Wann beginnt die Corona-Aufarbeitung in der Pflege?

Dr. Justus Hoffmann mit wichtigen Aussagen und Forderungen

Drei Jahre  Corona-Diktatur haben Spuren hinterlassen.  Bei den Kindern, Jugendlichen, in den Familien, am Arbeitsplatz  und  nicht zuletzt im Umgang mit den Alten und Pflegebedürftigen.  Weil man letztere schützen wollte, wurden Verordnungen erlassen, die nutzlos und eher schädlich waren, wie sich mehr und mehr herausstellt.  Als jemand der früh schon auf  die Gefährlichkeit von Isolation, Besuchsverboten, Impfungen und Masken hingewiesen hat, erwarte ich nicht nur eine Entschuldigung bei den Geschädigten sondern eine vollständige Aufarbeitung. Findet diese nicht statt, besteht die Gefahr, dass jeder Zeit wieder ein (falscher) Pandemie-Alarm ausgelöst werden kann, mit den erlebten Folgen.

Mit Blick auf die Kinder und Familien finden die Rufe nach einer Aufarbeitung im Internet wie auch in den öffentlichen Medien allmählich Gehör. Sehen Sie hier den hervorragenden Kommentar von Carl Viktor Wachs 

Aufarbeitung fordern auch die Teilnehmer dieser viertel-nach-acht-Sendung am 2.3.2023: Justus Hoffmann (siehe Titelfoto), dem ich im Juli 2020  bei der Anhörung im Corona-Ausschuss gegenüber saß, ist einer der Anwälte, die sich für eine  juristische Aufarbeitung stark machen.  Die gesamte Sendung ist spannend und ermutigend.

Aus Berlin und anderen Städten Deutschlands erreichten uns gestern Bilder jubelnder Bürger vor Bahnen und Bussen. Denn in Verkehrsmitteln  muss niemand mehr mit einer Maske sitzen, der das nicht möchte.  Zeitgleich, was für ein Zufall, präsentiert  Cochrane Review die Untersuchungsergebnisse zur Frage, ob Masken generell vor respiratorischen Viren schützen? Lesen Sie dazu den am 1. Februar 2023 erschienenen Beitrag von tkp

Corona-Bestimmungen wie Maskenpflicht und Testpflicht gelten jedoch immer noch in Krankenhäusern und Pflegeheimen.  Dort ticken die Uhren seit Corona anders.  Und ich frage mich, was passieren muss, damit es hier zu einer  Aufarbeitung kommt.
Anfang Januar wandet sich die Tochter der Heimbewohnerin Anita Z., aus dem Haus Katharina in Langenfeld, an unseren Verein. Sie sorgte sich um ihre Mutter, die sie nach einem postiven Test, 7 Tage nicht besuchen durfte.  Am 10. Januar schickte ich folgende E-Mail an die Leitung der Einrichtung:

Besuchsrecht von Bewohnern mit positivem PCR-Test
Konkret: Bewohnerin Anita Z

Sehr geehrter Herr P.
sehr geehrte Frau S.

am Freitag wandte sich die Tochter der Heimbewohnerin Anita Zimmer an unseren Verein, weil Ihre Mutter seit Dienstag, nach einem positiven PCR-Test, auf ihrem Zimmer isoliert werde. Obwohl die angeblich vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne (Besuchsverbote ?) nach fünf Tagen automatisch hätte auslaufen sollen, wurde die Tochter auch heute noch daran gehindert, ihre Mutter zu besuchen.

Mündlich sei dies damit begründet worden, dass morgen erst wieder ein PCR-Test gemacht werde und man frühestens Mittwoch das Ergebnis wisse. Solange dürften die betroffenen Bewohner nicht besucht werden.

Die Einrichtung berufe sich hier auf ihr Hausrecht.

Es habe die Pflegedienstleiterin nicht interessiert, dass die Bewohnerin Anita Z. bettlägerig ist und  schwerhörig, also auch nicht telefonieren könne. Sie wird also vollkommen isoliert. Vorher besuchte die Tochter  ihre Mutter zweimal täglich, um ihr bei allem möglichen zu helfen. Sie habe sich täglich testen lassen und habe auch heute morgen einen aktuellen negativ-Test vorlegen können. Diesen habe die Pflegedienstleitung jedoch nicht sehen wollen.

Ich hatte der Tochter am Freitag geraten, sich die schriftliche Anordnung des Gesundheitsamtes zeigen zu lassen.  Auch das habe die Pflegedienstleiterin verweigert. Angeblich dürfe sie dies aus Datenschutzgründen nicht, weil auf der Anordnung auch die Namen anderer Bewohner stünden.

Da sich unser Verein bundesweit für die Wahrung der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen einsetzt, wurden wir in der Corona-Zeit häufig mit solchen Situationen konfrontiert. In den letzten Monaten jedoch selten, weil es sich scheinbar – auch bei den Gesundheitsämtern – herumgesprochen hat, dass es keine pauschalen Besuchsverbote und Isolation mehr geben darf.  In jedem Falle bedarf es dazu einer schriftlichen Anordnung, die dem Betroffen namentlich vorgelegt werden muss.

Die Bewohnerin Anita Z. wird jetzt seit Dienstag massiv in ihren Freiheiten eingeschränkt.  Weder ihr noch dem Sohn, noch der Tochter (beide Vorsorgebevollmächtigt), wurde eine begründete schriftliche Anordnung des Gesundheitsamtes vorgelegt. Auch das PCR-Testergebnis wurde nur mündlich mitgeteilt ohne Angabe des CT-Wertes.   Soweit die Tochter mündlich informiert wurde, habe ihre Mutter keine Symptome. Sie sprach von einem Reizhusten.  Da sich die Tochter  täglich testen lässt und sich auf direktem Weg mit FFP2 Maske ins Einzelzimmer der Mutter begibt, könnte sie sich schlimmstenfalls selbst anstecken, aber nicht andere Bewohner oder Mitarbeiter gefährden.

Die im Falle von Frau Z.  verhängte Isolation entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Sollte das Gesundheitsamt eine pauschale Anordnung getroffen haben, so stellt diese ebenfalls eine Missachtung der rechtlichen Stellung der Heimbewohner dar.  Denn grundsätzlich ist jeder Mensch, auch wenn er in einer Pflegeeinrichtung lebt, als Individuum zu behandeln. Die Heimbewohnerin bzw. ihre rechtlichen Vertreter müssen  persönlich und schriftlich vom Gesundheitsamt aufgefordert werden, das Zimmer bzw. den Wohnbereich  für eine bestimmte Zeit nicht zu verlassen.  Nur eine schriftlich angeordnete Quarantäne muss eingehalten werden.

Der Besuch eines nahestehenden Menschen muss in jedem Falle erlaubt bleiben. Zumal, wenn, wie im vorliegenden Falle eine Zustandsverschlechterung erwartet werden kann, wenn die pflegerische und menschliche Betreuung durch die Tochter wegfällt.

Angesichts der personelle Situation in der Einrichtung. Am Wochenende seien im Spätdienst nur eine Fachkraft und eine Auszubildende im Dienst gewesen, und dies bei angeblich 14 Corona-Fällen. Eigentlich sollten Sie sich doch freuen, über Angehörige wie  Britta Z. , die der Pflege einiges an Arbeit abnimmt.  Statt dessen lassen Sie es zu, dass hilfeabhängige Menschen in ihrer Not alleine gelassen werden und jeden Lebensmut verlieren. Dabei müsste auch Ihnen bekannt sein, dass die wenigsten Bewohner während eines Ausbruchs an Corona gestorben sind.  Die meisten starben an den Umständen, der Verängstigung, der Isolation sowie Mangelversorgung, weil das Personal fehlte und Angehörige nicht helfen durften.

Sollte die Tochter, Britta Z. noch einmal daran gehindert werden, ihre Mutter in  dem von ihr gemieteten Raum (ihrem Zuhause) zu besuchen und sich um diese zu kümmern, werden wir den Fall an die Öffentlichkeit bringen, so wie rechtliche Maßnahmen erwägen.

Mit freundlichen Grüßen

Adelheid von Stösser

Ergebnis:
Als die Tochter am Nachmittag des selben Tages erneut an der Eingangstür des Heimes um Einlaß bat, wurde sie freundlichs von der Pflegedienstleiterin hereingebeten. So als sei nichts gewesen. Das Schreiben vom Gesundheitsamt sei gerade nicht greifbar, wurde ihr erklärt.  Da es auch später nicht vorgelegt werden konnte, lagen wir mit der Vermutung richtig, dass es sich um eine hausinterne Quarantäneanordnung handelt, für die es keine Legitimation gibt.  Jedoch war das der Tochter zunächst nicht wichtig.  „Mutter hat sich unbändig gefreut, als sie mich sah.“, spricht sie am Abend auf unseren AB.   Der  Freude des Widersehens folgten kurz darauf jedoch bereits Tränen des Abschieds.  Die Tochter ist überzeugt, dass ihre Mutter  an den Folgen von Flüssigkeitsmangel und der Medikation gestorben ist.  Sie sei sehr schläfrig gewesen, kaum noch in der Lage etwas zu trinken oder zu Essen. Man habe ihr trotzdem die Wassentablette (Diureticum) gegeben und außerdem Melperon.  Der von der Tochter herbeigerufene Arzt habe noch  Subcutaninfusionen angeordnet und die Tabletten abgesetzt. Jedoch kamen diese Maßnahmen zu spät.  In der Statistik wird Anita Z. zu den Corona-Toten gezählt werden. Tatsächlich hat sie die sieben Tage ohne die Hilfestellung durch ihre Tochter  beim Essen und Trinken und die soziale Isolation nicht überlebt.


Bewegende Worte  im Falle eines geliebten Angehörigen findet die Sängerin Julia Neigel: Isoliert vernachlässigt und zum Sterben so einfach abgelegt.

Hier ein kurzes Zitat:

Wir können niemand mehr lebendig machen, aber das Leid seiner Generation, durch exzessive Formen der Machtanwendung und willkürlicher Demonstration einer Art Allmacht des politischen Systems – und durch Vernachlässigung -, das darf nicht umsonst gewesen sein, das muss aufgearbeitet werden. Es hieß, man wollte insbesondere die alten Menschen schützen, und hat ihnen doch auf solchen Wegen einen würdigen und guten Lebensabend genommen, in einer Phase, in der jeder Tag zählt. Die Eskalation der psychischen Gewalt an alten Menschen muss daher ebenso Konsequenzen haben. Wir müssen in unserer Gesellschaft ganz prinzipiell über das Unrecht dieser Politik im Gesundheitswesen reden. Wir müssen die Inhumanität medial, juristisch und politisch aufarbeiten, denn das darf sich nie mehr wiederholen. Niemand darf auch nur auf die Idee kommen, in einer Machtposition in seiner Hybris so etwas Unmenschliches noch einmal anordnen zu dürfen – weil er meint, dass ein Virus jede Entgleisung von seelischer und sozialer Grausamkeit rechtfertige, obwohl das Gesetz und das Völkerrecht es ihm untersagen. Das ist nicht zu entschuldigen, muss strikt verboten sein und gegebenenfalls bestraft werden.

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