schutzbestimmungen

Aus fast allen Bundesländer erreichte uns wenigstens eine Antwort. Die meisten Rückmeldungen bestanden aus dem Verweis, unser Schreiben an das zuständige Ministerium weitergeleitet zu haben.  Offenbar wurde von den betreffenden Ratsmitgliedern nicht verstanden, warum wir sie persönlich, als stimmberechtigtes Mitglied, angeschrieben haben.  Es waren ja nicht nur die GesundheitsministerInnen der Länder bei der Abstimmung gefragt,  sondern alle anwesenden LandesvertreterInnen.  Wer mit seiner Stimme im Bundesrat für oder gegen ein Gesetz stimmt, sollte seine Entscheidung begründen können.

Wurden zuvor eigentlich alle „Willkürentscheidungen“ in Sachen Corona von den Heimen und Betroffenen hingenommen, hagelte es dieses Mal Kritik von allen Seiten.  Mit dem Ergebnis, dass die FFP2-Maskenpflicht für HeimbewohnerInnen in vermutlich keiner einzigen Einrichtung umgesetzt wird. Einige Bundesländer machen von ihrem Deutungsrecht gebrauch indem sie erklären, dass Bewohner von Einrichtungen, anders zu bewerten sind, wie Patienten im Krankenhaus. Die Gemeinschafträume gehören ebenso zum privaten Lebensraum, wie das bewohnte Zimmer.  Aus anderen Rückantworten spricht jedoch die „eingeimpfte Behauptung“, Masken seien das geringere Übel und im Vergleich zur Zimmerquarantäne zumutbar. Auf die von uns beschriebenen Gefahren wurde entweder gar nicht eingegangen oder es wurde auf uns bekannte Studien und Bewertungen verwiesen, die von einer gewissen Schutzwirkung ausgehen, sofern die Masken dicht anmodeliert getragen werden, was jedoch die beschriebenen Gefahren verstärken würde.  Dem möglichen Schutzeffekt steht eine Vielzahl schwerwiegender Gefahren gegenüber,  auf die keine Studien auch nur im Ansatz eingeht.
Letztlich spricht aus allen Antworten, der verzweifelte Versuch, die FFP2-Maske als Schutzoption hochzuhalten.

Im Folgenden lesen Sie die eingegangen Antworten, soweit es sich um inhaltliche Antworten handelt:

Bayern:   AW-Bayern

Baden-Württemberg: AW-Baden-Würtemberg

Berlin

Brandenburg: AW-Brandenburg

Bremen: AW-Bremen

Hamburg

Hessen: AW-Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen: AW-Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen: AW-NRW

Rheinland-Pfalz: AW-RLP

Saarland: AW-Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt: AW-Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein: AW-Schleswig-Holstein 

Thüringen


Weitere Beiträge zu  negativen Auswirkungen staatlicher Maskenanordnung:

Hygiene-Aspekte, die das Pflegen mit FFP2-Maske verbieten

12 Gründe gegen das Arbeiten und Lernen mit Maske

Symposium der MWGFD:  Maske – Schutz oder Unterwerfung?   Ärzte und Wissenschaftler suchen Antworten

 

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