Tötungsverdacht gegen Krankenpfleger am Klinikum Nürnberg

"Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth" steht auf einem Schild. Foto: Daniel Karmann/Archivbild

Im Dezember 2018 verstarb ein Patient im Klinikum Nürnberg unter Umständen, die ein Tötungsdelikt durch einen Krankenpfleger nahelegen. Auf die Anzeige durch die Angehörigen reagierte die Staatsanwaltschaft Nürnberg, indem sie ein Gutachten erstellen ließ. Obwohl der Gutachter auf die eigentlichen Fragen, die sich aus dem Hergang ergeben, nicht eingegangen war und ungeprüft die Schutzbehauptungen der Beschuldigten übernommen hatte, stellte die Staatsanwaltschaft, mit Verweis auf dieses Gutachen, das Verfahren ein. Daraufhin bemühen sich die Angehörigen, mit Hilfe eines neuen Anwaltes, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Im Ergebnis konnte jedoch lediglich Akteneinsicht erreicht werden.

Anfang Oktober 2019 wenden sich die Angehörigen außerdem an die Pflegeethik-Initiative Deutschland e.V. Da sich der Verein für die Wahrung der Rechte Pflegebetroffener einsetzt, hat die Vorsitzende aus pflegerisch-ethischer Sicht zum Sachverhalt Stellung genommen. Worum es in diesem Fall konkret geht, können Sie ihrem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Nürnberg, vom 06.12.2019, können Sie entnehmen.

Außer einer Eingangsbestätigung gab es keine Reaktion.
Erst nachdem sich die Angehörigen 2021, unter Vorlage der o. g. Stellungnahme der Pflegeethik-Initiative, an den bayerischen Ministerpräsidenten wandten, konnte eine Wiederaufnahme erreicht werden. Nun fand zwar eine Befragung durch die Staatsanwaltschaft statt, jedoch ohne den widersinnigen Schutzbehauptungen des Pflegers auf den Grund zu gehen. Auf entsprechende Hinweise durch die Anwältin der Angehörigen wurde nicht eingegangen. Das Verfahren wurde kurzerhand mangels Beweisen eingestellt.

So bleibt den Angehörigen und unserem Verein keine anderen Möglichkeit, als die Öffentlichkeit über diesen Vorgang zu informieren. Denn der Tötungsverdacht, der hier ungeklärt im Raum steht, erinnert an Niels Högel, der als Intensivpfleger hunderte Patienten töten konnte, bevor er 2019, als „der größte Massenmörder in der deutschen Nachkriegszeit“, verurteilt wurde.  Dass dieser Pfleger so viele Menschen töten konnte, wird neben dem Wegschauen der Klinikmitarbeitern auch den Versäumnissen der Staatsanwaltschaft angelastet. Mehr dazu siehe Beitrag: Gewalt in der Pflege – unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit.

Sollte dieser Pfleger den Patienten Herrn L. tatsächlich getötet (erlöst) haben, dürfte ihn die Einstellung des Verfahrens und die Rückendeckung seitens der Klinik ermutigen, auch bei anderen Patienten in ähnlicher Lage „den Todesengel“ zu spielen. Angehörige, Pflegemitarbeiter oder Ärzte, die merkwürdiges Verhalten eines Pflegers im Zusammenhang mit dem unerwarteten Tod eines Patienten erlebt haben, sollten sich damit an die Pflegeethik-Initiative wenden. Vielleicht kann der Fall durch Vorlage weiterer Verdachtsmomente erneut aufgerollt werden.

Darüber hinaus suchen die Angehörigen des Herrn L. nach einer Anwältin oder einem Anwalt, die/der in der Lage und bereit wäre weitere Rechtsschritte zu gehen. Die Familie kann mit der grauenhaften Erfahrung und der Haltung des „Vertuschens“ nicht leben und möchte jedes rechtliche Mittel nutzen. Mord verjährt nicht. Und sollte besagter Pfleger tatsächlich dem Wahn verfallen sein, Patienten, deren Leben für ihn keinen Wert mehr darstellt, umzubringen, wird er früher oder später entdeckt werden.

1 Kommentar

  1. Mord verjährt nicht.
    Die Todesumstände meiner pflegebedürftigen Mutter im Rollstuhl(Pflegegrad 3 von 5) mit viel Lebensfreude, keine Schmerzen, kein Krebs, keine Demenz: erst versuchte Tötung durch den Hausarzt, verärgert über einen Hausbesuch am Samstag nachmittag,der beim Rezidiv einer Blasenentzündung eine tödlichen Medikamenteninteraktion einsetzte: Moxifloxacin, Antibiotikum und Domperidon, ein Mittel gegen Übelkeit, damit sie das Antibiotikum nicht erbricht und vollendete Tötung im Krankenhaus,durch eine provozierte Aspirationspneumonie auf Anordnung des Chefarztes und qualvoller stundenlanger Erstickungstod durch Abstellen der Sauerstoffversorgung über Nasenbrille nach Anstieg der Sauerstoffsättigung.
    Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat die Verfahren: fahrlässige Körperverletzung gegen den Hausarzt und fahrlässige Tötung gegen das Krankenhaus
    zwei Mal eingestellt, das Justizministerium NRW hat nicht wie -erwartet, auch vom Weißen Ring- den Anklage Vorwurf erhöht, sondern mich, Angehörige eines NS-Euthanasie Opfers, diffamiert: „Von Ihnen wollen wir nichts mehr hören!“ Der Petitionsausschuss des Landtags NRW -Petitionsrecht, ein Verfassungsrecht- hat meine Petition zurückgewiesen ohne irgendeine sachliche Prüfung/Stellungnahme des Justizministeriums zu meinen Argumenten, insbesondere der Unhaltbarkeit eines Gutachtens der StA, das nach dem Vorbild der Euthanasie der NS Zeit ausdrücklich bei der Tötung von Pflegebedürftigen auf Aufklärung und Einwilligung verzichtet, die Tötung als „alternativlos“ bezeichnet. Aktuell habe ich für meine Verfassungsbeschwerde ein Aktenzeichen beim 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts erhalten, weil der BGH am 02.04.2019 in Stein gemeißelt hat, dass das Leben und die körperliche Unversehrtheit auch Pflegebedürftiger die höchsten Rechtsgüter sind.
    Die Politik sieht weg, bestärkt von dem Philosophen Precht. Professor Dr. med.
    Karl Beine,Gutachter u.a. im Fall des Massenmörders Nils Högel, hat 2017 in Tatort Krankenhaus, angeprangert, dass jährlich 16000 Pflegebedürftige getötet werden.
    Das Abstellen von Sauerstoff bei Pflegebedürftigen wird in Berlin als Mord angeklagt, anderswo als Körperverletzung mit Todesfolge und in NRW überhaupt nicht angeklagt!
    An meiner Seite: Der Verein Ärzte für das Leben, dessen Mitglieder sich dazu verpflichtet haben, niemals einen Patienten zu töten, der das Lebensrecht von der Zeugung bis zum natürlichen Ende anerkennt.
    Gegen mich: Der Vorsitzende der Ethik-Kommission des Krankenhauses, ein Pfarrer, der eine Zusammenkunft der Ethik-Kommission nach dem Tod meiner Mutter verweigerte und mir angeboten hatte: „Wenn Sie den Tod Ihrer Mutter nicht ertragen, dann können wir Ihnen helfen, „es“ sanft zu beenden!“ Nein, an Suizid habe ich nie gedacht, aber daran, die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zur Rechenschaft zu ziehen!

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