Abstandsgebote und andere Corona-Schikanen

Foto: Aggi Dunkel. So nehmen sehbehinderte Heimbewohner Besucher wahr.

In fast allen Bundesländern wurde das Besuchsverbot für Angehörige inzwischen aufgehoben.  Rheinland-Pfalz erlaubt beispielsweise den zeitlich unbegrenzten Besuch durch täglich zwei Angehörige pro Bewohner.  Dort ist die Einschränkung des Besuchsrechts ab sofort sogar verboten:

(1) Bewohnerinnen und Bewohnern der in § 1 Abs. 1 genannten Einrichtungen dürfen täglich zwei Besucherinnen und Besucher empfangen. Eine zeitliche Begrenzung der Besuche ist nicht zulässig. Der Besuch soll in der Regel nur durch Angehörige oder durch sonst nahestehende Personen erfolgen.
(2) Weitergehende Beschränkungen des Besuchsrechts nach § 15 Abs. 1 Nr. 5 LWTG, die von der Einrichtung veranlasst werden und über die Beschränkungen des Absatzes 1 hinausgehen, sind nicht zulässig. ……..        Siehe Corona LVO RLP

Wer denkt, dass damit ein ungezwungenes und vertrautes Miteinandere wiederhergestellt ist, hat die sogn. Hygiene-Auflagen noch nicht gelesen.  Nach wie vor gilt die strickte Einhaltung des Abstandsgebots zu dem im Heim lebenden Familienmitglied.  Nach wie vor werden Angehörige in Einrichtungen behandelt wie gefährliche Personen, denen man nicht über den Weg trauen darf.  Ihre Besuche werden nicht nur schriftlich registiert, sondern mehr oder weniger rigoros überwacht.  Nicht in jedem Heim, aber wohl in schätzungsweise 80 von 100 Heimen.  Dabei muss man inzwischen lange suchen, um einem Covid-19-Postiven zu begegnen.  In RLP liegt die  Zahl der täglich positiv getesteten seit Mai im unteren zweistelligen Bereich, aktuell befinden sich 15 „Covid-Patienten“ in Krankenhausbehandlung – wobei unbekannt ist, ob wegen Corona oder einer anderen Diagnose.

Wir haben jetzt lange genug Abstand gehalten und  Maske getragen!

Das Titel-Foto zeigt nicht etwa eine Muslima in Vollverschleierung.  Es will zeigen, wie eine sehbehinderte 90 jährige Heimbewohnerin  den Besuch ihrer Tochter wahrnimmt, wenn diese ihr mit Mundschutz und Abstand gegenüber sitzt. Die Tochter  beschreibt die Besuche wie folgt:

Wenn ich mich wie vorgeschrieben mit Maske und Abstand zu Mutter ins Zimmer setze, blickt sie mit toten Augen an mir vorbei und lächelt nicht. Setze ich mich näher, fängt sie an zu strahlen und lebt auf. Aber indem ich mich an ihr Kopfende setze und ihre Hände in meine Hand nehme, riskiere ich Hausverbot, weil Nähe per Gesetz verboten wurde. Dass meine Mutter darunter leidet, ist den Gesetzgebern egal. Dass ich seit Wochen deshalb fast täglich weine, stört niemanden der Entscheider. Dass diese Massnahme Leid verursacht und großen Schaden zufügt, wird billigend in Kauf genommen, weil die Menschenwürde  seit Corona keinen Pfifferling mehr wert ist.

Dieser Abstand zerstört die menschliche Seele und schadet dem Immunsystem, denn Traurigkeit und Angst schwächt und und macht uns anfällig für Krankheiten! Aber bis einschliesslich gestern, 01.07.2020 hält das Heim meiner Mutter an den Vorgaben fest, ich müsse den Mindestabstand einhalten. Übrigens weiß das Heim von mir, dass ich seit über 15 Wochen symptomfrei bin, ich unterschreibe das bei der jeweiligen Dokumentation. Das Heim missachtet die Handreichungen der nds. Landesregierung v. 12.06.2020 und die Resolution der Gesundheitsministerien aller Bundesländer v. 18.06.2020, die besagen, dass soziale Kontakte lebensnotwendig sind. Aber ebenso überlässt Niedersachsen alle Entscheidungen den Heimen. Womit diese willkürlich agieren dürfen und ich als Vorsorgebevollmächtigte keine rechtliche Handhabe habe, da stets die eine Stelle an die andere verweist. Der Ping-Pong-Wahnsinn der Corona-Massnahmen.

Dass zu Beginn der Krise viele erst einmal aus Angst kopflos reagieren und harsche Massnahmen fordern, ist verständlich. So ist der Mensch. Die weite Welt der Märchen zeigt uns, wie wir unseren Ängsten begegnen lernten und Angst ist ja durchaus auch der Freund, der uns warnt, uns nicht in unnötige Gefahr zu begeben. Nimmt diese Angst aber ungesunde Ausmasse an, beherrscht sie unser Denken und wird sie gar zu unserem täglichen Ratgeber, ist etwas gründlich schief gelaufen.

Das die zu schützende Risikogruppe der alten und schwachen Menschen in Pflegeheimen für eine befristete Zeit von maximal zwei bis vier Wochen unter besonderen staatlichen Schutz gestellt wird, halte ich als betroffene Angehörige für vertretbar. Alles, was darüber hinaus ging, hat aber sämtliche dieser Massnahmen ins Gegenteil verkehrt und dadurch haben diese Massnahmen einen größeren Schaden angerichtet, als der Virus selbst es je zu tun vermocht hätte.

Pflegeheimbewohner weit über 2 Monate komplett von ihren lieben Angehörigen zu isolieren, sie einzusperren wie in einem Gefängnis, ihnen zu verbieten, das Haus zu verlassen, sie sogar in ihren Zimmern einzusperren, machte aus ehemals guten Häusern Justizvollzugsanstalten unter dem Deckmantel eines überhastet aus der Schublade gezogenen Infektionsschutzgesetzes, das jeder Grundlage entbehrt.

Die Fortsetzung dieser rigiden Besuchsverbote, die nur oberflächlichen Lockerungen unterliegen, die reine Augenwischerei sind, grenzen an Folter und Misshandlung sowohl für die Bewohner der Heime als auch für deren Angehörige. Anfang dieser Woche musste ich anderthalbe Tage lang telefonieren und betteln, bis ich gnädigerweise und nur, weil ein Bewohner verstorben ist, statt nur einem Besuch in dieser Woche einen zweiten Besuch bei meiner Mutter „zugeteilt“ bekam. Diese „Rationierung“ sozialer Kontakte ist menschenverachtend, denn meine Mutter kann ihr Zimmer nicht verlassen und auch nicht telefonieren.

Außerdem  erlebte ich während des totalen Besuchverbotes in den 65 Tagen, die ich überhaupt nicht ins Heim zu meiner Mutter durfte, dass mir bei JEDEM meiner Anrufe und der Frage, wie es meiner Mutter geht, JEDESMAL von egal welcher Schwester WORTWÖRTLICH nur dieser Satz gesagt wurde:

„Ihre Mutter ist gut zufrieden. Alles wie gehabt.“

Es kam mir vor, als hätte jemand im Heim einen Zettel mit diesem Satz neben das Telefon gelegt, der wortwörtlich so abgelesen werden musste. Weitere Nachfragen wurden abgeblockt.

Stattdessen erhielt ich am 7.Mai 2020, noch während des totalen Besuchverbotes, den Brief, dass sich der Gesundheitszustand meiner Mutter extrem verschlechtert habe, weshalb ein Antrag auf Pflegegraderhöhung von Pflegegrad 4 auf Pflegegrad 5 nötig sei.

Aggi Dunkel, Auszüge aus ihrer E-Mail vom 02.07.2020

 

Corona-Auflagen:  Willkürlich aufgestellte Regeln die nach Belieben geändert werden können. 

Mit Hygiene hat das alles schon lange nichts mehr zu tun, mit Gesundheitsschutz erst recht nicht.    Vielmehr handelt es sich um ein politisches Kalkül, mit dem Ziel die Angst vor Corona so lange hochzuhalten, bis der bereits millionenfach georderte Impfstoff da ist.  Das geht nur mit Hilfe der Berichterstattung in den Medien.  Ob Radio, Fernsehen oder Presse,  auf allen Kanälen wird von angeblich zweiten Wellen in den Ländern berichtet, nachdem diese fast wieder alle Beschränkungen aufgehoben hatten.  Glaubt man der Bundeskanzlerin und ihren Ratgebern, ist die Pandemie auch in  Deutschland lange nicht vorbei.  Sorglosigkeit, wird bestraft.  Wer sich nicht an die Regeln hällt, lernt den Arm des Gesetzes kennen.

Zu Beginn der Corona-Krise galten Händewaschen, Abstand halten und in die Ellenbeuge Niesen, als die wichtigsten Schutzmaßnahmen.  Bis Ende April durften wir sogar ohne Maske in die Länden und in die Busse und Bahnen.  Obschon die Infektionszahlen in Deutschland nicht annähernd die befürchtete Höhe erreicht haben, die Kurve seit dem 23. März (vor dem Lockdown und der Maskenpflicht)  bereits wieder abflachte und seit Mai im grünen Bereicht liegt, behindern  Maskenpflicht und Abstandsgebot das soziale Miteinander in öffentlichen Räumen.

Permanent schwebt außerdem das Damosklesschwert der Quarantäne über unseren Köpfen.  Wer in einen Mehrfamilienhaus lebt oder in einem Betrieb arbeitet, in dem eine Person postiv auf Corona getestet wurde, muss damit rechnen als mögliche Kontaktperson 14 Tage die Wohnung nicht verlassen zu dürfen, selbst wenn der Corona-Test negativ war.  Wie wir kürzlich in Göttingen erlebten, können ganze Wohnblocks  kurzerhand in Gefängnisse verwandelt werden, ungeachtet der negativen Folgen für die Bewohner.  Sofort stürzen sich sämtlichen Medien  auf jeden Corona-Hotspot um diesen wie den lebende Beweis für das noch nicht besiegte Killervirus aufzubauschen.  Dabei wird die Zahl der postiv getesteten mit infizierten gleichgesetzt, obschon inzwischen jeder Laie den Unterschied kennen müssten. Warum liest und hört man nichts davon, wenn  tatsächlich  nur 10 von 1000 Covid-19 Positiven in einer  Hotspot-Region behandlungsbedürftige Symptome hatten und kein einziger ernsthaft erkrankt war?

Was beweisen Corona-Tests überhaupt?

Viele denken, dass die Kontaktbeschränkungen zu Heimbewohnern aufgehoben werden könnten, wenn alle, die in Einrichtungen ein- und ausgehen, getestet würden.  Da diese Tests jedoch bestenfalls Momentaufnahmen sind und nicht ausschließen können, dass ein heute negativ getesteter sich nicht morgen doch bei jemandem angesteckt hat,  bieten sie nicht mehr Sicherheit, als die Angabe, symptomfrei zu sein.  Hinzu kommt eine gewisse Marge an falsch positiven wie falsch negativen Tests.

Kristina Merten, eine Mathematikerin, die als mehrfache Mutter von den Corona-Beschränkungen betroffen ist, hat sich genauer mit den Berechnungen befasst und das Ergebnis in dieser   sehr empfehlenswerten  CoronaStatistikfürAnfänger, beschrieben.  Daraus geht u.a. hervor, dass eine bestimmte Größenordnung an Fallzahlen vermeintlich infizierter alleine durch die Anzahl „falsch positiver“ Tests beliebig lange aufrecht erhalten werden kann.  Derzeit werden wöchentlich rund 1.000.000 Tests in Deutschland durchgeführt. Legt man den Fehlerquotenwert von 1,5 Prozent (falsch positiv) zugrunde, werden  wöchentlich 13.956  Personen, die tatsächlich nicht infiziert sind, in Quarantäne geschickt, plus  Kontaktpersonen.  Somit ließe sich alleine durch das Beibehalten einer bestimmten Testfrequenz  die Pandemie endlos aufrechterhalten.

Wollen Sie in einer Gesellschaft leben, in der Corona-Tests künftig darüber entscheiden was Menschen zu tun und zu lassen haben ?

Stiftung Corona Ausschuss gegründet

In Berlin haben  namhafte Kritiker der Corona-Maßnahmen  eine Stiftung gegründet, die die Verhältnismäßigkeit der erlebten Beschränkungen in den verschiedenen Bereichen untersuchen will.

Zu den Personengruppen, die besonders unter den staatlichen Verordnungen zu leiden hatten, gehören die Pflegebetroffenen; vor allem die rund 1. Million Menschen in den Pflegeheimen.  Pflegeheime verwandelten sich in Gefängnisse, Pflegemitarbeiter in Aufseher, die  Hygienevorschriften über alles stellen.  Die staatlich verhängten generellen Besuchsverbote gehören zu den ethisch wie rechtlich gravierendsten Menschenrechtsverletzungen, die aufgearbeitet werden müssen, damit sich gleiches nicht wiederholen kann.  So begrüße ich die Initiative und das Anliegen dieser Stiftung.  Als ich gefragt wurde, den Bereich Pflege als Beiratsmitglied zu vertreten, habe ich ohne zu zögern zugesagt.  Zumal die Reaktionen auf unseren Corona-Brandbrief und weitere Schreiben an die politischen Entscheidungsträger, nicht erwarten lassen, dass von dieser Seite eine offene und ehrliche Aufarbeitung der Maßnahmen angestrebt wird.

Zur  Stiftung  Corona Ausschuss

 

 

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