Vor wenigen Tagen stimmte der Bundestag einem Gesetz zu, dass eine Erhöhung der Vergütung von sogenannten Berufsbetreuern um 17 Prozent vorsieht. Damit kommt ein freiberuflicher Betreuer, der bisher im Schnitt etwa 72.000 Euro Jahreseinkommen hatte, auf rund 88.000 Euro. Im Vergleich: Eine vollzeitbeschäftigte Altenpflegerin muss mit einem Bruttolohn von 30.000 Euro im Jahr auskommen.
Wer mit „Pflege“ Geld verdienen will, braucht eine staatlich anerkannte Ausbildung mit einem Abschluss. Wer mit „Betreuung“ seinen Lebensunterhalt sichern will, braucht lediglich ein Gericht, das ihm diese Aufgabe zutraut.
Gemeint ist die rechtliche Betreuung, die sich von sozialer oder pflegericher Betreuung deutlich unterscheidet. Unterschieden werden muss außerdem zwischen ehrenamtlicher Betreuung, meistens durch einen Angehörigen, und „Berufsbetreuung“ durch eine fremde Person, die ihren ursprünglich erlernten Beruf aufgegeben hat oder als Nebenerwerb auf freiberuflicher Basis, mehr als 10 Betreuungen führt. Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Jahrespauschale von nur 399 Euro pro Betreutem. Berufsbetreuer können bisher mit rund 1.800 Euro kalkulieren. Mit 40 Betreuungen, die Berufsbetreuer im Schnitt führen, kommen diese jährlich auf 72.000 Euro. Da die Anzahl der Betreuungen, die ein Betreuer führt nach oben unbegrenzt ist, gibt es Berufsbetreuer die auf weit über 100.000 Euro Jahreseinkünfte kommen, ohne einen einzigen Mitarbeiter angestellt zu haben. Denn auch dazu gibt es keine Vorschriften. Angestellte und selbstständige Pflegekräfte wagen von solchen Einkünften kaum zu träumen.
Trotz dieser vergleichsweise hohen und nach oben unbegrenzten Verdienstmöglichkeiten wurde die Anhebung der Vergütungspauschale für Berufsbetreuter im Bundestag beschlossen. Hauptargument dabei war, dass es seit 14 Jahren keine Anpassung der Pauschale gab. In den vorgesehenen 17 Prozent wird dabei lediglich ein Ausgleich für die Teuerungen gesehen. Um eine auskömmliche Altersvorsorge treffen zu können, reiche diese Erhöhung nicht, erklären Betreuervertreter, die noch deutlich mehr gefordert hatten.
An diesem Vorgang ist zudem folgendes bemerkenswert: Bei der sog. Berufsbetreuung handelt es sich nicht, wie die Bezeichnung vorgibt, um einen Beruf, sondern um ein vom Betreuungsgericht verliehenes Amt. Ein Amt, das Macht über andere verleiht, in dem es keine Transparenz gibt, kaum Vorschriften, wenig Kontrollen und unbegrenzte Verdienstmöglichkeiten. Berufsbetreuer kann jeder erwachsene Bundesbürger werden, der vor Gericht einen vertrauenserweckenden Eindruck macht, sich als ehrenamtlicher Betreuer bewährt hat und keine Vorstrafen aufweist. Eine spezielle Qualifikation ist nicht erforderlich.
Die Bezeichnung „Berufsbetreuer“ ist irritierend, in einem Land in dem es ansonsten für fast jede Tätigkeit einer abgeschlossenen Ausbildung oder Spezialisierung bedarf.
Das deutsche Betreuungssystem glänzt nur auf dem Papier. Tatsächlich hat es eine beängstigende Entwicklung genommen. Vor allem altersgebrechliche Bundesbürger*innen sind der Willkür fremder Personen ausgeliefert, denen Gerichte Macht über ihr Leben, ihr Hab und Gut verleihen und dies ohne sicher zu stellen, dass diese Macht nicht missbraucht wird. Bei der aktuell geführten Diskussion zu weiteren Reformen des Betreuungsrechtes stehen die „Nöte“ und Interessen der Akteure im Vordergrund. Uns begegnet hingegen die Not der „Betreuungsopfer“ und ihrer Angehörigen.
Die Pflegeethik Initiative sieht an vielen Stelle dringenden Reformbedarf. Eine bloße Anhebung der pauschalen Betreuervergütung würde lediglich zur Verteuerung führen und muss darum abgelehnt werden. Im April 2019 hat der Verein allen 43 Mitgliedern des Bundesausschuss für Recht und Verbraucherschutz, die Broschüre: Erfahrung mit rechtlicher Betreuung im Pflegebereich als PDF und in gedruckter Ausführung zugesandt. Mit gleicher Post erhielten die Abgeordneten diese Stellungnahme zum Gesetzentwurf Betreuervergütung.
Parallel dazu forderte Transparency International Deutschland e.V. wirksame Regeln und Strukturen zum Schutz vor Korruption bei rechtlicher Betreuung. Einer Anhebung der Betreuervergütung kann nur zugestimmt werden, wenn damit zugleich eine Obergrenze von 30 Betreuuungen pro Betreuer eingeführt wird.
Bezugnehmend auf die genannten Stellungnahmen, wurde ich, Adelheid von Stösser, eingeladen, als Sachverständige an der Anhörung am 6. Mai 2016 im Bundestag teilzunehmen. Die Einladung erfolgte über das Büro eines AfD Abgeordneten. Wegen der Kurzfristigkeit und weil die AfD eine Partei ist, deren Ansichten ich in nur wenigen Punkten teilen kann, wollte ich zunächst absagen. Andererseits ärgerte es mich, dass die Vertreter*innen der etablierten Parteien keine Reaktion auf die oben genannten Eingaben zeigten. Also habe ich den Termin wahrgenommen und die Gelegenheit genutzt, um auf den dringenden Regelungsbedarf im Betreuungswesen hinzuweisen. Am Fall des Betreuers aus Trier, der sich trotz eines Jahreseinkommens von rund 180.000 Euro, nach Belieben an den Konten seiner Betreuten bedienen konnte, bevor das Gericht auf die Klagen von Angehörigen reagiert hatte, habe ich dargelegt, dass auch hohe Vergütungen vor Betrügereien nicht schützen. Solange es Betreuern derart leicht gemacht wird, sich unbemerkt das Vermögen ihrer Betreuten anzueignen, muss angenommen werden, dass dies in unbekannt hohem Maße praktiziert wird. Zu allererst müsste der Gesetzgeber den Gelegenheiten zu Korruption und Betrug einen Riegel vorschieben. Vor allem altersgebrechliche Menschen sind ihren Betreuern ausgeliefert.
Am 16. Mai 2019 fand die abschließende Lesung im Bundestag statt. Wie Sie den aufgezeichneten Reden entnehmen können, erklärten alle Redner, dass Berufsbetreuer unterbezahlt sind, gemessen an der doch so wertvollen und wichtigen Arbeit, die sie leistet. Einzig der Abgeordnete Jens Meier (AfD), nahm Bezug auf die Stellungnahme der Pflegeethik Initiative, die ich vor Ostern allen Mitgliedern des Rechtsausschuss geschickt hatte. Er stellte zumindest kritisch in den Raum, dass auch Pflegekräfte eine wertvolle und wichtige Arbeit erfüllen, für die sie jedoch deutlich schlechter bezahlt werden. Eigentlich hätte man solche Hinweise von den Linken und der SPD erwartet. Der Redner der CDU zeigte demonstrative Entrüstung, angesichts dieses Vergleichs und erhielt dafür sogar Beifall. Man könne die Arbeit eines freiberuflichen Betreuers nicht mit der einer Altenpflegerin vergleichen und auch nicht die Einkommen, erklärte der CDU Mann. Der Freiberufler müsse ja schließlich auch für seine Altersvorsorge zurücklegen. Eine Sara Wagenknecht wäre vermutlich an der Stelle aufgesprungen und hätte vorgerechnet, mit welcher Rente Pflegekräfte auskommen müssen.
Nach der hier beschriebenen Erfahrung hätte ich eigentlich am Sonntag die AfD wählen müssen. Denn diese Partei hat unsere Bedenken ernstgenommen und ist darauf eingegangen, selbst wenn dahinter politisches Kalkül gestanden haben mag. In anderen Punkten ist sie jedoch für mich nicht wählbar. Allerdings kann ich seit dieser Erfahrung mit Politik noch besser verstehen, warum den regierenden Parteien die Wähler abhanden kommen. Denn die erlebte Ignoranz, mit der unser Anliegen behandelt wurde, dürfte jedem anderen ebenso widerfahren, der sich inhaltlich einzubringen versucht. Ein Einmischen in die Angelegenheiten der Politik ist unerwünscht. Je größer und etablierter die Partei, desto schwerer tut sie sich mit der vielzitierten Bürgerbeteiligung. Unseren Verein müsste es gar nicht geben, würden sich unsere Volksvertreter*innen besser um den Schutz von Bürger*innen kümmern, die auf Pflege und Betreuung angewiesen sind. Stattdessen lassen sie sich vor den Karren derer spannen, die es verstehen, aus der Not der Betroffenen Kapital zu schlagen.
„Zumindest auf Bundesebene fehlt es (der Politik) an diesem „Nah bei de Leut“. Die Menschen dort in Führungspositionen bedienen vielleicht die falschen Klientel.„
Das Zitat stammt von Andreas Rath (SPD), Ortsbügermeister von Hillscheid (Westerwald). Der einzige Ort weit und breit in dem die SPD bei der Wahl zugelegt hatte und auf 47 Prozent kam. Die Rheinzeitung wollte von diesem Bürgermeister wissen, wie er sich das Wahlergebnis vom Sonntag erklärt.
Mit Bezug auf Pflege und Betreuung erleben wir genau dieses. Die Politik bedient die falschen Klientel. Sie will nicht wissen wie es den Menschen in und an den Pflegebetten wirklich geht. Sie setzt sich nicht für Aufklärung von Sachverhalten ein, sondern glaubt denen die in der Sache den Ton angeben. Sie spielt aufgezeigte Probleme herunter und verweist darauf, dass doch alles bestens geregelt ist. Wer sich von bestimmten „Volksvertretern“ nicht ernst genommen fühlt, der wählt sie eben nicht mehr.
Auch die Fridays for Future Bewegung gibt es nur deshalb, weil die gewählten Volksvertreter die Gefahren und die Sorgen der Bürger nicht ernst nehmen. Angesichts solch einer Haltung müssen wir uns nicht wundern, wenn sich auch das soziale Klima wandelt und immer mehr Egomanen hervorbringt, die über andere zu Herrschen versuchen.
Tatsächlich dürfte der soziale Klimawandel, der sich in Europa und um uns herum vollzieht, die größere Bedrohung für den Lebensraum Erde sein.
Mit dem bisher praktizierten parteipolitischen Hick Hack wird man diese Gefahr noch vergrößern.
Wie im Kleinen so im Großen!
Am Beispiel des o.g. Gesetzgebungsverfahrens zur Betreuervergütung lässt sich zeigen, warum die Probleme größer werden und nicht kleiner. Seit Jahren liegen Berufsbetreuer- und Betreuungsvereine der Politik in den Ohren. Mehrfach schon wurde die Vergütungserhöhung zurückgestellt. Jetzt will die Regierung diese endlich einmal durchziehen. Im Wesentlichen ist man sich einig, sogar mit der Opposition: „Die Berufsbetreuer sind es der Gesellschaft wert, angemessen vergütet zu werden.“ In diese Einigkeit platzt dann eine Stimme, die auf Punkte hinweist, die in der Diskussion nicht bedacht wurden. Würde man diese Punkte ernsthaft in Betracht ziehen, müsste das Gesetzesvorhaben erneut zurück gestellt werden. Dazu ist man nicht bereit. Also werden die Bedenken beiseite geschoben. So kommt es, dass demnächst für die gleiche Leistung deutlich mehr Geld aufgebracht werden muss. Damit wird der bisher schon vergleichsweise gut dotierte Erwerbszweig „Berufsbetreuung“ richtig lukrativ und dürfte noch mehr Personen ansprechen, die an erster Stelle das eigene finanzielle Wohlergehen im Blick haben. Auf jeden Fall wird diese Maßnahme zur weiteren Verdrängung der ehrenamtlichen Betreuung führen. Schon heute ist es so, dass Berufsbetreuer bestrebt sind möglichst viele Betreute zu bekommen und freiwillig keinen abzugeben, auch wenn es Angehörige gibt, die das Amt übernehmen könnten. Vor allem Betreute mit einem gewissen Vermögen sind sehr beliebt bei Berufsbetreuern. Da das Entdeckungsrisiko gering ist, dürfe es sehr viele Betreuer geben, die ihre Macht und die Gelegenheit zur persönlichen Bereicherung nutzen. Der Bundestag hat also ein Gesetz beschlossen, dass der Fehlentwicklung im Betreuungssystem Vorschub leistet. Den Abgeordneten muss vorgeworfen werden, dass sie sich einseitig nur die Argumente der Betreuer angehört haben. Sie glauben den Akteuren und wollen die Erfahrung Betroffener, denen unser Verein eine Stimme zu geben versucht, nicht einmal zur Kenntnis nehmen.
Im Großen kann man ähnliches beobachten. Auch bei weltbewegenden Problemen geht es selten darum eine wirkliche Lösung zu finden. Vielmehr geht es in der Politik darum, den Meinungsstreit zu gewinnen, die Ziele der eigenen Partei durchzubekommen. Fakten und Sachargumente stören dabei eher. Jedes Umschwenken, wenn der Sachverhalt in einem anderen Licht erscheint und darum eigentlich eine andere Antwort erfordern würde, wird als „Umfallen“ gewertet.
Angesichts der Pulverfässer auf denen wir sitzen, ist das parteipolitische Tauziehen, wie es einem aktuell in Europa vorgeführt wird, besorgniserregend. Anstatt, dass sich jedes Land und jede Partei in den Dienst der gemeinsamen Sache stellt, versucht jeder seine Interessen durchzusetzen. Wo das enden wird, möchte man sich lieber nicht vorstellen.
Adelheid von Stösser, den 29.05.2019
„Nehmen Sie es doch nicht persönlich, es geht nur um´s Geschäft.“
Euphemistisch Betreuung ist Kontrolle; Betreuer ist der euphemistische Begriff für Vormund, der „Betreute“ ist der Entmündigte. Da ist es schon geschickt, u. a. das Konto des Entmündigten zu räumen – bevor er/sie auf den „dummen Gedanken“ kommt, das Geld evtl. selbst auszugeben oder zu verschenken, und dann womöglich noch dem Sozialsystem des Staates BRD GmbH zur Last zu fallen. So nicht! Im Geltungsbereich Art 133 GG ist Erbschleicherei ja keine Straftat – passt scho.
„1. Der Begriff Betreuungsrecht wird in der Öffentlichkeit völlig falsch verstanden. Die in der Öffentlichkeit herrschende Ansicht, dass Betreuer sich um Betreute kümmern, ist eine völlig falsche Ansicht. Der Betreuer ist rechtlicher Vertreter. Dies ist in der Öffentlichkeit weitestgehend unbekannt. Die Öffentlichkeit geht davon aus, dass sich die Betreuer um die Betreuten kümmern. Aus den Betreuerkreisen hören wir immer wieder, dass am Anfang monatliche Besuche stattfinden und später vielleicht jährliche, insbesondere, wenn die Betreuten sodann in Heime abgeschoben wurden.“
http://www.betreuungsrecht.de/uber-uns/
https://www.rechtsanwalt-thieler.de/betreuungsrecht/
https://www.patverfue.de/handbuch/betreuungsrecht
Alte sind als wertlose Biomasse ausgebucht, also wird noch geplündert was zu plündern ist.
Im Endlager sediert mit medizynischen „Heilmitteln“, aufgehübscht mit Hämatomen aufgrund langer Liegezeiten, dämmert manchem Delinquenten, wem er/sie final noch als Dukatenscheißer dient. Im Krematorium ist Zahngold immer wällkumm.
„Die Alten sind unnütze (Fr)Esser“ – Henry Kissinger in „The final Days“
http://www.meinungsverbrechen.de/tag/johannes-schroder/
http://www.meinungsverbrechen.de/wp-content/uploads/2011/10/Aderhold_Neuroleptika_update.pdf
https://www.pravda-tv.com/2020/07/begruendeter-verdacht-wird-unter-dem-corona-deckmantel-eine-ganz-andere-agenda-verfolgt-video/
https://www.pravda-tv.com/2013/01/organisierte-kriminalitat-im-gesundheitswesen-wie-patienten-und-verbraucher-betrogen-werden/
„Zum großen Erstaunen vieler Leute existieren diese barbarischen gehirnschädigenden und die Erinnerung zerstörenden Behandlungsformen nicht nur, sondern sie werden heute in Kanada und den U.S.A. – und der BRiD – vermehrt angewendet. Hauptsächlich werden sie bei Frauen und bei älteren Leuten angewandt, insbesondere bei Frauen.
Dann gibt es da noch die Drohung mit Psychopharmaka, die man euphemistisch „Medikamente“ nennt. Diese Chemikalien wie Tranquilizer, Antidepressiva und die Antipsychotika wie Haldol, Risperidon, Modicate, Thorazin, und der sogenannte Mood Modifier Lithium sind keine natürlichen Substanzen, sondern sie sind künstlich hergestellte Gifte. Der Psychiater und Psychiatrie-Kritiker Peter Breggin nennt sie in verschiedenen seiner Bücher Neurotoxine (Nervengifte), ebenso Joseph Glenmullen, ein klinischer Ausbilder in Psychiatrie an der Harvard Medical School in seinem Buch Prozac Backlash.
Diese Chemikalien haben keinen wissenschaftlich bewiesenen medizinischen Wert oder Nutzen. Ihre Wirkung besteht darin, daß sie jegliche Art angeblich problematischen oder störenden Verhaltens, Stimmungslagen und Gefühle unterdrücken.
Diese Gifte, insbesondere Neuroleptika wie Haldol, Modicate, Chlorpromazin usw., wirken sich so hemmend, mächtig und furchterregend aus, daß viele Psychiatrie-Überlebende und andere Kritiker sie als chemische Lobotomie oder chemische Zwangsjacke bezeichnen.“
https://rdl.de/beitrag/foltergesetz-als-abnick-vorlage-f%C3%BCr-den-bundestag
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-28210126.html Erfindung von Krankheiten
Angesichts der Tatsache, dass ein Berufsbetreuer von seinem Einkommen nicht nur den AN-Anteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen, sondern auch den AG-Anteil selbst bestreiten muss, ergibt sich somit eine doppelt so hohe Sozialabgabenlast, wie bei einer angestellten Krankenpflegerin, die sich die o. g. Beiträge mit Ihrem Arbeitgeber paritätisch teilt. Zudem muss der Berufsbetreuer noch zur Altersabsicherung eine private Vorsorge treffen, die bei vielen Trägern im Pflegebereich („Zusatzrente“) der Arbeitgeber allein übernimmt. Auch für den Fall eines beruflichen Unfalls muss cih der Berufsbetreuer auf eigene Kosten absichern. In einer Pflegeeinrichtung sind die Mitarbeiter berufsgenossenschaftl. abgesichert, die Beiträge zahlt aber alleine der Arbeitgeber. Die aufgestellte These, dass Berufsbetreuer zwar „doppelt so viel verdienen“ ist zunächst nicht unbedingt falsch – relativiert sich aber dadurch, dass Berufsbetreuer doppelt so hohe finanzielle Belastungen auf sich nehmen, um nur annähernd so sozial abgesichert zu sein, wie eine Pflegekraft.
Der Vergleich der Autorin hinkt etwas. Ähnlich wie der Vergleich von Äpfeln und Birnen!
Meine Erfahrung ist leider auch die, ein Berufsbetreuer der sich ueberhaupt nicht um die zu betreuende Person oder ihr Wohl oder Wuensche kuemmert. Seit seiner Bestellung vor einem Jahr war war einmal bei der Betroffenen.
Es ist nicht die aufgabe eines bretreuers die Klienten zu besuchen ein Betreuer mit 50 Klienten die im Umkreis von 50km wohnen hätte dann ja für nichts anderes Zeit. Zu deinen anderen Punkten kann ich mich schwer äußern da es tatsächlich leider viele unqualifizierte betreuer gibt die einen großen schatten über die paar die sich ihr leben lang für menschen die es selber nicht können einsetzen.
Ein Betreuer bekommt im schnitt im monat ungefähr 2 stunden pro klient bezahlt in der zeit ist es kaum möglich sich ausreichend um sie zu kümmern.
Liebe Frau von Stösser,
ich lade Sie hiermit gerne ein, mich für eine Woche im Rahmen meiner Tätigkeit als Berufsbetreuer zu begleiten.
Aber Achtung, Sie sitzen mit mir dann auch am Samstag und Sonntag am Schreibtisch, weil wir während der Woche viel unterwegs sind!
Vorher belesen Sie sich bitte in den verschiedensten Gesetzen, damit Sie nicht (mehr) ganz ahnungslos dabei sind.
Ich freue mich auf Sie
Mfg
Heiland
Sehr geehrte Frau Heiland,
vielen Dank für diese Einladung. Wochenenddienste sind mir sowohl aus der aktiven Pflegezeit bekannt, als auch in meinem seit 15 Jahren ehrenamtlich betriebenem Aufgabenbereich, als Vorstand und GF der Pflegeethik Initiative. Vor „Berufsbetreuer*innen, die ihre Verantwortung ernst nehmen, habe ich großen Respekt. Man erkennt diese u.a. daran, dass sie sich selbst eine Obergrenze setzen, um jeden einzelnen ihrer Betreuten auch menschlich gerecht werden zu können.
Gerne lasse ich Ihnen unsere Broschüre: Erfahrung mit rechtlicher Betreuung im Pflegebereich, zukommen. http://pflegeethik-initiative.de/2019/03/28/betreuungswillkuer/
Mit bester Empfehlung
A.v.Stösser
Sehr geehrte Frau Stösser,
einen Jahresbruttoumsatz von 72.000 Euro bei 40 Betreuungen zu unterstellen bedeutet, dass 40 Betreuungen (für Menschen, die allesamt außerhalb von Einrichtungen, in Wohnungen lebend) in der höchsten Vergütungsstelle (die gibt es nur für Akademiker!) geführt werden. Solche Fälle kenne ich nicht, in der Regel leben viele Betreute in Einrichtungen. Realistischer ist daher bei 40 Betreuungen eine Jahresumsatz i.H.v. 58.000 Euro (hiervon sind Personalkosten, Steuern, Betriebs- und Fahrtkosten, Krankenversicherung und falls man es schafft, auch noch Altersvorsorgebeträge abzuziehen). Es gibt hier keinen Arbeitgeber, der die hälftigen Kosten der Sozialversicherungsbeiträge zahlt.
Der Job ist finanziell unattraktiv und ich habe in den letzten 10 Jahren keinen einzigen Sozialarbeiter kennengelernt, der nach seinem abgeschlossenen Studium für diese Tätigkeit entschieden hat. Bereits ein Angestelltenverhältnis als Sozialarbeiter (z.B. TvöD S 11b) ist aufgrund der geregelten Arbeitszeit und der Altersversorgung wirtschaftlich interessanter.
Die Erhöhung (nach 14 Jahren) liegt übrigens- wenn man viele langjährige Betreuungen – führt und wenig Neufälle nach Juli 2019 hat, bei ca. 10%.
Aus meiner Sicht ist die Bezahlung in der Pflege tatsächlich unfair, doch nun ausgerechnet die Berufsgruppe der freiberuflichen Berufsbetreuer zum Vergleich heranzuziehen, finde ich „fragwürdig“ und Ihre Rechnung ist schlicht und einfach in vielen Punkten falsch. Übrigens würde man, z.B. als examinierte Krankenpflegerin als Betreuer nur in die 2. Vergütungsstufe eingruppiert- werden. Dann existiertübrigens nur noch einen recht geringer Unterschied in der Bezahlung.
Es steht jedem Mensch aus den Pflegeberufen frei, sich um eine Tätigkeit als Betreuer zu bemühen. Die Chancen stehen gut- es gibt nur relativ wenig engagierte und qualifizierte Menschen, die an der Tätigkeit als Berufsbetreuer interessiert sind.
Mit freundlichen Grüßen
M. Kornau
Guten Tag,
ihre Einladung an Frau Stösser ist sehr nett…
Sie mögen ja durchaus zu den guten, ihren Job ernst nehmenden Betreuern gehören! Denn die gibt es!Aber es gibt auch die Anderen. Als Krankenschwester in der Psychiatrie kenne ich ganz wenig Betreuer die ihre Arbeit adäquat durchführen.
Einmal hatte ich eher den Eindruck,der Betreuer benötigt selber sehr dringend Betreuung. Sein Nicht kümmern habe ich auch ans zuständige Betreuungsgericht weitergeleitet
Lisa
HD
Wenn Frau von Stösser mit viel Erfahrung mit allem was die Pflege betrifft sich kritisch mit dem System der Berufsbetreuung auseinandersetzt und auf Schwachstellen hinweist, sollte man dies dankbar annehmen. Sicher erfüllen viele Berufsbetreuer ihre Arbeit ohne Grund zur Beanstandung. Gerade um diese nicht pauschal in die Kritik einzuordnen, ist es wichtig, durch Regeln, Vorschriften und Prüfungen Fehlleistungen zu erschweren. Jede einzelne Fehlleistung betrifft einen Menschen und somit immer einen zu viel. Es kann nachvollzogen werden, dass Herr Dr. Freter als Geschäftsführer des Verbandes, der Berufsbetreuer vertritt, kritische Anmerkungen nicht zur Kenntnis nehmen will. Unstrittig ist, dass man als Berufsbetreuer ohne Ausbildung und ohne unternehmerisches Risiko gutes Geld verdienen kann. Die Versuchung, sich auch mal rechtswidrig zu bereichern, gehört zu den menschlichen Schwächen. Richtige wäre es, wenn Herr Dr. Freter im Interesse derer, die die Aufgabe ohne Beanstandungen ausführen, sich für hohe Eingangsvoraussetzungen für diese Berufsgruppe einsetzen würde. Der Verband sollte von sich aus Regeln erarbeiten, um schwarzen Scharfen die Arbeit zu erschweren. Wird jemand unter rechtlicher Betreuung gestellt, muss es Sicherheit geben, dass einzig und allein im Sinne des Betreuten gehandelt wird. Dies ist besonders wichtig, wenn Vermögenswerte vorhanden sind.
Ein Hinweis auf Pflegepersonal ist bestimmt kein Ausspielen einer Gruppe gegen eine andere. Der Hinweis darauf ist richtig, da das Pflegepersonal tagtäglich mit auf Pflege angewiesen Menschen zu tun. Dies ist oft auch mit körperlicher und seelischer Belastung verbunden. Wenn sie mehr Personen versorgen müssen als der Personalschlüssel vorgibt, steigert sich nicht ihr Einkommen. Und auch eine freiberufliche Pflegekraft dürfte kaum an das Einkommen von rechtlichen Betreuern herankommen. Welche Arbeit aus Sicht einer zu pflegenden Person einen höheren Stellenwert hat, kann jeder für sich definieren unter dem Gesichtspunkt, man ist pflegebedürftig.
Das Politiker sich ohne Wenn und Aber für mehr Geld für diese Gruppe einsetzen, mag es auch Gründe geben. Die Mängel im System nicht auch abzustellen zu versuchen, ist eine Ignoranz gerade den schwächeren gegenüber. Reagiert man nur, wenn es aus der Bevölkerung lautstarken Prostest gibt? Zuhören und sich auch mal mit anderen Auffassungen als der eigenen zu beschäftigen, wäre dem Demokratieverständnis sicher nicht hinderlich. So ist es nicht verwunderlich, wenn populistisch arbeitenden Parteien für sich hier Protestfelder entdecken.
Was die Berufspolitiker betrifft ist es für mehr Beteiligung des Volkes nicht förderlich, in Sachthemen sich nicht auch mit anderen Meinungen als der eigenen auseinanderzusetzen. Man redet doch immer vom „zuhören“ nach den starken Verlusten der großen Parteien und dem erstarken einer populistisch agierenden Partei. Und wenn man für Berufsbetreuer für das nicht gerade schlechte Einkommen Verständnis hat da sie für die Sozialbeiträge selber aufkommen müssen –
Dass man Bruttoeinkommen von Pflegekräften und Berufsbetreuern nicht einfach vergleichen kann, versteht sich von selbst. Wie wäre es, wenn man Pflegekräfte auch als selbstständige Kräfte einstellt und bezahlt wie die Berufsbetreuer? Ein Blick in die Vergütungstabelle für Berufsbetreuer ist empfehlenswert.
Sorry, in diesem Text stecken ebensoviele Vorurteile wie Falschaussagen… womit dem Anspruch der Autorin gerade enug getan wird. Das vermeintlich unbegrenzte Einkommen von BB ist abzüglich aller Kosten und zuzüglich aller Risiken der Selbstständigkeit. Da nicht angestellt, ist die Verantwortung der BB extrem hoch! Nicht umsonst werden entsprechende Versicherungen verlangt. Altersvorsorge? Arbeitszeiten (bei Selbstständigkeit idr deutlich höher)? Risiken? Hier wird viel unqualifiziert und unreflektiert breit getreten. u.A. die Aussage, es sei viel Geld OHNE Ausbildung zu verdienen. Das BB, die halbwegs von ihrer Tätigkeit leben wollen, Akademiker sind und somit sehr gut ausgebildet (und zwar mit nutzbaren Kenntnissen, sonst gibt es die entsprechende Vergütung nicht), wird ebenso berücksichtigt wie die Tatsache, dass nach Abzug aller Kosten idr ein Netto vergleichbar dem eines Sozialarbeiters (oder darunter) verbleibt. Und das für eine extrem hohe Verantwortung. Ich frage mich viel mehr, wer eine solche Arbeit ausführen möchte?
Sollten Sie zu den BB gehören, denen es wichtig ist, sich um jeden einzelnen Betreuten so kümmern, wie es vom Betreuungsrecht vorgesehen ist, müssten Sie ebenfalls Qualitätsstandards fordern. Wie viele ihrer Kollegen mit den ihnen anvertrauten Menschen umgehen, ist nicht hinnehmbar.
Sie haben wirklich KEINE Ahnung. Ich möchte sehen, dass Sie für einen einzigen Patienten, bei dem Sie 2 Std. wöchentlich abrechnen können, bereits sind, weitere 4 Std. unvergütet zu leisten und das dann mal 35-55 Mal, da man im Schnitt so viele Betreute hat!! Das ist unser Alltag. Und dann komme ich noch am Wochenende zu Ihnen, weil ich der Meinung bin, es sind zu wenig Pflaster da und es ist ja schließlich Ihre Aufgabe, da Krankenschwester. …Am Ende unseres Verdienstes dürfen wir noch selbst in die Rentenversicherung einzahlen und auch unsere mind.500,00 Euro Krankenkassenbeiträge selber löhnen. Ich finde es ein Unding, wieviel Unwissenheit und Respektlosigkeit gegenüber uns Betreuern herrscht. Das ist unglaublich. Sie können gern in den Beruf wechseln. Es werden genügend Betreuer gesucht!
Wenn Sie, wie oben angegeben tatsächlich für jeden Ihrer (angenommen 40) Betreuten nicht nur 2 sondern 6 Stunden Zeit aufbringen, dann hätten Sie eine 240 Stundenwoche. Respekt!
Das wäre mit tatsächlich zuviel. Ich würde dann freiwillig die Anzahl der Betreuten halbieren, um jedem gerecht werden zu können und mich nicht völlig verausgaben zu müssen.
Ich stimme Ihnen voll zu! Politiker, die selbst keine abgeschlossene Ausbildung/Studium vorweisen können, davon gibt es zahlreiche, bewerten harte, oft gesundheitlich belastende Arbeit in der Pflege geringschätzig, Schreibtischarbeit der Berufsbetreuer hingegen als höherwertig. 21 Jahre rentenversicherungspflichtige Angehörigenüflege, die letzten 2 1/4 Jahre als 24-Stunden-Pflege bringen 236,00 € gesetzliche Rente. 45 Jahre Altenpflege in der stationären Altenpflege mit den pflegetypischen Risiken: Multiresistente Keime, 3x Krätze, 1 Monat vor der Regelaltersrente als Schwerbehinderter noch Corona bei Massenausbruch im Pflegeheim und ohne Schutzausrüstung mit Long-Covid als anerkannte Berufserkrankung bringen eine Armutsrente: 800,– € gesetzliche Rente zzgl. 200,– € Betriebsrente und 20,00 € „Respektrente“. Also: weiterarbeiten in der stationären Altenpflege.
Fazit: Weil Pflege systemrelevant ist, muss sie sozial besser abgesichert und ordentlich vergütet werden! Aber: Pflegekräfte, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige haben keine Lobby. Statt dessen werden jährlich 16.000 Pflegebedürftige getötet (Tatort Krankenhaus, 2017, Professor Dr. med. Beine) und die Politik, ermutigt von dem Philosophen Precht sieht weg! Ein mir dazu vorliegendes Gutachten i.A. der Staatsanwaltschaft, das in die NS Zeit gepasst hätte, hat mir den Weg geebnet zum Bundesverfassungsgericht, 2. Senat für meine Verfassungsbeschwerde. Betreuung von Senioren müsste ausschließlich ehrenamtlich mit Aufwendungsersatz durch Betreuungsvereine erfolgen bzw.als eine vergütete Leistung der Pflegeeinrichtungen sein, statt von Rechtsanwälten, die mit maximalem Verdienst und minimaler Zeit für den Einzelfall, eine Vielzahl von Betreuungen durchführen. Der betreute alte und pflegebedürftige Mensch, der ehemals vermögend, im Pflegeheim noch nicht einmal einen Schlafanzug besitzt, ist leider kein bedauerlicher Einzelfall.
Eigentlich erübrigt sich hier ein Kommentar. Nur so viel – wie viel Geld wurde von Pflegediensten zu Lasten der Pflegekassen in den letzten Jahren „erschlichen“? Und diese Betrügereien sind, im Gegensatz zu den Unterschlagungsfälle durch Betreuer, durch die Kriminalstatistik und entsprechende Urteile sehr genau bezifferbar.
Wie viel mehr könnte an Pflegekräfte bezahlt werden, wenn diese Ausplünderung der Pflegekassen endlich gestoppt werden würde?
Sehr geehrte Frau von Stösser,
mit großer Verwunderung und Empörung haben wir Ihren Artikel „Pflegekräfte könnten als Berufsbetreuer mehr als doppelt so viel verdienen.“ auf pflege-prisma.de wahrgenommen. Er ist versehen mit Falschaussagen, irreführenden Behauptungen, diffamiert die gesamte Berufsgruppe „Betreuung“ und spielt darauf an, zwei wichtige, in ihren Aufgaben allerdings vollkommen unterschiedliche Berufsgruppen gegeneinander auszuspielen. Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen vertritt die Interessen von über 7.000 beruflich tätigen Betreuerinnen und Betreuern. Unsere Mission ist es, unsere Mitglieder darin zu stärken, Menschen mit Betreuungsbedarf professionell zu unterstützen, ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen – selbstbestimmt und geschützt. Wir sind die kollegiale Heimat unserer Mitglieder und machen Politik für ihre Interessen.
Richtig wird von Ihnen festgestellt dass sich die rechtliche Betreuung von sozialer oder pflegerischer Betreuung deutlich unterscheidet. Alle genannten Berufsgruppen leisten wertvolle Arbeit am und mit den Menschen. Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, warum in Ihrem Beitrag dann Pflege und Betreuung in derartiger Weise gegeneinander ausgespielt werden.
Dies beginnt bereits mit der nicht plausiblen Gegenüberstellung der vermeintlichen Jahreseinkommen beider Berufsgruppen. Mitarbeitende von Pflegeberufen sind überwiegend im Angestelltenverhältnis tätig, während die Organisationsform rechtlicher Betreuer/innen i.d.R. die Selbständigkeit ist. Es ist unredlich, diese Daten einfach unreflektiert gegenüberzustellen. Während es sich bei den Pflegekräften um Bruttoeinkommen handelt, sind es bei selbständigen Berufsbetreuer/innen Umsätze, aus denen zunächst einmal die gesamte Betriebsinfrastruktur zu finanzieren ist, aus dem verbleibenden Betrag zu 100 % die Sozialversicherung und der Rest dann noch zu versteuern ist.Der von Ihnen suggerierte Vergleich ist ein solcher zwischen „Äpfeln und Birnen.“
Es ist überdies nicht ersichtlich, wie Sie auf die Summe eines vermeintlichen Jahreserlöses von durchschnittlich 72.000 € kommen. Das durch das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) durchgeführte rechtstatsächliche Forschungsvorhaben bzgl. „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ beziffert Vergütungseinnahmen durchschnittlich in Höhe von 64.617 €, wobei es sich hierbei zunächst um den Umsatz handelt.
Die durchschnittlichen Betriebsausgaben belaufen sich nach dieser Studie auf 24.173 €, woraus sich ein Rohertrag vor Steuern von ca. 40.444 € jährlich ergibt (vgl. ISG-Studie, S.524). Ihre Angaben zu den „unbegrenzten“ Verdienstmöglichkeiten für den „gut dotierten Erwerbszweig Berufsbetreuung“ sind daher völlig überzogen. Uns erreichen vollkommen gegenteilige Rückmeldungen: Immer mehr Betreuer/innen geben ihren Beruf aus fiskalischen Gründen auf, weil sich der Beruf nicht mehr rechnet. Dazu sei noch einmal die ISG-Studie zitiert: Unter den damaligen Parametern wurde in dieser festgestellt, dass der Arbeitnehmerbruttoverdienst eines Sozialpädagogen um 25% höher ist, als das ermittelte Einkommen eines selbstständigen Berufsbetreuers (vgl. ISG-Studie, S. 533). Im Verhältnis der verglichenen Gruppe des öffentlichen Dienstes (Vergleichsgruppe Sozialpädagogen, Vergütungsgruppe S12, mit 49.391 Euro in 2015) liegt der Jahres-Rohertrag von Berufsbetreuer/innen mit 40.444 Euro deutlich darunter.
Ihre vorgeschlagene Fallzahlbegrenzung schafft im Übrigen keinerlei Qualitätsfortschritte. Das beginnt bereits bei Ihrer – nach unserem Eindruck völlig willkürlich gegriffenen – Wahl der Obergrenze von 30 Klient/innen, bedenkt man die Diversität von Betriebsformen in der rechtlichen Betreuung. Ganz überwiegend arbeiten Berufsbetreuer/innen selbständig, allerdings ist das jeweilige Setting höchst unterschiedlich (alleine, Bürogemeinschaften, mit oder ohne Angestellten oder Hilfskräften). Dazu kommen noch Betreuungsvereine, die wiederum eigene Besonderheiten mit sich bringen. Alleine aus diesem Standpunkt heraus ist die Festlegung von starren Zahlen nicht sachgerecht.
Im Übrigen haben sich im Rahmen der genannten ISG-Studie keinerlei Qualitätsunterschiede feststellen lassen, weder bezüglich der Kontakthäufigkeit noch bezüglich weiterer Kriterien, die sich in einfacher Weise an der Anzahl der Betreuungen festmachen lassen (vgl. ISG-Studie zu Qualität, S. 569 ff.). Dieselbe Studie stellt fest, dass Betreuer/innen mit Angestellten mit höheren Fallzahlen eine bessere Strukturqualität aufweisen (vgl. ebd.).
Natürlich ist eine bloße Anhebung der pauschalen Betreuervergütung nicht das Ende einer Entwicklung zur Verbesserung der Qualität in der rechtlichen Betreuung. Der BdB unterstützt daher den vom BMJV initiierten Qualitätsdiskussionsprozess. Gute materielle Rahmenbedingungen sind allerdings wesentliche Voraussetzung für eine ernsthafte Qualitätsentwicklung. Es ist Tatsache, dass Betreuer/innen im Vergleich dürftig verdienen und der reale Zeitaufwand in der Betreuung nicht vergütet wird. Es ist auch Realität, dass Berufsbetreuer/innen aus der Not heraus vielfach den selbstausbeuterischen Weg wählen. Durchschnittlich arbeiten rechtliche Betreuer/innen pro Fall zu etwa einem Viertel unentgeltlich (vgl. ISG-Studie, S. 549).
Das kürzlich beschlossene Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung verändert diese Realität nur geringfügig: Ist dem Gesetz einerseits anzuerkennen, dass es weiteren Flurschaden in der Berufsbetreuung zumindest abbremst, wird es andererseits noch immer nicht den wichtigen Aufgaben rechtlicher Betreuung gerecht. Hinzu wirkt es von seiner Struktur her weder konsequent qualitäts- noch professionalisierungsfördernd. Ohne eine leistungsgerechteVergütung ist allerdings keine ernsthafte Qualitätsdiskussion zu gestalten.
Es gibt überdies zahlreiche Problemfelder in der rechtlichen Betreuung, die unmittelbar Auswirkungen auf die Qualität haben: Es existieren wenig verpflichtende Qualitätskriterien, keine anerkannten Verfahren und auch keine fachlichen Aufsichtsmechanismen, die sicherstellen würden, dass die Arbeitsprozesse im Rahmen der Betreuung die hohen Ansprüche einer rechtlichen Betreuung erfüllen. Die Realität ist, dass die berufliche Betreuung nicht als Beruf anerkannt ist, Zulassungsregelungen und Eignungskriterien sind – wenn überhaupt – uneinheitlich und intransparent geregelt.
Gleichzeitig arbeitet rechtliche Betreuung nicht im „luftleeren Raum“, was man angesichts Ihres Artikels vermuten könnte. Zahlreiche gesetzliche Vorschriften schaffen zumindest ein gewisses Netz an inhaltlicher Ausrichtung und Aufsicht. Auch wenn der BdB das gegenwärtige Betreuungsrecht für kritikwürdig und reformbedürftig hält, erwecken Ihre Aussagen den Anschein, als gäbe es immer noch das alte Vormundschaftsrecht. Weder reicht ausschließlich ein „vertrauenserweckenden Eindruck“, um beruflich Betreuungen führen zu dürfen, noch sind Klient/innen grundsätzlich der „Willkür“ einer Betreuung ausgeliefert. Wie bereits beschrieben: Das Betreuungsrecht braucht eine Reform, doch wir sind trotzdem weit von den Entmündigungspraktiken vor 1992 entfernt! Ein großes Problem stellt demnach nicht unbedingt immer der Mangel an betreuungsrechtlichen Regelungen und Schutzmechanismen dar, sondern die z.T. unbefriedigende Umsetzung durch die Gerichte und Behörden. Das ist letztlich das Ergebnis einer jahrzehntelangen chronischen Unterfinanzierung von Seiten der Länder dar.
Der BdB streitet für eine ernsthafte Qualitäts- und Professionalisierungsentwicklung in der rechtlichen Betreuung. Denn die Anforderungen an rechtliche Betreuung sind hoch. Darum muss Betreuung als Beruf anerkannt werden, um Menschen in Not die Gewährleistung bieten zu können, eine für ihre individuellen Belange fachkundige Betreuung an die Seite gestellt zu bekommen. Professionalität schafft nach Meinung des BdB dabei die Voraussetzung, Qualität verbindlich zu definieren und Verfahren und Standards zu etablieren. Der BdB spricht sich dabei deutlich für einheitliche, gesetzlich geregelte Eignungskriterien und für ein einheitliches Zulassungsverfahren aus. Die hohe Verantwortung der Betreuer/innen muss mit einem entsprechend hohen Qualifikationsniveau korrelieren. Ein betreuungsspezifisches Ausbildungsprofil – im weiteren Schritt: eine eigenständige betreuungsspezifische Ausbildung – muss als Eingangsvoraussetzung festgelegt werden, um Qualität zu gewährleisten. Gleichzeitig bedarf es einer auf Fachlichkeit basierende Qualitätssicherung, die mehr als nur formale Kriterien abfragt. Eine qualifizierte Aufgabenwahrnehmung kann dabei im Einzelnen weder vom Gesetzgeber definiert, noch von staatlichen Instanzen entwickelt und beaufsichtigt werden. Die Betreuungsgerichte sind unverzichtbare Aufsichtsinstanzen des Rechtsstaates in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen. Eine fachliche Aufsicht der Berufsausübung können sie allerdings nicht leisten, das ist weder ihre Aufgabe, noch verfügen sie über die erforderlichen Fachkenntnisse. Zur Sicherstellung von Qualität und professionellem Handeln verfolgt der BdB e.V. als strukturellen Lösungsansatz daher die Gründung einer Bundeskammer für Berufsbetreuer/innen. Qualität als solche kann keiner rechtlichen Kontrolle unterliegen. Das Recht kann nur bewerten, ob Vorschriften eingehalten wurden.
Als Weiteres erwecken Sie mit Ihrem Beitrag den Eindruck, als würden Korruption und Betrug in der rechtlichen Betreuung die Regel sein. Das ist eine pauschale Behauptung ohne jeden realen Bezug und der BdB widerspricht dem entschieden. Natürlich gibt es wie in anderen Berufen aucheinzelne Negativbeispiele, wenn auch in den öffentlich bekannt gewordenen Fällen oft Vorsorgevollmachten, ehrenamtliche und beruflich geführte Betreuungen vermischt, verwechselt oder falsch dargestellt werden.
Eine aktuelle Studie der Deutschen Hochschule der Polizei („Vermögensdelikte in Betreuungsverhältnissen“) kann bspw. keine Aussagen zur Häufigkeit von Vermögensdelikten in Betreuungsverhältnissen treffen. Mit anderen Worten: Es gibt keine uns bekannten Studien, die belegen, welches Ausmaß dieses Problem hat. Darum sind Ihre Ausführungen, dass „es sehr viele Betreuer geben [dürfte], die ihre Macht und die Gelegenheit zur persönlichen Bereicherung nutzen“ irreführend, reißerisch, vorurteilsbehaft und verleumden die überwiegend engagiert und korrekt handelnden Berufsbetreuer/innen. Es käme auch niemand auf die Idee, die bekannt gewordenen Fälle von Kriminalität in der Pflege allen Tägigen der Pflegebranchen anlasten zu wollen.
Sie erwecken mit Ihrem Artikel überdies den Eindruck, Berufsbetreuer/innen würden ihre Klient/innen nicht an ehrenamtlich tätigen Betreuer/innen abgeben wollen. Unsere Erfahrungen zeugen vom Gegenteil: Es sind trotz intensiver Bemühungen vom Gesetzgeber immer weniger Menschen bereit, ehrenamtliche Betreuungen zu führen, und u.a. aus diesem Grund wächst der Anteil der beruflich geführten Betreuungen. Eine Umkehr dieser Entwicklung ist nicht absehbar. Das Ehrenamt bleibt ein unverzichtbares Element rechtlicher Betreuung und ist konsequent und nachhaltig zu fördern, sie kann aber nicht mehr als Selbstverständlichkeit angesehen werden.
Im Übrigen sieht das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung eine Prämie für Berufsbetreuer/innen vor, die ihre Betreuung an eine ehrenamtliche Betreuung übergeben. Unseren Erfahrungen nach finden sich in den meisten Fällen jedoch keine geeigneten ehrenamtlichen Betreuer/innen.
Betreuer/innen schützten die Menschenwürde in Situationen großer Verletzlichkeit, organisieren, planen und koordinieren komplexe Unterstützungsprozesse und müssen in Situationen großer Not sensible Entscheidungen über Eingriffe in die Freiheitsrechte herbeiführen. Sie garantieren durch eine persönliche Form der Unterstützung die Selbstbestimmung von Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können. Diese wichtige Arbeit auf solch fadenscheinige und überwiegend falsche Weise zu diffamieren entsetzt uns sehr und zeugt von einem vollkommen falschen Bild über Betreuung. Auch sind Ihre vielfachen Vergleiche zwischen den Berufsgruppen vollkommen unangebracht. Bedauerlicherweise argumentieren Sie in Ihrem Artikel mit denselben Mitteln wie jene Partei, deren Einladung Sie gefolgt sind: mit Spaltung. Beide Branchen, Pflege und Betreuung, erfüllen wichtige Aufgaben für den gesellschaftlichen und sozialen Frieden. Sie sollten angemessen entlohnt und mit guten Rahmenbedingungen ausgestattet werden, um den Klient/innen ein menschenwürdiges Leben ermöglichen zu können. Sie polarisierend gegeneinander auszuspielen führt jedoch zu nichts.
Wir werden dieses Schreiben unsererseits veröffentlichen, allein schon aus dem Grunde, Ihre Äußerungen nicht unwidersprochen zu lassen und unseren Mitgliedern die Sicherheit zu geben, solchen Anschuldigungen wie den Ihrigen nicht wehrlos ausgeliefert zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Freter
BdB-Geschäftsführer
Sehr geehrter Herr Dr. Freter
Es freut mich, dass unsere seit langem geübte Kritik am Betreuungssystem nun erstmals auch vom Bundesverband der Berufsbetreuer wahrgenommen wird. Mir ist klar, dass ihr Verband die Betreuung aus einem anderen Blick sieht. Mir ist auch bekannt, dass sich Ihr Verband für Qualitätsstandards in der Branche einsetzt. Solange es diese jedoch nicht gibt und jeder Betreuer nach persönlichem Gusto Schalten und Walten darf, kann gar nicht genug Kritik geübt werden.
Hintergrundinformationen zu den vom BdB kritisierten Angaben finden Sie in den Stellungnahmen (siehe Links) im Beitrag. Darüber hinaus verweise ich auf unsere Broschüre, in der Anspruch und Wirklichkeit rechtlicher Betreuung gegenüber gestellt werden. Dabei wird auch Bezug zu der im o.s. Kommentar mehrfach erwähnten Studie genommen.
Für einen weiteren Austausch auch im persönlichen Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung.
Adelheid von Stösser
Vorsitzende und ehrenamtliche Geschäftsführerin
Pflegeethik Initiative Deutschland e.V.
Tja, Herr Dr. Freter, Sie haben die Angel geworfen, der Köder hat angebissen. Wer in die Hölle ruft, darf sich nicht wundern, wenn der Teufel rauskommt. Jetzt hat die Autorin Sie an der Backe.
Die Entrüstung des CDU-Abgeordneten zeigt klar auf, für wie minderwertig man die Arbeit von Altenpflegekräften wohl hält! Ich würde diesen Menschen dazu verplichten min. 1 Monat im Altenheim zu arbeiten um zu sehen, welche Arbeit dort wirklich geleistet wird! Es besteht nicht aus Waschen und Essenanreichen! Da hängt vieles mehr dran!!! Ich halte die Reaktion des CDU Abgeordneten für absolut inakzeptabel! Zeigt aber auch klar, wie inkompetent die Politik in Punkt Altenpflegekräfte ist und warum wir einen so großen Fachkräftemangel in der Branche haben !!!!