Wie lange müssen Heimbewohner und Angehörige noch unter den Kontaktbeschränkungen leiden?

Seit Wochen liegt die Corona-Infektionsrate in Deutschland unter dem anfänglich angestrebten Wert, mit dem die drastischen Beschränkungen begründet wurden.  Überall im Land darf man sich fast wieder frei bewegen.  Nur den  Bewohnern von Pflegeheimen  bleibt der normale Umgang mit ihren Verwandten  verwehrt. Besonders hart trifft das diejenigen, die nicht eigenständig in der Lage sind, mit ihren Angehörigen zu telefonieren und nur über direkte Ansprache und Berührung erreicht werden können.

Wann werden die Grenzen in den Pflegeheimen für Angehörige geöffnet?  Warum dürfen sich manche Heimbewohner außerhalb des Heimes bewegen, müssen jedoch in Quarantäne, wenn sie es wagen, mit einem Angehörigen spazieren zu gehen?  Warum dürfen in einigen Heimen Angehörige mit Maske und Schutzkittel  ins Bewohnerzimmer, während  Angehörige anderenorts wie Aussätzige behandelt werden?  Die Bandbreite sogenannter Hygiene-Verordnungen, die vorgeblich dem Schutz der Bewohner dient, ist ebenso groß wie willkürlich.  Vor allem jedoch bleibt die Menschlichkeit auf der Strecke.  Schutzlos sind zigtausende alte Menschen dem Diktat herzloser Bestimmungen ausgeliefert.  Seit 3 Monaten  wenden sich verzweifelte Angehörige an uns und andere Vereine und Hilfsorganisationen, so beispielsweise Frau D. mit der u.s. E-Mail vom 08.06.2020:

Liebes Team von der Pflegeethik-Initiative,
was tut eine Angehörige, die jetzt seit 12 Wochen nicht mehr die Hand ihrer eigenen Mutter halten darf?

Was macht ein absolutes Kontaktverbot mit Menschen, die sich nach Nähe und Liebe sehnen, denen aber unter Androhung von Strafen und Bussgelder verboten ist, was der natürlichste Instinkt eines Menschens ist:
Sich berühren, sich spüren, Wärme schenken, Nähe zeigen, Geborgenheit vermitteln, Trost spenden durch kleine Berührungen.

Ich als gesetzliche Vertreterin meiner Mutter im Pflegeheim darf nur noch unter „Haftbedingungen“ zu ihr. Samt Aufseher und ewiger Mahnung, auf keinen Fall meine eigene Mutter zu berühren, fehlen nur noch die Gitter vor den Fenstern. Limitiert auf eine halbe Stunde in Gegenwart eines „Wärters“ ist keine Privatsphäre möglich.

Und kein Lächeln. Ein Lächeln kommt von Herzen, dass kann man nicht auf eine Maske malen. Und im Fall meiner eigenen Mutter könnte sie es nicht einmal erkennen, da ich zu Abstand verdammt bin, sie erkennt aufgrund ihrer Fast-Erblindung so nur noch Schemen und Schatten.

Weil ich nicht mehr nahe bei ihr sitzen darf. Seit jetzt exakt 12 Wochen ist alles verboten, was ein Leben lebenswert macht.

Um Leben zu retten? Was für ein Leben wird hier gerettet, wenn es bedeutet, eingesperrt und isoliert zu sein? Das ist kein Leben!

Um nicht jeden Tag an Selbstmord zu denken, habe ich diese Petition gestartet. Vermutlich wird sie nichts ändern. Meine einzige Hoffnung, dass wenigstens ein paar doch noch anfangen, umzudenken.

Ich brauche keine Statistik und muss kein Wissenschaftler zu sein, um zu wissen, dass hier ein monströses Unrecht geschieht.

In Ihrem Artikel v. 19. Mai 2020 bringen Sie die Gründe für eine „Lockerung der Pflegehaftbedingungen“ auf den Punkt, aber bis dato ändert sich nichts, weil die Politik lieber wegsperrt als Menschenrechte gelten lässt. Die Kompetenzen wurden so geschickt von Pontius nach Pilatus geschoben, dass sich niemand mehr verantwortlich fühlt. Das Heim verweisst mich ans Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt verweist mich ans Heim. Und ich darf nichts unternehmen, sonst riskiere ich ein Hausverbot!

Meine Bitte: Werden Sie lauter! Denn Stimmen wie meine werden ja doch nicht gehört. Ihre schon eher.

https://www.change.org/p/alle-politiker-und-volksvertreter-wie-sch%C3%A4dlich-sind-die-corona-massnahmen

Mit liebem Gruß
Aggi Dunkel

Während diese Angehörige gerade erst anfängt Unterstützer*innen per Petition zu sammeln, in der Hoffnung, die politisch Verantwortlichen auf diesem Weg „zum Umdenken“ zu bewegen,  fand Nicole Stern bereits rd. 33-tausend Unterstützer für die Petion „Eher tot als lebend“  und die BIVA kommt mit dem gleichen Anliegen auf 23-tausend Unterstützer.  Beides führte in der Sache bislang jedoch leider nicht zum Erfolg.  Ich selbst haben hunderte von Online-Petionen  mit unterzeichnet und warte noch auf die erste, die die erhoffte Änderung gebracht hätte.  Aber auch wer sich als Einzelstimme oder auch als Verein, wie die Pflegeethik Initiative, direkt an die Entscheidungsträger wendet,  wird lediglich per standardisierter Antwort  auf die besondere Gefahrensituation für Heimbewohner verwiesen.  Die zahllosen, Corona-Maßnahmen betreffenden, Beschwerden landen auf den Schreibtischen von Sachbearbeiter*innen in den  zuständigen  Ministerien, ohne dass die eigentlichen Adressaten diese zu sehen bekommen.

Wirksamer erscheint es da,  über Fotos und kurzen Videos zu zeigen, was sich hinter den politisch schöngeredeten Fassaden in den Heimen tatsächlich abspielt.  Mit den passenden Bildern kann man Mitgefühl gewinnen oder Entrüstung auslösen.  Aktuell  erleben wir dies im Fall des brutal von Polizisten ermordeten  George Floyd.  Das Youtube dieser Gewalttat ging nicht nur um die Welt, es löste weltweite Empörung aus und  führte  am vergangenen Wochenende mehr als 150.000 Menschen dicht an dicht  in deutschen Städten zusammen.  „Corona scheint vorbei zu sein“, kommentiert eine Youtuberin angesichts des dichten Gedränges am Samstag auf dem Alexanderplatz.
Indes kräht kein Hahn danach, wenn Menschen wegen ihres Alters und Hilfebedarfs  hierzulande  diskriminiert und ausgegrenzt werden.

Das Titel-Foto zeigt beispielhaft die Haltung und Besuchsregelung einer Einrichtung der AWO in Rastede. Dort ist Inaugenscheinnahme  im Freien erlaubt, wobei sowohl Bewohner als auch Besucher jeweils 2 Meter Abstand vom Zaun halten und außerdem Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.   Während für die übrige Bevölkerung im Freien keine Maskenpflicht besteht und nur 1,5 Meter Abstand gelten, wird hier,  trotz 4 Meter Abstand, MNS gefordert.  Im Zoo darf man dem Tiger  näher kommen, als der eigenen Mutter in diesem Heim.

Dabei ist weder die Mutter noch der Sohn, der auf der anderen Seite steht,  nachweislich mit  Covid-19 infiziert.  In ganz Deutschland muss man derzeit lange suchen um einen Infizierten zu treffen.  Selbst nach den Massenansammlungen auf vielen Plätzen und an Stränden, bei denen die Abstandsregeln kaum eingehalten wurden,  sind die Zahlen unter der Marke geblieben, mit der die Besuchsverbote  zu Beginn begründet wurden.    Die europäischen Landesgrenzen wurden sogar wieder geöffnet – unter Aufhebung der Quarantäneregelung. In den allermeisten Pflegeheimen jedoch gelten immer noch Ausgehverbote für Heimbewohner sowie Besuchserlaubnisse nur mit weitem Abstand.  Bewohner, die sich im Park mit ihrem Angehörigen treffen, müssen mancherorts immer noch mit einer 14 tägigen Quarantäne auf ihrem Zimmer rechnen.  Selbst wenn Angehörige ein wenige Tage altes negatives Corona-Testergebniss vorweisen können,  meint man ein Zusammentreffen, wie es unter Familienmitglieder außerhalb von Einrichtungen überall wieder möglich ist, mit Quarantäne (Einsperrung) ahnden zu müssen.  Aufpasser kontrollieren, dass bloß keine Berührung stattfindet.

Die Angehörigen von Heimbewohnern werden  in geradezu diskriminierender Weise  wie „Gefährder“ behandelt, wie die  Virenschleudern schlechthin.   Und dies obwohl kein einziger Fall  je bekannt wurde, indem ein Besucher eine  Infektion ins Heim gebracht hat.  Gleiches gilt übrigens für Krankenhäuser. Auch dort sind Besuche immer noch nur in Ausnahmefällen erlaubt. Und dies, obwohl die ursprüngliche Begründung für die Besuchsverbote, die fehlende Schutzkleidung fürs Personal, längst nicht mehr zählt.

Der Skandal des Totschweigens

Unter dem Titel „Sterben unter Verschwiegenheitspflicht“, versucht Robert Werner in regensburg-digital, der Frage auf den Grund zu gehen, warum es in den Pflegeheimen Bayerns, allen voran den Einrichtungen des BRK im Landkreis Tirschenreuth, mehr „Corona-Tote“ gab als in jedem andern Bundesland.  Trotz der Wand des Schweigens, auf die er dabei stößt, gelingt es ihm, wichtige Zusammenhänge herauszustellen. Hervorzuheben in diesem insgesamt sehr aufschlussreichen Beitrag:

Dass den in Altenheimen untergebrachten Menschen – alleine in Bayern über 100.000 an der Zahl – immer noch Grundrechte und Freiheiten genommen werden, um sie angeblich vor einer Infektion zu schützen, obwohl dieser Schutz offenbar gescheitert ist, ist ein Skandal im Skandal. In jenem Skandal, der im Zuge des Corona-Katastrophenfalls als neue gesellschaftliche Normalität hingenommen und in Tirschenreuth mit einer selbstgeschaffenen „Verschwiegenheitspflicht“ verteidigt und aktiv beschwiegen wird.

„Ein Zustand, der nach einer Lösung schreit!“

Um nochmals daran zu erinnern, worüber wir hier reden, kopiere ich folgende Passage aus einer  soeben erhaltenen E-Mail zweier Frauen (Schwestern), in der diese über die Besuche der Mutter in einem Heim in München berichten.

Die Angehörigen machen Termine, um dann 15, im besten Fall 30 Minuten mit ihren Angehörigen in einem Raum zu verbringen zu können…. 3 Tischbreiten getrennt und mit Mundschutz versehen. Alte Menschen verstehen das nicht, sind schwerhörig und oder sehbehindert, so dass diese Begegnungen oft das Gegenteil bewirken. Es ist viel Trauer und Schmerz auf beiden Seiten zu verspüren. Ein Zustand, der nach einer Lösung schreit. Bei den alten Menschen läuft die Lebensuhr eh sehr schnell. Jetzt, in dieser Zeit, hat der Verfall bei vielen nochmals an Fahrt aufgenommen. Angehörige, die bereits über Jahre täglich oder zumindest mehrmals wöchentlich ihre Angehörigen gesehen haben, sehen nun dabei zu, zur Untat verpflichtet, wie die Mütter, Väter, Geschwister oder Lebenspartner psychisch und im Einzelfall auch physisch rasant abbauen.  Der Kontakt zu einer Bezugsperson im direkten Lebensbereich der Angehörigen im Heim, unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen, wäre doch das Mindeste, was es zu regeln gälte, um diese immense Einsamkeit und Verzweiflung der Bewohner zu lindern.

Besuchsverbote sind ein No Go, eine Schande für unsere Zivilisation.

„Mit dem Besuchsverbot sind wir definitiv zu weit gegangen.“

In allen europäischen Ländern und vermutlich weltweit, waren die Pflegeheime  von Corona besonders betroffen.  Und überall wurden refexartig die Türen für Angehörige geschlossen, sogar in Schweden.   Kritisch äussert sich die Medizinethikerin Tanja Krones, die in der Schweiz mit beteiligt war, an den Entscheidungen über die staatlichen Corona-Verordnungen:

«Wir standen unter Schock. Es war reine Hilflosigkeit, zu sagen: ‹Wir machen alles zu›», erklärt Krones. «Mit dem Besuchsverbot sind wir definitiv zu weit gegangen und gehen noch immer zu weit.» Das sei im grundrechtlichen und bundesrechtlichen Sinne hochproblematisch. Ausserdem wisse man aus der Geschichte der Epidemien, dass in Pflegeeinrichtungen nie einzelne Besucher das Problem gewesen seien. Vielmehr sei es das Personal, das Viren verschleppe. «Es erschreckt mich, dass wir das Besuchsverbot nicht diskutierten.» Das sei weltweit ein Problem. Wenn es zu einer zweiten Welle komme, wie viele befürchten würden, dürfe es kein Besuchsverbot mehr geben.

Diese Worte, sowie die Bilder und Namen der ungezählten Menschen, die an den Folgen der Besuchsverbote verstorben sind, müssten um die Welt gehen.   Vereinzelt wird sogar in der deutschen Presse darüber berichtet, wie dieser Merkur – Beitrag zeigt: Einsam-im-Heim

Mich macht es  fassungslos, mit anschauen zu müssen, wie jeder der angeschriebenen Mitverantwortlichen die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben versucht.

  • Das RKI spricht Hygiene-Empfehlungen aus. Kaum eine der Empfehlungen (bezogen auf Heime) beruht auf einem Nutzennachweis.
  • Der Bund verweist auf das RKI  und auf die Länder.
  • Das jeweilige Bundesland bezieht sich auf die RKI Richtlinien und wandelt diese mit eigenen Zutaten in Vorordnungen um.
  • Die Heimträger/Heimleiter verweisen auf die Landes-Verordnungen und die darin verhängten Busgelder sowie sonstige Konsequenzen bei Nichtbeachtung.
    Manche Heime rechtfertigen für „übertrieben gehaltene“ Maßnahmen auch damit, dass das Gesundheitsamt dieses verlangt habe. Die Gesundheitsämter  sind dafür jedoch definitiv nicht zuständig und verweisen auf die Heimaufsichten. Die Heimaufsicht jedoch  übernimmt hier bestenfalls eine Kontrollfunktion. Ihre Aufgabe ist es, einzuschreiten wenn sie Kenntnis von einer Missachtung bestimmter Vorschriften hat.

Und was ist mit der persönlichen Verantwortung und dem Gewissen der Pflegenden?

Müssten sich die Pflegenden nicht vor allem den Kranken- und Hilfebedürftigen verpflichtet fühlen?  Wer eine Richtlinie unmenschlich findet und trotzdem danach handelt, handelt unmenschlich!
Wenn ich als Pflegekraft sehe, dass ein Patient/Bewohner unter Schmerzen leidet, gebe ich ihm ein Schmerzmittel oder rufe den Arzt.  Wenn ich als Pflegekraft sehe, dass ein Patient/Bewohner unter der Trennung von einem Angehörigen leidet, würde ich mir von keinem Gesetz verbieten lassen, diese Trennung zu beenden.   Letztlich sollte jeder  seinem Gewissen verantwortlich sein und nach dem Prinzip handeln: „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem anderen zu.“ 

Autorin:  Adelheid von Stösser, den 09.06.2020


Nachtrag

Diese am 10.06.2020 erhaltene Rückmeldung auf den Beitrag aus Hessen, gebe ich hier beispielhaft bekannt.  Demnach dürfen in Hessen, mobile Heimbewohner sogar ihre Angehörigen zu Hause besuchen u.v.a.m.  Die Entscheidungshoheit liegt bei den Heimen.

Sehr geehrte Frau von Stösser,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich bedaure sehr, dass die derzeitigen Bestimmungen solch eine immense Belastung für Bewohner und Angehörige darstellen. Die aktuelle Verordnung gilt voraussichtlich bis 5. Juli. Eine Änderung könnte sich aber auch vorher ergeben. Dies wird derzeit geprüft. Näheres ist zurzeit leider nicht bekannt. Informieren Sie sich in den nächsten Wochen bitte über die Medien hierzu.

Ich versichere Ihnen, dass uns das seelische Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen sehr am Herzen liegt. Es musste bei der Ausgestaltung des Besuchsrechts eine schwierige Abwägung zwischen dem Bestreben, die Ausbreitung des Virus‘ möglichst weitgehend einzudämmen und dem Bedürfnis der Einrichtungsbewohnerinnen und -Bewohner, Kontakte zu Angehörigen zu pflegen, getroffen werden.

Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflege-Einrichtungen sind dem Virus in besonderem Maße ausgesetzt. Meist kommen bei Ihnen mehrere Risikofaktoren zusammen, die bei einer Ansteckung häufig zu einem besonders schweren Verlauf der Erkrankung führen. Darüber hinaus ist einer Verbreitung des Virus‘ im Fall eines Infektionsaufkommens in solchen Einrichtungen nur sehr schwierig Herr zu werden.

Wir sahen uns daher gezwungen, ein restriktives Besuchsrecht für Altenpflege-Einrichtungen zu beschließen, welches der Gefahr, die für die Bewohnerinnen und Bewohner solcher Einrichtungen vom Virus ausgeht, Rechnung trägt. Entsprechend sind Besuche pro Bewohner einmal wöchentlich für eine Stunde unter strengen Auflagen erlaubt.

Die Pflegeheime sind angehalten die Besuche so durchzuführen, dass das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich ist, dabei aber die Belange der Besucherinnen und Besucher, des Pflegepersonals und der Bewohnerinnen und Bewohner angemessen berücksichtigt werden. Es ist es den Pflegeheimen ausdrücklich erlaubt, Besuche in den Zimmern (auch außerhalb von Notfällen) zuzulassen. Die Anwesenheit des Personals bei Besuchen ist nicht notwendig. Es sollte hier auch auf Ihr Bedürfnis nach Privatsphäre Rücksicht genommen werden. Die Besuche sollten außerdem zeitlich so gestaltet sein, dass das Besuchsrecht in der Praxis auch wahrgenommen werden kann. Wenden Sie sich hier bitte an die zuständige Betreuungs- und Pflegeaufsicht (Kontakt unten), sollten Konflikte mit dem Personal der Einrichtung bestehen.

Darüber hinaus dürfen laut der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus Einrichtungen aber in Ausnahmefällen Besuche zulassen.
§ 1 Abs. 3: Die Einrichtungsleitung kann abweichend von Abs. 1 im Einzelfall für engste Familienangehörige Ausnahmen zulassen, wenn es nach Einschätzung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes oder aus ethisch-sozialen Gründen dringend geboten ist, insbesondere bei Geburten oder Personen im Sterbeprozess.

Um den Besuch genehmigt zu bekommen, müssten Sie also mit dem behandelnden Arzt und/oder der Einrichtungsleitung sprechen. Bitte beachten Sie, dass Geburten und Personen im Sterbeprozess hier nur beispielhaft für besonders schwere Fälle genannt werden. Diese Auflistung zeigt allerdings, dass die Hürde hier relativ hoch ist.

Ich möchte darauf hinweisen, dass keine Ausgangssperre in den Einrichtungen besteht. Das Verhängen einer solchen ist rechtswidrig. Sofern Bewohner in der Lage sind, das Heim zu verlassen, können somit Besuche im Freien stattfinden, zum Beispiel für einen Spaziergang. Auch Besuche bei Angehörigen zu Hause sind erlaubt. Dies kann von den Einrichtungsleitungen nicht verboten werden.

Anders stellt es sich unter Umständen dar, wenn in einer Einrichtung eine Infektion mit dem Corona-Virus aufgetreten ist. Hier kann das Gesundheitsamt z.B. entscheiden, ob die gesamte Einrichtung unter Quarantäne gestellt wird. Sollte die Einrichtungsleitung Sie daran hindern, die Einrichtung zu verlassen, sollten Sie sie zunächst auf die geltende Rechtslage hinweisen.

Das Personal der Einrichtung muss, in angemessenen Grenzen, dafür Sorge tragen, dass Patientinnen und Patienten die Einrichtung verlassen können, zum Beispiel indem diese an die Außentür gebracht werden, um von Angehörigen abgeholt zu werden.
Falls Bewohner von den Besuchern im Rollstuhl geschoben werden, oder aus einem anderen Grund das Abstandsgebot von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, der mehr Schutz bietet als eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung, wird empfohlen. Wir bitten Sie wie jede(n) andere(n) Bürgerin/Bürger auch, bei Verlassen der Einrichtung die nötigen Maßnahmen zu ergreifen und Ihre Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

Das Verhängen einer Quarantäne für Patientinnen und Patienten, die die Einrichtung verlassen haben, ist nicht ohne Weiteres zulässig. Die Quarantäne-Regelungen beruhen auf Handlungsempfehlungen, die wir den Einrichtungen haben zukommen lassen. Eine Quarantäne ist zum Beispiel bei einer (Rück-) Verlegung aus dem Krankenhaus empfohlen. Ein Spaziergang im Freien oder ein Besuch bei Verwandten ist beispielsweise hierfür keine Begründung. Darüber hinaus beruht die Quarantäne auf der Einsicht und Mitwirkung der Bewohner. Bewohner dürfen nicht gegen Ihren Willen in Ihrem Zimmern eingesperrt werden. Wir bitten Sie aber, sich möglichst an die Empfehlungen zur Quarantäne zu halten.

Physio- und anderen Therapeuten muss außerdem der Eintritt gewährt werden, wenn eine ärztliche Verordnung besteht.

Sollten Probleme im Umgang mit der Heimleitung oder dem -Personal in dieser oder anderer Angelegenheit bestehen, können Sie sich direkt an die zuständige Betreuungs- und Pflegeaufsicht wenden. Den für Sie örtlich zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link:

https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/2000312%20Ansprechpartner%20HGBP_BA_0.pdf

Bedauerlicherweise kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht weitergehend helfen. Wir haben Ihren Hinweis aber aufgenommen und sind uns darüber bewusst, dass die derzeitige Lage für die Betroffenen problematisch ist.

Die aktualisierten Verordnungen können unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen abgerufen werden.

Stetige Aktualisierungen und weitere Informationen rund um die aktuelle Lage im Hinblick auf das Coronavirus finden Sie auch auf unserer Homepage: https://hessenlink.de/2019nCoV und auf https://www.hessen.de/. Weiterhin können Sie Ihre Fragen an die landesweite Hotline unter 0800 5554666 täglich zwischen 8 und 20 Uhr stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration


 

4 Kommentare

  1. Ich bin stolz, das ich mit meiner Petition
    Besuchsrecht in Corona Zeiten helfen konnte, in dem ich auf die die Einforderderung der zustehenden Spaziergänge hingewiesen habe. Da es sich ansonsten um Freiheitsberaubung handelte . Herr Härlen z.b. schrieb mir , das durch mein Update sogar ein Urlaub mit seinem Vater, der im Pflegeheim lebt möglich war. Es muss noch viel passieren .Ich habe eine weitere Petition bei Change org gestartet . Mehr Rechte und mehr Fürsorge für Demenz Erkrankte Menschen !!

    • sie können sich ja mal um die Lebenshilfe Berlin kümmern die haben ihren Bewohnern Besuchsverbot bis ins nächste Jahr erteilt.MfG Thomas Pillusch

  2. Ein Wahnsinn! Die alten Menschen sterben hier reihenweise weg aufgrund der Besuchsverbote- und nicht an Corona! Grund genug, solche Politiker/Parteien nicht mehr zu wählen!

  3. Sehr geehrte Frau Stösser, liebes Team von Pflege-Prisma,
    ich kann nur danken für das, was Sie tun. Wieder ein extrem guter Artikel. Sie machen Mut und schenken Hoffnung!
    Nächste Woche wird meine Mutter 90 Jahre alt und vermutlich darf ich trotzdem nicht mal kurz ihre Hand halten. Das ist falsch und menschenverachtend.
    Ihnen alles Liebe!
    Aggi Dunkel

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