Nachtdienst heute: Finsteres Kapitel stationärer Altenpflege

Die Personalausstattung der  Nachtdienste  in Heimen  ist so knapp bemessen, dass wir von einem Notdienst sprechen sollten.  Selbst im Mittelalter war der Personalschlüssel der Nachtwachen besser als heute. Der Pflege-SHV hat den  Nachtdienst zum Brennpunktthema erklärt und fordert Soforthilfe.

Bis Anfang des 20.Jahrhunderts wurden in Klöstern und Spitälern vor allem mittellose Kranke und Sterbende versorgt. Zumeist waren diese in großen  Sälen mit bis zu 20 Betten untergebracht.   Ordensschwestern und ledige Frauen  kümmerten sich um sie.  Die ersten Heime im heutigen Stil entstanden in der Nachkriegszeit, nach 1950.  Hotelähnliche Unterkünfte für die betuchten, krankenhausähnliche für die ärmeren, alleinstehenden, älteren Menschen –  vornehmlich Frauen, die (noch) keine Pflege brauchten. In diesen Altersresidenzen/Altenheimen gab es Bereiche  für  rüstige  Bewohner sowie  reine Pflegestationen mit  Mehrbettzimmern, Gemeinschaftsbädern etc. Diese Stationen (erst seit Ende der 80iger Jahre spricht man von Wohnbereichen)  wurden, wie im  Krankenhaus,  funktional, meist von einer älteren Krankenschwester geleitet. Die eigentliche Pflegearbeit leisteten  angelernte Hilfskräfte.  Inzwischen gibt es eine Fachkraftquote von 50Prozent, eine dreijährige Altenpflegeausbildung, Beschäftigungstherapeut/innen, Demenzbetreuer/innen und tagsüber verschiedene  Angebote für die Bewohner,  zumindest an den Werktagen.  Nachts sieht es  hingegen teilweise noch finsterer aus wie  in den mittelalterlichen Spitälern, Kranken- und Siechenheimen. In den größeren Krankensäle (10-20 Betten),  seien die Kranken  Tag und Nacht immer unter Aufsicht gewesen.  Da Frauen um Männer in getrennten Sälen untergebacht werden mussten, verfügten die Hospitäler in der Regel über zwei Säle, also auch zwei Nachtwachen – für höchstens  40 Pflegebedürftige.   Im Vergleich: Heute  muss sich im Durchschnitt eine Nachtwache um 50 alte und kranke Menschen kümmern.  Vor 20 Jahren lag dieser Personalschlüssel  noch schätzungsweise bei 1 : 40.  Eine genaue Erfassung dieser Entwicklung könnte ein spannendes Thema für die Pflegewissenschaft sein.

Dass Heime derart an den Nachtwachen sparen liegt zunächst einmal daran, dass es bisher keinen Mindesstandard für den Nachtdienst gibt.  Vorgeschrieben  ist lediglich die ständige Präsens einer Pflegefachkraft.  Außerdem haben Heime in der Nacht keine Kontrollen zu befürchten. Weder Heimaufsicht, noch MDK noch Angehörige sehen, was sich in den Nächten dort abspielt.  Mit einer Ausnahme.  In Baden-Württemberg hatte die Heimaufsicht gegen eine Einrichtung geklagt,  wegen des ungenügenden Personalschlüssels. In einem langwierigen Verfahren erwirkte sie, dass pro 50 Bewohner eine Pflegefachkraft im Nachtdienst einzusetzen ist.  Die Begründung zu einem Urteil  des VG Sigmaringen vom 31.1.2007, 1 K 473/05 ,  macht deutlich, dass hier zwingend gesetzlicher Regelungsbedarf besteht.  Seitdem gilt in Baden-Württemberg die 1: 50 Fachkraftbesetzung im Nachtdienst.  Die anderen Bundesländer nehmen sich daran kein Beispiel, vielmehr verweist man dort auf  §75 SGB XI, Pflegesatzvereinbarungen  (Rahmenverträge zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern). In diesen Vereinbarungen kann zumindest die Heimaufsicht nachschauen, wie viele Pflegekräfte pro Nachtdienst  eingeplant sein müssen.

Als ich  1973 meine Krankenpflegeausbildung beendete, waren  vielleicht 20 Prozent  der Bewohner von Altenheimen  pflegebedürftig. Heute sind die meisten Heime reine Pflegeeinrichtungen. Während es bis Ende der siebziger Jahre noch üblich war, dass ein alter Mensch nach einem Schlaganfall o.ä. wochenlang, bis zu seinem Tod, im Krankenhaus gepflegt wurde, ist es heute üblich solche Kranke nach wenigen Tagen bereits im Heim unterzubringen.  Und: Vor 40 Jahren war Demenz noch kaum ein Thema. Desorientierte, verwirrte alte Menschen gab es schon, aber nicht in dem Ausmaß wie heute. Die verhältnismäßig wenigen Patienten mit der Diagnose Alzheimer waren in psychiatrischen Kliniken untergebracht. Heute sind  mehr als 60 Prozent der Heimbewohner mit der Diagnose Demenz behaftet.  Es handelt sich dabei um alte  Menschen, die sich in einer ähnlich schutzbedürftigen Lage befinden, wie kleine Kinder, welche keine Gefahr einschätzen können, sich verlaufen, verletzen und anderes mehr.    Kurzum:  Im Unterschied zu früher, sind die Bewohner der Altenpflegeheime dieser Zeit zu 95 Prozent auf Hilfe angewiesen. Sie sind überwiegend desorientiert und haben komplexe Krankheitsbilder – bis hin zur Intensivbehandlungsbedürftigkeit.  An die Pflege werden entsprechend höhere Ansprüche gestellt.  Außerdem haben Pflegekräfte heute eine Menge von Bestimmungen zu erfüllen, die für sich genommen bereits einen Großteil ihrer Arbeitszeit  beansprucht.  Auch nachts wird erwartet, dass sie alle Maßnahmen und Ereignisse dokumentieren.  Die vollständige Dokumentation wird von den Leitungskräften oft sogar wichtiger genommen als die Pflege selbst. Denn was nicht geschrieben steht, gilt als nicht gemacht. Also wird alles abgezeichnet was gemacht werden sollte, auch wenn es nicht gemacht werden konnte.

Wer wissen will, was heute von Pflegekräften im Nachtdienst erwartet wird, lese diese  Stellenbeschreibung

Nachdem Sie diese gelesen haben, stellen Sie sich bitte einmal vor, Sie sind alleine in einer Einrichtung für 50 pflegebedürftige alte Menschen verantwortlich  und sollen all diese Aufgaben erfüllen.  Kein Mensch kann sich das vorstellen, geschweige denn leisten.  Nicht einmal wenn es nur 30 Bewohner sind und eine ruhige Nacht, ist das alles vorschriftsmäßig zu schaffen.  Dennoch liegt die durchschnittliche Nachtdienstbesetzung (Fachkräfte/Hilfskräfte) bundesweit bei schätzungsweise  1: 50, Tendenz steigend.

Um Ihnen einen Eindruck zu geben, wie es tatsächlich zugeht, sei  dieser Bericht einer Altenpflegerin empfohlen, nachzulesen auf der Seite des Deutschen Berufsverbandes für Altenpflege, www.dbva.de/bericht (Frühdienst – Spätdienst – Nachtdienst).   Oder schauen Sie sich diese Berichte besorgter Pflegekräfte an.   Solche Informationen will niemand wirklich sehen.  Die Verantwortlichen lassen sich lieber blenden. Bei den Heimkontrollen hat ein nicht vorschriftsmäßig angebrachter Haltegriff oft größeres Gewicht.  Angehörige oder Pflegekräfte, die sich wegen eines unerträglichen Personalmangels  an die Heimaufsicht wenden,  erhalten regelmäßig zur Antwort, dass die vorgegeben Personalzahlen eingehalten würden, weshalb man leider nichts tun könne.  Beschwerden beim  MDK  laufen genauso  ins Leere.   Was will diese Kontrollinstanz auch gegen Einrichtungen unternehmen, denen sie zuvor Bestnoten ausgestellt hat?   Wer diese Realität nicht einfach hinnehmen will, wendet sich schließlich an den Pflege-SHV oder andere Selbsthilfegruppe und Initiativen.

Eine genaue Erfassung der Nachtdienstbesetzung in deutschen Pflegeheimen gibt es nicht.  Die Zahlen müssten jedoch der AOK und anderen gesetzlichen Krankenkassen vorliegen, die die Pflegesatzverhandlungen leiten.  Bei diesen, in § 75 SGB XI vorgeschriebenen Verhandlungen,  geht es hauptsächlich darum, das Personalniveau in den Heimen einer Region gleich zu halten.  Wenn beispielsweise  Heime  mit 100 Plätzen im Schnitt zwei Nachtwachen kalkulieren, dann muss sich jeder Heimbetreiber, der drei Nachtwachen für notwendig hält, bereits rechtfertigen: „Die anderen Heime schaffen das mit zwei Nachtwachen, warum benötigt ihr drei?“  Bei  diesen Verhandlungen geht es nicht um Qualität sondern  darum, die Pflegesätze möglichst gering zu halten.  Weder seitens der Heimträger, noch der Kassen, noch der Kostenträger ist ein Interesse an einer ausreichenden Personalbesetzung zu erkennen.  Siehe dazu auch unsere Ausführungen zur Personalpolitik in der stationären Altenpflege.   Darum muss die Personalausstattung in den Heimen ein zentrales Thema der Politik werden.

Jedoch nicht nur die Heimträger, Kassen und Kommunen sind an der gefährlichen Personalentwicklung in der stationären Pflege beteiligt.  In der Pflegebranche führende  Unternehmensberater/innen, wie Karla Kämmer, die früher einmal für Qualitätsentwicklung eingetreten sind,  prüfen heute in erster Linie wo und wie, bei dem ohnehin viel zu knappen Pflegeschlüssel, noch Personal eingespart werden kann. So auch im Falle eines Seniorenheimes in Bayern, der hier exemplarisch vorgestellt werden soll. Die Art und Weise, wie man dort, gegen alle Bedenken  erfahrener Nachtwachen eine Reduzierung durchgesetzt hat, ist sicher kein Einzelfall.

Dezember 2013: Hilferuf einer Nachtwache

„Bisher waren wir im Nachtdienst zu viert, jetzt sollen wir noch einen neuen Bereich mit übernehmen und das Ganze mit nur drei Kräften bewältigen.  Das ist unmöglich zu schaffen. Was können wir tun?“,  so ein Hilferuf von Anfang Dezember 2013.  Mit unserer Hilfe wurde diese  Erklärung verfasst, die am selben Tag von allen Pflegekräften des Nachtdienstes unterzeichnet wurde.  Dennoch waren weitere Interventionen notwendig um erreichen zu können, dass   bis Anfang Januar  die alte Besetzung beibehalten wurde.  Nun hat das Beratungsbüro Kämmer, welches dem Heim die Einsparung einer Nachtwache empfohlen hat, erneut dargelegt, dass die Besetzung mit nur 3 Nachtwachen für rund 150 Bewohner, verteilt auf 2 Häuser , völlig ausreichend seien.   Seit dem 16. Januar sind die Nachtdienste nur noch mit 3 Personen besetzt. Selbst der Landesgeschäftsfüher des Bayerischen Rotes Kreuzes, Leonard Stärk, der sich persönlich  eingeschaltet hat, konnte die Argumente von Kreisgeschäftsführung und Heimleitung  nicht entkräften.  Diese hatten sogar noch einen weiteren Gutachter beauftragt, der ebenfalls zu dem Ergebnis kam, dass die neue Nachtwachenregelung alle Erfordernisse erfülle.  Daraufhin habe ich  den Vorgang  mit  diesem Schreiben  ND_BRK-Heim_Bayr.Staatsministerium  dem  zuständigen Staatsministerium gemeldet.

Herr Stärk, Landesgeschäftsführer BRK, hat diese Maßnahme wie folgt begründet:  „Weil wir uns aber noch einmal abgesichert haben im Interesse von Bewohnern und Mitarbeiter, haben neben der Beratung durch Frau Kämmer noch ein weiteres Gutachten von Herrn Vetter eingeholt, der uns am 19.1.2014 noch einmal klar und deutlich versichert hat, dass das QM in dieser Einrichtung, insbesondere die Prozessgestaltung und die Ablaufgestaltung, vollständig dem neuen Expertenstandard entspricht und keinesfalls von einer „gefährlichen Unterbesetzung der Nachtdienste“ gesprochen werden kann. Wir haben es uns weder im KV ……. noch innerhalb der Expertenrunde des BRK, die heute getagt hat, leicht gemacht, aber wir können hier kein Defizit erkennen – außer natürlich, dass man alles noch besser, aufwändiger und intensiver machen kann, auch die Personalbesetzung natürlich.   […]  Jedem Beteiligten ist klar: Was in der Nachtbesetzung, wenn die allermeisten Bewohner schlafen, an Personalstärke vorgehalten wird, fehlt in der Tagbesetzung. „
Altenpflege_Gerd_Altmann_pixelio.de_02Auch ohne selbst in diesem Heim gewesen zu sein, auch ohne mit einer Stoppuhr und einem Kilometerzähler die Aktivitäten der Nachtwachen  erfasst zu haben, lässt sich für jeden nachvollziehbar ausrechnen, dass bei dieser Besetzung  bestenfalls  4 Minuten  Zeit für den einzelnen Bewohner bleiben, siehe: Gefahrenpotenziale_Nachtdienstbesetzung

Früher war ein solcher Schlüssel vielleicht noch vertretbar, als die Bewohner  überwiegend orientiert und ohne körperliche Gebrechen, selten einmal Hilfe brauchten. Heute geht das nur deshalb, weil es üblich wurde, unruhige Bewohner medikamentös so einzustellen, dass sie  ruhig in ihren Betten liegen bleiben.  Reicht die Dosis  nicht, gibt es  einen Nachschlag (Bedarfsmedizin genannt).  Angesichts der fatalen Nebenwirkungen dieser Ruhigsteller  muss man  von systemischer Gewalt, Körperverletzung und Missachtung der Menschenrechte sprechen. Nur weil die Bewohner medikamentös auf die Abläufe des Heimes eingestellt werden, bricht  nicht jede Nacht das Chaos aus.    Weil das übliche Praxis ist, fehlt es den dafür  Verantwortlichen an  Unrechtsbewusstsein.  Angehörige/Betreuer  erfahren nicht einmal, welche Medikamente eingesetzt werden, geschweige denn, dass sie über Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt würden. Wenn sie sich, wie Walter Mette oder Dagmar Schön,  beschweren, lernen sie die Macht dieses Systems  kennen.

Die Journalistin Silva Matthies ist  dieser Praxis nachgegangen und hat dazu  einen sehenswerten 45 min. Beitrag gemacht: Rechtlos und ausgeliefert? Schicksal Demenz, der Spätabends in der ARD  gezeigt wurde.  Dass es auch anders geht, wenn die Haltung einen andere ist, wird ebenfalls in diesem Beitrag gezeigt.  Einrichtungen die auf ruhigstellende Medikationen verzichten, haben  jedoch Seltenheitswert.
Auch diese Panoramasendung vom 14.01.2014   Demenzkranke absichtlich ruhig gestellt,  veranschaulicht  die Realität in den wohl allermeisten deutschen Pflegeheimen.

Einige werden jetzt entgegnen, dass längst nicht jeder Heimbewohner  Neuroleptika oder Sedativa bekommt.  Ein Großteil der Heimbewohner fällt tatsächlich eher durch Depression auf. Ohne Antrieb sitzen  diese herum und lassen sich nur schwer für etwas begeistern.  Viele würden am liebsten gar nicht mehr aufstehen und in ihren Betten liegen bleiben, bis es endlich vorbei ist.  Ihnen ist alles zuviel, sie wollen in Ruhe gelassen werden.  Depressive  Menschen zu Beteiligen und ins Leben zurückzuholen,  setzt viel Empathie und gezielte Unterstützung voraus. Die Trostlosigkeit und Verzweiflung die viele in den Heimen empfinden mögen, mag man sich gar nicht vorstellen.  Dennoch steckt diese Stimmung an. Wenn  man ihr nicht täglich und auch Nachts entgegen wirkt, zieht sie andere Bewohner, Mitarbeiter, Angehörige – jeden der sich in dieser Umgebung aufhält –  hinunter.  Die Qualität eines Heimes steht den Bewohnern im Gesicht geschrieben.  Es gibt kein ehrlicheres Qualitätsmerkmal, kein besserer Indikator.   Begegnen Sie  überwiegend lebhaften, interessierten Menschen, ist das ein gutes Zeichen.  Anderenfalls sollten Sie allen Versprechungen misstrauen.

Für fast alle Bewohner ist das Heim die letzte Station in ihrem Leben. Manche kommen kurz vor dem Tod noch ins Krankenhaus. Die meisten sterben jedoch – häufig in der Nacht – ohne das jemand ihre Hand hält oder in der Nähe ist.  Wie soll das auch gehen, bei der Personalbesetzung der Nachtdienste?   Oft wird beim Rundgang festgestellt, das ein Bewohner verstorben ist.  Diese Zeit gilt dann auch als Todeszeit.  Fragen Angehörige nach, erzählt man diesen, dass die Mutter/der Vater ruhig eingeschlafen sei und bestimmt nicht mehr gelitten hat.
Sterben im Pflegeheim ist ein eigenes Thema.  Hierzu sei diese Monitorsendung  vom 30.01.2014  empfohlen:  Tod zweiter Klasse

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

Die Festschreibung einer  Mindestbesetzung für den Nachtdienst: Eine Pflegefachkraft  pro Bereich/Etage  plus zusätzlich eine oder mehrere  Hilfskräfte als Springer, je nach Größe und baulicher Gegebenheiten, so dass in etwa ein Schlüssel von 1:30 erfüllt wird.   
Unsere Empfehlung für die o.g. Einrichtung:  Haupthaus  3 Fachkräfte plus eine Hilfskraft, Nebenhaus 1 Fachkraft,  die b.Bed. von der Hilfskraft im Haupthaus mit unterstützt wird.  Statt einer Reduzierung von 4 auf 3,  wäre nach der Inbetriebnahme des Neubaus und Erweiterung der Pflegeplätze  eine Erhöhung auf 5 Nachtwachen die richtige Entscheidung gewesen, davon mindestens 3 Fachkräfte.

Kein Einzel-Nachtdienst: Auch in Einrichtungen unter 50 Bewohnern sollte keine Pflegekraft im Nachtdienst alleine gelassen werden.
Das ist unverantwortlich, schon deshalb, weil es immer Situationen geben kann, die nur mit Unterstützung einer zweiten Kraft sicher gehandhabt werden können. Und was ist, wenn die einzige Nachtwache sich beim Heben eines Bewohners einen Bandscheibenvorfall zu zieht?  Dann sind nicht nur die Bewohner für den Rest der Nacht schutzlos auf sich gestellt.  Arbeitsunfälle dieser Art kann sich eigentlich heute keiner mehr leisten. Pflege ist Schwerstarbeit, weshalb  jede Fachkraft mit geschädigter  Wirbelsäule für die direkte Pflegearbeit ausfällt und umschulen darf.

In Pflege-WGs oder Demenz-WGs bis 12 Bewohner  müsste die nächtliche Sicherheit und Versorgung durch einen aktiven Nachtdienst  und einen Rufbereitschaftsdienst abgedeckt sein. 
Die im Nachtdienst eingesetzten Pflegekräfte müssen neben den menschlichen auch die fachlichen Voraussetzungen für die anstehenden Aufgaben haben.  Aktuell erhalten Betreiber von Demenz-WGs sogar noch Recht vor Gericht, wenn sie erklären, dass ein Bereitschaftdienst durch eine Hilfskraft ausreicht, wie dieser unglaubliche  Fall  aus Berlin zeigt.

Die geforderte  Erhöhung derNachtdienstbesetzung darf nicht zu Lasten der Tagdienstbesetzung gehen. Auch diese ist „ungenügend“ .
Für den Tagdienst fordern wir ebenfalls eine  Personalmindestbesetzung und verweisen nochmals auf  dieses Positionspapier

Es darf nicht länger hingenommen werden,

  • dass hilfebedürftige Menschen durch Neuroleptika, Sedativa und andere Mittel in eine noch hilflosere Lage hineintherapiert werden, weil menschliche Begleitung zu teuer erscheint,
  • dass sterbende Menschen alleine gelassen sind, vor allem in der Nacht,
  • dass Heimbewohner  von Abends um 7 bis morgens um 7 gezwungen sind in ihren Betten zu bleiben, weil die Personalausstattung im Nachtdienst keine Zeit für menschliche Begleitung und Beschäftigung lässt,
  • dass Heimbewohner in der Nacht oft sehr lange auf Hilfe warten müssen und  Gefahren ausgesetzt sind, weil das Personal nicht reicht um wichtige Sicherheitsvorschriften einhalten zu können,
  • dass Pflegekräfte im Nachtdienst komplett auf sich alleine gestellt sind und den Rettungsdienst oder die Polizei rufen müssen, wenn sie mit einer Situation alleine nicht klar kommen.
  • dass Pflegefachkräften im Nachtdienst eine  Verantwortung aufgebürdet wird, die sie  gar nicht tragen können.

Da die Pflegeselbstverwaltung  auf der gesamten Linie versagt hat, ist jetzt die Bundes- und Landespolitik gefragt, umgehend für eine angemessenen Personalbesetzung in den Heimen zu sorgen.

An guten Absichtserklärungen in diversen Gesetzen mangelt es nicht: 
§ 11. SGB XI  (1) Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.

Heimgesetz  Niedersachsen
– Ein Heim darf nur betrieben werden, wenn in ihm die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner geachtet und vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Wenn eine humane und aktivierenden Pflege unter Achtung der Menschenwürde gewährleistet ist.

Pflege und Wohnqualitätgesetz Bayern
-Der Träger und die Leitung einer stationären Einrichtung haben sicherzustellen, dass die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner vor Beeinträchtigungen geschützt werden
– Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner sollen gewahrt und gefördert werden.
-Es muss sichergestellt werden das eine humane und aktivierenden Pflege unter Achtung der Menschenwürde gewährleistet wird.

 

Weiteres finden Sie auf unserer Sonderseite:  www.nachtdienst-soforthilfe.de

 

11 Kommentare

  1. Ich gehöre auch zu denjenigen die alleine in einem 41 Betten Haus plus betreutes Wohnen arbeite, wenn im betr. Wohnen ein Notfall herrscht ist der Rest des Hauses unbewacht – Absicherung der allein Arbeitenden sind 2std Anrufe in einem anderen Haus, das ebenso alleine arbeitet!
    Ich bete in jedem Nachtdienst dass nichts schlimmeres passiert und ich auf mich alleine gestellt bin!

  2. Lieber Herr Klimpke,

    mit Ihrer letzten Passage, dass auf dem Pflege-Sektor vollkommen überzogene Forderungen seitens des MDK herrschen, haben Sie Recht. Auch damit, dass verantwortungsvolle Pflegekräfte anregen sedierende Maßnahmen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
    Jedoch ist es eben deshalb mehr als nötig, auch im Nachtdienst einen akzeptablen Personalschlüssel zu fordern.
    Demente Menschen z. B. machen sehr häufig die Nacht zum Tag, deshalb benötigen sie nicht nur während des Tages, sondern auch während der Nacht nicht nur „Aufsicht“ sondern entsprechende Zuwendung. Notfälle während der Nacht, die immer wieder vorkommen, können bei mangelnder Personalbesetzung nur auf dem Rücken der zu betreuenden Bewohner ausgetragen werden. Verabreichen von Essen und Getränken ist bei einem Personalschlüssel von 1:50/60 manchmal bis 1:70 ziemlich unmöglich, obwohl eine Spätmahlzeit gefordert wird. Ich könnte diese Auflistung weiterführen.
    Es führt kein Weg daran vorbei, dass der Personalspiegel für die Nacht gesetzlich festgelegt wird, und zwar bei einer Höchstbetreuung von 1:30, alles andere ist gefährliche Pflege. Und wenn Sie argumentieren, dass die Pflege im Pflegeheim schon fast unbezahlbar ist, so möchte ich dagegen argumentieren – dann sollen die Verantwortlichen dort sparen, wo es angebracht ist, aber nicht beim Personal egal ob Tagdienst oder Nachtdienst. Die Pflege im reichen Deutschland verkommt zur Fließbandarbeit bzw. sie ist
    zu einem hohen Teil schon dort angekommen.
    Das Armutszeugnis, dass sich unser Land im Umgang mit seinen alten und/oder kranken Bewohnern ausstellt sucht seinesgleichen!
    Um noch einmal auf die Personalbesetzung während der Nacht zu kommen – Sie teilen aber nicht die „….“ Ansicht, dass das Berufsbild der Nachtwachen aussagt, sie „bewachen“ das Haus und sind da „falls“ der eine oder andere Bewohner einen Wunsch hat – den erfüllen sie dann??? Von dieser Annahme ist die Realität Lichtjahre entfernt!

  3. Gegen Aussagen das Bewohner in Altenheimen systematisch medikamentös ruhig gestellt werden, wehre ich mich entschieden. Solche Praktiken sind mir weder an meinem jetzigen, noch von früheren Arbeitsplätzen bekannt! Im Gegenteil, die Regel ist, das man als verantwortungsvolle Pflegefachkraft bei den Ärzten anregt, sedierende Medikamente auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Da spielen auch Faktoren wie Sturzgefahr minimieren, Selbstständigkeiten erhalten und fördern u.s.w. eine Rolle.
    Die Pflege im Pflegeheim ist schon jetzt fast nicht mehr bezahlbar, da sollten Forderungen nach mehr Personal auch realistisch bleiben. Gerade im Nachtdienst sehe ich häufig eine Überversorgung, z.B.: durch stoisches festhalten an 3 – 4 Lagerungsrunden bei Bewohnern die dies überhaupt nicht benötigen, mit dem Resultat einer ständig gestörten Nachtruhe und daraus resultierenden Folgen. Hier wäre manchmal eine objektive Sichtweise hilfreicher, als die Forderung nach mehr Personal.
    Das größte Problem sind momentan die vollkommen überzogenen Anforderungen an die Dokumentation durch den MDK. Um dem Gerecht zu werden und gute, aber nicht aussagekräftige, Pflegenoten zu bekommen bleibt immer weniger Zeit für die Pflege, das ist der eigentliche Skandal.

  4. „CLaudi“ – Ich gebe Ihnen vollkommen Recht! Vor allem, der Ratschlag, dass Angehörige präsenter sein sollten TAG UND NACHT (natürlich meine ich nicht, dass sie die Pflege übernehmen sollen, sondern die PFLEGE kontrollieren, so hart sich das auch anhören mag). Auf dem Pflegesektor wird sich erst dann etwas ändern, wenn die Angehörigen und die Pflegekräfte auf die Barrikaden gehen. Das ist traurig, aber leider Realität! Deshalb mein Appell an ALLE die direkt oder indirekt mit der Pflege zu tun haben – in Krankenhäusern und in Pflegeheimen – WEHREN WIR UNS Z U S A M M E N GEGEN DIESE HÖCHST FRAGWÜRDIGE BEHANDLUNG DER ZU PFLEGENDEN MENSCHEN – ERWACHSENE WIE KINDER!
    Nur dann, wenn wir Schwierigkeiten nicht scheuen, das Wohl der zu Pflegenden über unseren eigenen Vorteil stellen und den Mut aufbringen GEMEINSAM um MENSCHLICHE Betreuung/Pflege zu kämpfen, NUR DANN werden wir eine Änderung dieses kranken Pflegesystems erreichen können!
    BEGINNEN WIR ALLE DAMIT DIE AUGEN ZU ÖFFNEN UND – KRIMINELLE, MENSCHENUNWÜRDIGE, REIN AM GEWINN ORIENTIERTE „PFLEGE“ – ZU BEKÄMPFEN! S O F O R T!!!

  5. Leider gibt es diese Missstände auch in Kliniken und Krankenhäusern. Es scheint wirklich so, als könnte man als betroffene Person nur etwas verändern, indem man sich an die Öffentlichkeit wendet und es publik macht. Wir haben sehr schmerzvolle Erfahrungen hinter uns und trauern noch immer….. – Wie sollte es auch zu leisten sein: es war nur 1Nachtschwester auf der betreffenden Klinikstation, die 35 Patienten – darunter jede Nacht 10 Frischoperierte („wie immer“ so sagte sie bei der polizeilichen Vernehmung aus ) – alleine versorgen musste. Nach “ unserem unerwünschten Ereignis“ schrieb die Nachtschwester am Morgen dann bereits ihre 2 Entlastungsanzeige, welche auf die personelle Unterbesetzung aufmerksam machen sollte. Man beabsichtigte daraufhin, zusätzlich noch eine Hilfskraft (Studentin) zu suchen, die in der Zeit von 21.00 – 1.00 Uhr – also für nur 4 Std – einspringen sollte. Das sollte nun also für eine ausreich-ende Sicherheit der Patienten sorgen??? –
    Auf unseren Vorwurf bzg.der mangelhaften Personalbesetzung bei der Pflegedienstleitung, erfuhren wir dann etwas über die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Klinik (der ein paar Monate später horrende Summen für „Erweiterungen“ zugeflossen sind…und: Man richte sich nach der „Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft “ die besagt, dass sich 1 Nachtschwester „gut“ um 35 Patienten kümmern könnte. Allerdings räumte man ein, dass diese Empfehlung vielleicht neu überprüft werden müsse.
    Ob die Anstellung einer „Aushilfskraft“ dann tatsächlich stattgefunden hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
    Könnte es sein, dass viele „Unfälle “ in Heimen und Kliniken „unerwähnt“ bleiben, – zB. wenn es keine näheren Angehörigen gibt? Wer überprüft denn die jeweiligen „Sturzstatistiken“ der Kliniken oder Heime – die mit großartige Werbeparolen auf teuren Hochglanzbroschüren beeindrucken wollen- ob auch wirklich alle Stürze erfasst wurden? (Wo kein Kläger, da kein RIchter…)
    Man kann momentan nur allen Angehörigen raten, so oft wie möglich selbst nach „ihrem“ Pflege-
    bedürftigen im Heim oder der Klinik zu sehen und wachsam mitzudenken, da das wenige Pflege-
    personal sicher sein Bestes gibt, aber auch beim besten Willen nicht das geforderte „Wahnsinns-
    pensum“ leisten kann.
    Mit freundlichen Grüßen
    CLaudi

  6. Ein herzliches Vergelt´s Gott an Herrn Rieger – solch einen Heimleiter hätten bestimmt alle alten und kranken Menschen und alle Pflegekräfte gerne – ich auch!
    Ebenso absoluten Respekt vor allen die sich so vorbildlich für diejenigen einsetzen, die es in dieser Welt, die die Menschlichkeit mit Füßen tritt, so bitter nötig haben!

  7. Gott sei Dank! Und das meine ich wörtlich.

    Es gibt verantwortungsbewusste Menschen, die so wie ich das Schweigen nicht hinnehmen und in der Öffentlichkeit Klartext reden. Menschen die sich einsetzen, für die Würde, Hilfe und Pflegebedürftiger Menschen.
    Meine besondere Hochachtung, gilt Ihnen Herr Rieger als Heimleitung. Sie zeigen besonders Rückgrat, Stärke und Zivilcourage. Ich hoffe, Sie sind nicht mehr lange allein.

    Deshalb mein Aufruf ! ! !

    Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter !
    Liebe Angehörige !
    Liebe Heimleitungen !
    Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht !
    Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDK !

    Bitte, beenden Sie das Schweigen im Sinne der Würde der Hilfe und Pflegebedürftigen Menschen.
    Tragen Sie dazu bei, dass das Leiden dieser Menschen, so schnell wie möglich ein Ende hat.

    Liebe Politikerinnen und Politiker auf Bundes/Landes und Kreisebene !
    Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien !

    Schauen Sie hin. Nehmen Sie die Situation war. Handeln Sie so schnell wie möglich für die Würde, Hilfe und Pflegebedürftige Menschen.

    Sehr geehrte Frau von Stösser !
    Sehr geehrter Rieger !
    Sehr geehrter Herr Mette !

    Ihnen gilt mein besonderer Dank. Und ich kann Ihnen aus Überzeugung sagen: Wir werden immer mehr. Um uns kommt keiner mehr herum ! ! !

    Werner Kollmitz www. menschenwürde-in-der-altenpflege.de

    • Sehr geehrter Herr Kollmitz, menschenwürde-in-der-altenpflege.de,
      recht herzlichen Dank für Ihren Kommentar; ganz besonders für Ihren besonderen Dank am Ende Ihres Kommentars. Aber es gibt noch weiter unverdrossene Kämpfer; denke da an Herrn Leopold heimmitwirkung.de, Herrn Oehler angehörigen-Stammtisch.de.to sowie die Unterstützer mit ihren Unterschriften und Kommentaren zur Petition. Ohne diese Unterstützer und deren Engagement wären wir nur wenige, um uns in der Breite Gehör zu verschaffen. Auch die Initiative des Herrn Robert Gruber, mit seiner Aktion ‚Flashmob‘ Briefe an Angela Merkel, führt Unterstützer zusammen, die den politischen Entscheidern ebenfalls die Dringlichkeit zu handeln klar machen. Also, wir alle können und gratulieren, dass wir uns für eine Vernetzung zusammen gefunden haben, um die Brisanz des Themas ‚Pflegenotstand und dessen teilweise auch kriminellen Folgen‘ in der Öffentlichkeit weiter zu verbreiten und dieses den politischen Entscheidern druckvoll unübersehbar zu machen.
      Ihr Einverständnis vorausgesetzt, stelle ich diesen Kommentar beim Facebook ein, zum besseren Verständnis unseres Engagements und dessen Ziel! MfG

  8. Kommentar zum Kommentar des Herrn Rieger:
    Zunächst bedanke ich mich für ihre Haltung als Eigner und Betreiber Ihres Betriebes.

    Wenn das Pflegepersonal jammert und dennoch Leistungen dokumentiert, die nicht erbracht wurden, stellt sich mir die Frage nach dem ‚warum‘. Sicherlich erfolgt das nicht aus Stolz? Denke, vielmehr aus Angst, dass nicht alles erbracht wird – werden kann – und daher nicht dokumentiert wird, was gefordert und zu erbringen ist. Sicherlich auch ein Resultat des Missstandes im Pflege- und Betreuungsbereich. So sehe ich das.

    MfG Walter Mette

  9. Sehr geehrte Frau von Stösser,
    die hier geschilderten Sachverhalte entsprechen leider der Realität. Statt genügend Personal wird vermehrt eine entsprechende Pille eingesetzt um Bewohner ruhig zu stellen. Leider lässt unser Gesetzgeber diese Praktiken zu. Im PfleWoG wird nur eine Fachkraft bei Nacht gefordert. Über die Anzahl der zu versorgenden Bewohner steht dort nichts. Kein Wunder angesichts der Tatsache, dass die großen Träger und Wohlfahrtsverbände bei dem Gesetz beratend tätig waren.
    Der Grund ist auch ganz einfach. Bei Personal ist am meisten Geld gespart. Wenn nachts nur eine Kraft im Dienst ist, dann kann man tagsüber mehr Personal einsetzen und zwar nicht nur für pflegerische Aufgaben. Pflegepersonal kann dann auch noch hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen. So spart man sich Hauswirtschaftspersonal und steigert den Gewinn. Und es wird nirgends geprüft ob genügend Hauswirtschaftspersonal vorhanden ist. Nur der Personalschlüssel in der Pflege wird geprüft. Ob die Pfleger/innen fachfremde Leistungen erbringen müsse interessiert weder den MDK noch die Heimaufsicht. Essen und Hygiene wird ausschließlich auf dem Papier geprüft.
    Weiter ins Detail zu gehen würde hier den Rahmen sprengen.
    Was die Wohlfahrtsverbände und die privaten Verbände hier machen ist schon als mafiös zu bezeichnen. Christliches oder wohlfährtiges Handeln wie es gerne nach außen dokumentiert wird, gibt es in der Pflege schon lange nicht mehr. Es geht nur noch um Macht und Geld.
    Selbst im meiner kleinen Einrichtung mit nur 33 Bewohnern sind immer 2 Pfleger/innen im Nachtdienst. Alles andere ist unverantwortlich.
    Was mich aber auch immer mehr verärgert, ist die Tatsache, dass Pflegepersonal dauernd jammert, selbst aber immer wieder Leistungen dokumentiert die nicht erbracht worden sind und sie dann noch stolz sind wenn ihre Einrichtung eine 1 beim Pfleg-TÜV bekommt. Eine nicht erbrachte Leistung zu dokumentieren ist schlichtweg Betrug und Urkundenfälschung. Viele Pflegekräfte sind deshalb nicht nur Opfer sondern vor allem Täter.
    Mit den o. g. Praktiken könnte ich übrigens jährlich mindesten 40.000,00 Euro mehr Gewinn machen. Aber so kann ich jeden Tag in den Spiegel schauen, ohne dass es mir graut.

    Armin Rieger
    Heimbetreiber und Geschäftsführer Haus Marie in Augsburg

  10. Sehr geehrte Frau von Stösser,
    dieses ist eine sehr umfassende Darstellung der Mangelsituation, gerade in der nächtlichen Pflege und Betreuung, der meinerseits nichts hinzuzufügen, oder sie nicht als übertrieben anzusehen ist, wie ich das aufgrund meiner eigenen Erfahrung im Fall meiner Frau so sehe und dieses alles bestätigen kann. Eine als ‚ausreichende Personalbemessung‘ wie sie – u. a. von Frau Frau Kämmer sowie mit einem weiteren Gutachten von Herrn Vetter – so bezeichnet wird, – kann nur eine Begünstigung zur Personaleinsparung ( Willfährigkeit gegenüber gewissen Interessengruppen – Heimeigner, Kassen, Sozialkassen usw.) darstellen; dem realen Bedarf entspricht sie nicht! Jedenfalls, wenn man die Sachlage objektiv betrachtet.
    Gerade diese Unterbesetzung der Nachtpflege- und Betreuung resultiert ja gerade die kriminellen Fixierungen chemischer wie auch technischer Art und anderes mehr, wie sie das erläutert haben, aber auch die psychische und physische Überbelastung der Pflegenden sowie letztendlich deren Flucht aus diesem Beruf. Folge ist der sich verstärkende Mangel an Pflegekräften, dem man nun mit der Anwerbung und Ausbildung von asiatische Kräften entgegenwirken muss! Und das ist Folge der jahrelangen Ignoranz der Entscheider, die es zu beenden gilt! Diese letzten Gesichtspunkte sollten auch noch Eingang in Ihren Bericht finden, weil die derzeitige Situation tatsächlich und nachgewiesen Kriminalität zur Folge hat! – Lesen wir fast täglich. –

    Mit freundlichen Grüßen

    Walter Mette

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