Entwürdigende Schutzbestimmungen

Fotografiertes Plakat: Auch in Einrichtungen der Caritas werden Schutzverordnungen über die Menschlichkeit gestellt.

Kein Ende der menschenunwürdigen Behandlung „Vulnerabler Gruppen“
Beitrag von Dr. Fee Friese
Nun hat am 16.09.2022 auch der Bundesrat dem neuen „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 zugestimmt, nachdem der Bundestag dies bereits am 08.09.2022 getan hat.

Für alle Menschen in Pflegeheimen bedeutet dies, mehr als sechs Monate jeden Tag von morgens bis abends nur Menschen mit FFP2-Maske zu sehen und selbst mit Maske leben zu müssen. Sie werden ein dunkles Winterhalbjahr lang kein Lächeln empfangen, kein Lächeln schenken können und in kein freundliches Gesicht mehr blicken dürfen. Dass fast alle von ihnen bereits viermal geimpft sind, nutzt ihnen nichts. Für einen Großteil von ihnen bedeutet dieser menschenunwürdige Zustand somit: „Lebenslang“!

Dem menschlichen Antlitz das Menschliche zu nehmen, missachtet die elementarsten Bedürfnisse der solchermaßen „Geschützten“, greift tief in ihr gesamtes Leben ein und ist menschenunwürdig. Und dies weiterhin ohne wissenschaftliche Evidenz für die Notwendigkeit, ohne Evidenz für die Schutzwirkung und ohne wissenschaftliche Belege der Unschädlichkeit für die Gesundheit alter Menschen. Einer Maske, die durch den Atemwiderstand beim Ein- und Ausatmen zu erhöhter Belastung von Atmung und Herz-Kreislauf-System führt. Deswegen gilt sogar im Arbeitsbereich eine Gebrauchsdauer von höchstens 75 Minuten mit folgenden dreißig Minuten der Erholung, wobei sich dies auf Personen ohne gesundheitliche Einschränkungen bezieht.

Mit der FFP2-Maskenpflicht wird den in Pflegeheimen wohnenden Menschen ein weiteres halbes Jahr körperliches und seelisches Leid angetan und quasi ein halbes Jahr ihres Lebens gestohlen. Sie alle zum Tragen der Maske zu zwingen, ist verantwortungslos und widerspricht allen ethischen Grundsätzen. Es nimmt ihnen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und verletzt ihre Menschenwürde. 

Jene, die im Bundestag und im Bundesrat für das Gesetz stimmten, scheinen vergessen zu haben, dass auch in Pflegeheimen wohnende Menschen selbstverständlich dieselben Rechte haben wie die draußen Lebenden. Dass auch sie Bürger unseres Staates mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind. Offensichtlich aber gilt diese für sie nicht.

Das neue Infektionsschutzgesetz widerspricht Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Stattdessen kommt der Staat genau dieser, seiner ureigensten Pflicht, nicht nach. Er missachtet die Menschenwürde und raubt ihr den Schutz. Zudem verletzt er Artikel 2 (2): „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ Der durch das IfSG verfügte Eingriff in diese  Rechte, steht im Widerspruch zur  Artikel 19 (2) Grundgesetz: „In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ Genau dies aber geschieht mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, das der Bundesjustizminister als eine „grundrechtsschonende Gesetzgebung“ bezeichnet. Doch es ist eindeutig grundrechtswidrig und Ausdruck eines schonungslosen Umgangs mit alten Menschen. Eine Schande für unser Land. 

Eine Schlüsselrolle in diesem unmenschlichen Handeln kommt dem Begriff „Vulnerable Gruppen“ zu, der im Beitrag Vulnerable Gruppen“ – Sippenhaft in Corona-Zeiten näher beleuchtet wird.

Fee Friese, Überlingen, den 20.09.2022

Konkrete Bedeutung des oben genannten Gesetzes für Pflegeheimbewohner:innen:

Test- und Maskenpflicht: Voll- und teilstationäre Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe dürfen nur von Personen mit einer FFP2-Maske und einem Corona-Testnachweis (nach § 22a Abs. 3, Test unter Aufsicht) betreten werden. Beschäftigte müssen den Testnachweis dreimal pro Woche vorlegen. Die Einrichtungen sind verpflichtet, dieses durch stichprobenartige Kontrollen zu überprüfen. Bewohner müssen in den für „ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten“ keine Maske tragen. Laut Begründung gilt die Maskenpflicht für Bewohner ausdrücklich in gemeinschaftlichen Aufenthaltsräumen, Bistros und Aufzügen. Für die Bewohner besteht keine Testpflicht.

Fee Friese, Überlingen den 20.09.2022

Konkrete Bedeutung des o.g. Gesetzes für Pflegeheimbewohner:innen:

Test- und Maskenpflicht: Voll- und teilstationäre Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe dürfen nur von Personen mit einer FFP2-Maske und einem Corona-Testnachweis (nach § 22a Abs. 3, Test unter Aufsicht) betreten werden. Beschäftigte müssen den Testnachweis dreimal pro Woche vorlegen. Die Einrichtungen sind verpflichtet, dieses durch stichprobenartige Kontrollen zu überprüfen. Bewohner müssen in den für „ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten keine Maske tragen. Laut Begründung gilt die Maskenpflicht für Bewohner ausdrücklich in gemeinschaftlichen Aufenthaltsräumen, Bistros und Aufzügen. Für die Bewohner besteht keine Testpflicht.

Auszug aus der Mitteilung der bpa-Landesgeschäftsstelle Bayern vom 09.Sept.2022

Zu den Gefahren des Maskentragens:
Körperverletzung durch Masken
Hygieneaspekte die das Pflegen mit Maske verbieten



6 Kommentare

  1. Es darf nicht sein, was den Träger schadet. „Starke Heimleitungen“ sind mit der Lupe zu finden. Es fehlt an Selbständigkeit, Selbstbewusstsein und Rechtskenntnisse. Wer eine Mitarbeitervertrung hinter sich weiss und einen aktiven Bewohnerbeirat an der Seite hat, kann die notwendige Stärke aufbringen und handeln.

  2. Dem stimme ich total zu,kann man da gegen nichts tun …..öffentliches Statement oder Demo,ich denke dieses sollte man vielen Menschen ins Bewusstsein bringen

    • Es kommt auf die Haltung der Leitungskräfte an. Uns sind Heime bekannt, die das inzwischen alles nicht mehr wirklich ernst nehmen. Ausnahmen sind grundsätzlich erlaubt. Wäre ich Heimleiterin, würde ich in aller Form gegenüber dem Gesundheitsamt und notfalls auch Gericht darlegen, dass diese Schutzverordnung weder hygienisch Sinn macht, noch menschlich zu verantworten ist. Eine Diskussion, die bisher nirgendwo geführt wurde.

  3. Tja, Corona, dass Monster. Einzelhaft, toll, x-mal geimpft, egal, Monster schlägt trotzdem zu. Maske?? Kein Lächeln, keine Mimik, ja, total doof.
    WARUM auch? Husch Husch, Arbeit erledigt. Der Nächste bitte. Pflege ist seit Jahren ein Stiefkind.
    Von der Politik sowieso. TRAURIG

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