Verhütung von Folter in Alten- und Pflegeheimen

Wussten Sie, dass es eine  Nationale Stelle zur Verhütung von Folter gibt, die  autorisiert ist Pflegeeinrichtungen zu besuchen um zu überprüfen, ob dort die Wahrung der Menschenwürde  gewährleistet wird?   Etliche Einrichtungen wie auch Landesministerien sahen sich in 2018 überrascht, als Mitarbeiterinnen dieser Bundesbehörde erschienen, Zugang zu bestimmten Unterlagen forderten und  recht ungewöhnliche Fragen stellten.  Im Zentrum der Besuche standen die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen, Selbstbestimmung und  Entscheidungsfreiheit der Betroffenen, Schutz vor Gewalt,  respektvoller Umgang  und  Beschäftigungsangebote.

Tatsächlich fand das vierköpfige Prüferteam in fast jeder der 28 besuchten Einrichtungen mehr oder weniger gravierende  Mängel vor.  An erster Stelle betraf dies die Selbstbestimmung und Mitbestimmung.  Beispielsweise stellte sich heraus, dass  Medikamentenverordnungen ohne Rücksprache und Einwilligung des Bewohners oder dessen rechtlichen Vertreters  vorgenommen werden. Der  ärztlichen Aufklärungspflicht über Risiken und Nebenwirkungen oder Alternativen, wurde in keinem der geprüften Fälle entsprochen.  Diese Feststellung deckt sich mit unserer Erfahrung.  Angehörige und Betreuer erfahren in der Regel erst dann, welche Medikamente gegeben werden, wenn sie schwere Nebenwirkungen feststellen und wissen wollen, ob das von Medikamenten kommen kann.

Bei den Befragungen und der Durchsicht von  Arbeitsanweisungen wurde festgestellt, dass dem Pflegepersonal die Rechtsstellung des Patienten/Bewohners oft nicht  bekannt ist. Pflegefachkräfte sehen sich dem Arzt gegenüber verpflichtet. Ärztliche Anordnungen werden mit Dienstanweisungen gleichgesetzt. Sie mussten darüber informiert werden, dass der Bewohner oder dessen Stellvertreter über die Behandlung zu entscheiden hat.  Ohne dessen ausdrückliche Einwilligung darf kein Medikament verabreicht werden.

An zweiter Stelle der Beanstandungen rangiert das Vorgehen im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen. Der vorgeschriebene Weg wurde oft nicht eingehalten. Beispielsweise wurden Fixierungsbeschlüsse vorgefunden, in denen sich der Richter  alleine auf die Aussage Dritter berief, ohne  ärztliche Begründung  und ohne sich selbst vor Ort von der Notwendigkeit überzeugt zu haben.  Nur dort wo der  Werdenfelser Weg bekannt war, gab es wenig Grund zur Beanstandung.

Im Jahresbericht 2018 können Sie ab Seite 35 lesen, was in den Einrichtungen untersucht und gefunden wurde – darunter auch positive Beispiele.

Als mir vor wenigen Wochen ein Journalist  vom Deutschlandfunk diesen Bericht schickte, verbunden mit der Bitte um Stellungnahme und um Vermittlung eines Betroffenen, habe ich erstmals von dieser Behörde  gehört. Verwundert hat mich zudem die offizielle Anwendung des Begriffs „Folter“ im Zusammenhang mit Pflege.  Wenn ich als Privatperson  Fixierung mit  Folter gleichsetze, stellt das eine persönliche Wertung dar.  Indem hier eine staatliche Behörde zur Verhütung von Folter in Alten- und Pflegeheimen tätig wird, gibt der Staat damit ehrlicherweise zu verstehen, dass die Bezeichnung Folter zutreffend sein kann.  Das Ergebnis dieser ungewöhlichen Überprüfung zeigt zugleich die Notwendigkeit, Verletzungen der Menschenwürde in den Blick zu nehmen.  Bisher schauen Heimaufsicht und MDK  an den eigentlichen Problemen vorbei.  Seit Bestehen fordert unser Verein bessere Prüfkriterien.

Tatsächlich dürfte es noch ein langer Weg sein, bis in allen Einrichtungen Standards greifen, die die Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen beachten.  Angesichts der personellen Situation entwickeln wir uns momentan eher wieder in Richtung  Sicherungsverwahrung.

Mehr dazu im Radiobeitrag des Deutschlandfunk 15.06.2019: Unfrei im Heim – Menschenrechtsverletzungen in der Altenpflege


Wir dürfen die massenhaften Menschenrechtsverletzungen in der Pflege nicht hinnehmen.

 

2 Kommentare

  1. 2020 – Noch immer werden Angehörige oder gesetzliche Betreuer ignoriert. Letztlich werden Bewohner wie Leibeigene behandelt. Jeder, der etwas mit dem Bewohner zu tun hat, kann „bestellen“ und auch links und rechts verwechseln.

  2. Nein das wusste ich nicht,danke für den Artikel. Es trifft genau den Punkt, im Heim und auch Krankenhaus, an dem meine Mutter letztlich starb. Man hat mich „ausgeschaltet“, trotz Vollmacht, trotz Nachfrage. Aufklärung über Nebenwirkungen? Mitteilung der Laborergebnisse? Alternative Behandlungsmöglichkeiten? Gar Selbstbestimmung?
    😂😂😂😂 Ganz schlechter Scherz.

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