Warum Täter im Bereich der Pflege nur selten verurteilt werden?

Unter dem Titel   Missstände im Pflegeheim: Warum Täter nur selten verurteilt werden, befasste sich PlusMinus am 20. Juli mit einer zentralen Frage. Der Pflege-SHV war maßgebend an dieser Sendung beteiligt.  Denn ähnliche Erfahrungen, wie die im Beitrag geschilderten, machen wir regelmäßig. Derzeit muss der Bundesbürger davon ausgehen, dass angezeigte Delikte gegenüber Bewohnern in Pflegeheimen ohne jede Prüfung und Zeugenbefragung eingestellt werden.

Mit dieser Sendung wurde erstmals im Fernsehen eine der Hauptursachen  für Rechtsverletzungen gegenüber pflegebedürftigen alten Menschen in Heimen aufgegriffen. Gleiches trifft übrigens auch auf Krankenhäuser zu, in denen ungezählte alte Menschen unter die sprichwörtlichen Räder kommen, ohne dass ihre Verschlechterung, ihr Versterben in Zusammenhang mit grober Fahrlässigkeit gebracht wird.  Dabei dürfte in den wenigsten Fällen böse Absicht vorliegen, wie bei Niels H, der das öffentliche Interesse an seinen Tötungen geradzu genossen hat, wie dieser Beitrag zeigt.   Fehlendes Unrechtsbewusstsein kann hingegen durchgehend bei den angeklagten Leitungskräften in Einrichtungen, Ärzten und Pflegekräften festgestellt werden, zumal diese nicht befürchten müssen zur Rechenschaft gezogen zu werden.  Und solange Staatsanwälte und Richter ungeprüft denen glauben, in dessen Obhut der alte, kranke Mensch geschädigt wurde oder zu Tode kam, haben diese nichts zu befürchten.

Wenn ein alter Mensch stirbt, interessiert sich bestenfalls einer der nächsten Angehörigen für die genauen Umstände.  „Ich verstehe das nicht, tags zuvor war ich noch da und nichts deutete darauf hin, dass meine Mutter sobald stirbt.  Aus den Andeutungen von Schw. X  und Bewohnerin F vermute ich, dass da wieder in der Nacht niemand nach ihr geschaut hat.  Jedenfalls muss etwas vorgefallen sein, denn die Erklärung des Arztes und der Pflegerin hören sich an wie abgesprochen, um mich zu beruhigen. … Vielleicht liegt auch wieder eine Verwechslung vor, wie vor kurzem, als sie die Insulinspritze bekam, die für eine  Mitbewohnerin  bestimmt war?  Ich kam zufällig kurze Zeit später und bemerkte die Verschlechterung.  Daraufhin hat die Pflegerin nachgeschaut und den beinahe tödlichen Irrtum zugegeben.“ So oder ähnlich klingen Berichte von Angehörigen, die sich an unseren Verein wenden und wissen wollen, was sie tun können.  In diesen Berichten geht es meist um Delikte, bei denen der Verdacht auf grob fahrlässige Misshandlung im Raum steht, die zu bleibenden Schäden oder zum Tod  führten.

Der Pflege-SHV erstattet  in solchen Fällen Anzeige, in denen Pflegemitarbeiter oder Angehörige die an uns herangetreten sind, mit negativen Konsequenzen rechnen sofern sie diesen Schritt wagen.  In einzelnen Fällen erstattete der Pflege-SHV sogar Anzeige, obwohl die Informanten dies ausdrücklich nicht wünschten.  Denn wer Zeuge einer Straftat wird, oder davon erfährt und nichts dagegen unternimmt, macht sich mitschuldig.  Passanten, die auf der Straße einem in Not geratenen Menschen zur Hilfe eilen, werden als Lebensretter und Vorbilder hochgelobt. Hingegen gelten Pflegekräfte oder andere Zeugen von schweren Missständen in Einrichtungen, als Nestbeschmutzer.  Schlimmer noch, diese müssen mit Unterlassungsanzeigen, Hausverbot und weiteren Sanktionen rechnen.  Während Klinik- und Heimbetreiber Anwälte beschäftigen die  darauf spezialisiert sind, angezeigte Delikte abzuwehren, finden Pflegemitarbeiter oder geschädigte Patienten/Bewohner selten auf Anhieb einen Anwalt, der sich  in dem Bereich auskennt. Erschwerend kommt hinzu, dass Rechtsschutzversicherungen solche Fälle nur ungern übernehmen.

Seniorenanwalt Markus Hagge aus Nürnberg, der ebenfalls in o.g. Sendung zur Wort kommt,  ist einer von wenigen Anwälten, die sich auf Seniorenrecht spezialisiert haben.   Wir, als Bundesinitiative für menschliche Pflege,  haben  lange gesucht bis wir in ihm einen Anwalt fanden, der sich nicht nur gut auskennt  in diesem Bereich, sondern auch das nötige Engagement und die richtige Haltung mitbringt.  Dennoch kann man unsere Bemühungen nur als Tropfen auf den heißen Stein bezeichnen.  Diejenigen, die mit den Kranken und in der Pflege ihr Geld verdienen, haben es verstanden, sich  gegen alle Anfeindungen  abzusichern.  Leistungsanbieter können darauf vertrauen, dass die bestellten Gutachten in ihrem Sinne ausfallen, woraufhin Staatsanwälte auf weitere Ermittlungen verzichten.  Außerdem handelt es sich um alte Menschen, die ohnehin bald gestorben wären.  Einige Betroffene aus unseren Reihen vermuten, dass die Nichtverfolgung von Delikten gegen Pflegebedürftige politisch gewollt ist.

In allen Fällen in denen wir als Klägerin auftraten, mussten wir feststellen, dass sich überhaupt nur etwas bewegt, wenn zeitgleich die Medien den Fall aufgreifen. So war es auch  in diesem Falle, dem bislang einzigen  in dem Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei zeitnah und ernsthaft ermittelt hatte.

Vor diesem Hintergrund ist die, von mir in der Sendung PlusMinus herausgestellte Forderung  nach einer SOKO Pflege, zu sehen.   In allen Fällen, in denen der  Pflege-SHV als Verein  Anzeige erstattete, habe ich persönlich zuvor  Recherchen unternommen, den Schriftverkehr bewertet, weitere Zeugen befragt. Wohlwissend, dass Anzeigen in diesem Bereich bestenfalls dann ernst genommen werden, wenn der Tatbestand als gravierend dargestellt und mit genauen Angaben zu Zeit, Person und Vorkommnis belegt werden kann.

Mitglieder des Pflege-SHV, die als betroffene Angehörige oder Pflegemitarbeiter keine Kosten und Mühen scheuten, um die Staatsanwaltschaft zu einer ordentlichen Prüfung widersprüchlicher Angaben zu bewegen, musste leider ebenfalls die schiere Chancenlosigkeit erleben.  So im Falle der Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die zwar nach einem jahrelangen Kampf vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewann, am Ende jedoch derart zermürbt war, dass sie nichts mehr mit Pflege zu tun haben will.  Die pure Willkür von Gerichten lernte auch Frau Konietzko aus Berlin kennen. Ein Ende dieses Rechsstreits ist nicht in Sicht.  Bezeichnend auch die Haltung der Staatsanwaltschaft im Fall Walter Mette.  Herr Mette hatte Ärzte und Heim verklagt, seine Frau ohne sein Wissen als Bevollmächtigtem mit Neuroleptika behandelt zu haben.  Als ihm die Verschlechterung ihres Zustands auffiel, ließ er sich die Medikation zeigen und verlangte diese abzusetzen. Er holte seine Frau nach Hause und erstattete Anzeige.  Da das Heim wegen eines angeblich technischen Defektes auf die ursprüngliche Dokumentation nicht mehr zugreifen kann, wurde eine neue Medikamentenliste erstellt, auf der die fraglichen Medikamente jedoch nicht aufgeführt sind. Die Staatsanwaltschaft gibt sich (mit der Fälschung) zufrieden und stellt das Verfahren ein.    Oder im Fall von Ingrid Brill,  die bis heute nicht verwinden kann, wie ihrer pflegebedürftigen Mutter – ohne erkennbaren Grund, ohne Absprache und offenbar unter Gewalteinwirkung –  vier Zähne gezogen wurden.  Der Zahnarzt habe bei seiner Visite im Heim gemeinsam mit einer Pflegekraft entschieden, die Zähne an Ort und Stelle, also im Bewohnerzimmer zu ziehen.  Damit das überhaupt möglich war, mussten Pflegekräfte dieser hilflosen alten Frau,  den Mund gewaltsam geöffnet und sie festgehalten haben.  Sie war anschließend völlig verstört und ihr Mund entstellt.    Auch hier stützt sich die Staatsanwaltschaft einzig auf die Aussage des Zahnarztes und der Heimleitung, die diesen Vorgang als Notfallmaßnahme darstellen.  Die Tochter und Vorsorgeberechtigte, wurde weder vorher gefragt noch anschließend informiert.  Für den Staatsanwalt ist dieser Fall von minderschwerem öffentlichem Interesse.

Wie häufig nach solchen Sendungen, meldeten sich auch dieses Mal weitere Betroffene, um zu bestätigen, dass sie Gleiches erlebt haben.  So Noah Akin, der die Umstände – wie seine Mutter 2014 in der Uniklinik Bremen zu Tode kam, nicht hinnehmen will.  Seine Geschichte wurde  unter anderem in diesem Fernsehbeitrag im März 2015 aufgegriffen:  Kampf für Gerechtigkeit.
Gegen den Willen der Betroffenen und des Sohnes/Betreuers, haben Ärzte entschieden, dass diese  pflegebedürftige Frau sterben sollte.  Rechtsanwältin Gaby Lübben, die den Sohn vertritt, bringt das Problem, in der Zusammenfassung  ihrer Beschwerde gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Bremen, wie folgt auf den Punkt:

„Lediglich aufgrund des Alters von 79 Jahren zu mutmaßen, dass das Sterben dem Willen des Patienten entsprechen würde, ist in keinem Falle hinzunehmen. Die gesamte Diskussion um Sterbehilfe und auch das vormundschaftliche Entscheidungsverfahren wären obsolet, wenn die Haltung der Angeschuldigten rechtlich akzeptabel wäre.“

Mögliche Gründe für die Nichtverfolgung angezeigter Straftatbestände  gegenüber Pflegebedürftigen

  1. Pflegebedürftige, alte Menschen befinden sich in einer Lebenslage mit der die Gesellschaft allgemein nur ungern belastet werden will. 
    Alt werden möchte jeder, aber niemand möchte seine letzten Jahre in Abhängigkeit von anderen zubringen.  Kaum ein Problem in unserer Gesellschaft dürfte stärker verdrängt werden.  Solange ich selbst, auch wenn ich schon 70, 80 oder gar 90 Jahre zähle,  noch klar im Kopf und gut zu Fuß bin, möchte ich mir nicht vorstellen, wie mein Leben aussieht, sollte das eines Tages nicht mehr der Fall sein.  Es sind vielleicht zwei Prozent der heute Pflegebedürftigen, die Vorsorge getroffen haben.  Die meisten schlittern hinein in die Abhängigkeit und sind dann leichte Beute für Leistungsanbieter, die ihre Notlage auszunützen wissen, ohne direkt mit den Gesetzen in Konflikt zu geraten.  Der Staat hat zwar etliche Regelungen zum Schutz dieser Bürger erlassen, jedoch sind diese im Zweifelsfalle ebenso zum Schutz der Dienstleister auszulegen. Unsere durchgehende Beobachtung in der Praxis:  Heimgesetze und Heimaufsichten  schützen die Heime vor  Konsequenzen bei Beschwerden und Klageverfahren durch Bewohner.
  2. Staatsanwälte wie auch Gerichte schenken den Angaben der Prüfbehörden allgemein eine höhere Glaubwürdigkeit. 
    Heimbetreiber können in der Tat auf eine Fülle von Vorschriften und Prüfungen verweisen, die sie über sich ergehen lassen müssen. „Pflegeheime werden besser überwacht als Kernkraftwerke.“, so eine ihrer  Standardantworten auf die Forderung nach mehr Kontrolle im Heimsektor.  Schauen wir uns genauer an, was geprüft wird, stellt man fest, dass der Blick auf das Wesentliche bei keiner Prüfung gefragt ist.  Vielmehr geht es dabei um die Umsetzung von Brandschutzverordnungen, Sicherheitsauflagen, Hygieneplänen, die formal korrekte Dokumentation oder ähnliches.  Ob das in der Dokumentation aufgeführte Personal tatsächlich im Dienst war, wird zum Beispiel nicht geprüft. Niemand prüft, ob die abgezeichneten Maßnahmen tatsächlich durchgeführt wurden. Heimbetreiber werden auch weiterhin nur eine Nachtwache einsetzen, weil sie nicht befürchten müssen, dass jemand nachrechnet, und feststellt, dass es dem eingesetzten Person zeitlich beim besten Willen nicht möglich sein kann, die dokumentierten Maßnahmen  durchzuführen.  Um Wesentliches bewerten zu können, brauchte es anderer Begutachtungsschwerpunkte. Außerdem unabhängiger Gutachter, die nicht im Interessenskonflikt stehen, wie es bei den Mitarbeitern von MDK und Heimaufsicht der Fall ist.  Pflegemitarbeiter sehen sich aus Loyalitätsgründen häufig verpflichtet, falsche Angaben in der Dokumentation zu machen. Wer sein Gewissen dieser Erwartung nicht unterordnen kann, muss oft lange suchen, bis er ein Heim findet, das in erster Linie auf gute menschliche Betreuung Wert legt.
  3. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei fehlt es an fachlichen Voraussetzungen, um gezielt an den richtigen Stellen nachhaken zu können.
    Zu den vorgenannten Gründen kommt  fehlendes Insiderwissen seitens Staatsanwälten und Kriminalisten.  Beispiel:  Die Pflegedienstleiterin eines Heimes ruft die Polizei, weil sich ein Angehöriger nicht an das vom Betreuer verhängte Besuchsverbot hält.  Den beiden Beamten die daraufhin erscheinen, wird die E-Mail des Betreuers vorgelegt, woraufhin sie meinen verpflichtet zu sein, den Sohn anzuweisen, das Zimmer seiner Mutter umgehend zu verlassen.  Die Mutter versteht dieses Theater  nicht. Sie wünscht ausdrücklich, der Sohn möge bleiben und versucht ihn trotz ihrer Verwirrung in Schutz zu nehmen.  Als der Pflege-SHV diesen unrechtmäßigen Vorgang zur Anzeige gebracht hat, wurde das Verbot ohne Erklärung plötzlich gegenstandslos.  Den Polizisten war offenbar nicht bekannt, unter welchen Voraussetzungen Besuchsverbote/Hausverbote in diesem Bereich ausgesprochen werden dürfen.  Sie gingen laienhaft davon aus, dass ein amtlicher Betreuer das Recht hat zu entscheiden, wer den Betreuten besucht und wer nicht.  Tatsächlich handelte es sich hier jedoch um eine Rechtsanmaßung, die einer Freiheitsberaubung gleichkam.   Dennoch sah die  Staatsanwaltschaft  im ersten Verfahren keine Veranlassung den Betreuer und die Einrichtung zur Rechenschaft zu ziehen.  Sie berief sich auf den Bericht einer Mitarbeiterin der Heimaufsicht, die bei einem Besuch in die Dokumentation geschaut und die Leitungskräfte des Heimes  befragt hatte.  Nicht einer der angegebenen Zeugen wurde angehört. Nachdem die Mutter verstorben und der Sohn die gesamte Dokumentation einsehen konnte, hat er ein neues Verfahren angestrebt. Eigentlich war dieser Fall für die Sendung vorgesehen, wurde jedoch aus taktischen Überlegungen zurückgestellt.

Unsere Forderung an die  Regierenden:
Sorgen Sie dafür, dass die bestehenden Gesetze  auch bei pflegebedürftigen, alten Menschen Beachtung finden, bevor Sie über neue nachdenken.

Deutschland hat nicht zuwenig Gesetze, sondern zu viele die nicht beachtet werden.

 

5 Kommentare

  1. Seit 7 Jahren ist meine Mutter nun schon in 2 Altersheimen. Überlege jetzt sie rauszunehmen und selbst zu pflegen; zumal ich kein Privatleben mehr habe, weil jeden Tag im Altersheim. Das erste Heim hat nach 4 Jahren einen totalen Zusammenbruch erlebt, neues Management, alte, bewährte Pflegekräfte kündigten, neue, junge, Aushilfspfleger kamen. – Ich verlegte meine Mutter in ein anderes Heim, näher an meinen Wohnort, um sie besser zu überwachen. Aber auch hier nun ein totaler Umbruch im Personal. Nur noch neue, junge Kräfte, examiniert manchmal nur noch eine Kraft im gesamten Haus. Führe Protokoll – ca. 35 Seiten. Gerne einsehbar – denke an eine Veröffentlichung. Ich habe die Gewinnspanne des Hauses kalkuliert, mit diesem Geld könnte ich ein 4-Sterne-Hotel in der Region führen. Aber das Personal wird reduziert, billige Kräfte, anstatt examinierte Pflegekräfte. Von gerontologischer psychiatrischer Betreuung keine Spur, ich habe einen externen Pflegedienst, der meine Mutter nachmittgs besucht, wenn ich verhindert bin. Kritik bei der Pflegedirektion wird achselzuckend abgetan. Nachmittags wird nur noch hauswirtschaftiches erledigt vom Team, da für diese Zeit das Servierpersonal gestrichen wurde. Jalousien gibt es nicht, die Sonne brennt auf die Fenster, habe selbst eine Jalousie gekauft, auch einen Ventilator. Pflegeschlüssel in Hessen ist schon schlecht, wird aber nicht eingehalten. Immer wieder Krankmeldungen, Pflegepersonal wird aus dem Urlaub geholt, bzw. den freien Tagen. Daher schlechte Stimmung. Meine Mutter weint nur noch und hat Angst. Ich versorge andere Senioren mit, wenn ich anwesend bin, sie werden teilweise vergessen mit Essen usw. Habe schon offizielle Stellen kontaktiert, interessiert nicht.

  2. Zu dem Thema sind in dem Beitrag alle wichtigen Aspekte aufgeführt. Es bleibt die Frage, warum denn so etwas überhaupt passieren kann, warum keine wirkliche Aufklärung erfolgt und nichts für die Gefahrenabwehr – d. h. Maßnahmen getroffen werden – dass den auf Hilfe angewiesenen Menschen ein Leben in Würde bis zu ihrem Tod gewährleistet wird.
    Die Antwort geht nicht ohne Sarkasmus.
    Sprechen Sie mal im Kreis von alten Menschen über Pflege und alles was damit zu tun hat. Dieses Thema trifft auf wenig Resonanz. Man hofft auf ein gutes Ende und verdrängt die Realität. Für jüngere Menschen ist das Thema zu weit weg. Und dann kommen die Experten die nur von aufgebauschten Einzelfällen reden.

    Warum also soll hier von Seiten der Politik, der Behörden usw. etwas getan werden? Es ist doch nicht von allgemeinem Interesse.

    Eine Kita, in der ein Kind misshandelt wird verursacht Reaktionen. Zu Recht! Keiner wird sagen, es sei nur ein Einzelfall.

    Was wäre, wenn man sagt: „In Köln zu Silvester waren es doch auch nur von vielen Millionen Frauen ein paar.“

    Und muss überall sogar mit Sondersendungen berichtete werden, wenn von über 1 Millionen Asylsuchenden ein paar Hundert auffällig werden?

    Würde man so handeln, gäbe es einen Aufschrei – und dies zu Recht. Unser Staat muss handeln und Bürger versuchen zu schützen. Tut er es nicht, gibt es Proteste aus der Gesellschaft.

    Unsere auf Hilfe angewiesenen alten Mitbürger/innen sind für die Gesellschaft im Wesentlichen uninteressant. Sie selber machen ja keinen Protest. Alles passiert abgeschottet im kaum öffentlichen Bereich. Sie sind auch nicht wichtig für die Zukunft, bringen kein Geld mehr sondern verursachen Kosten und sind deshalb nur noch ein unvermeidliches Übel was sich über kurz oder lang von selbst erledigt.

    Wer ist also im großen Teil mitverantwortlich für die schlimmen Vorgänge?

    Wir, die doch so aufgeklärten Bürger die sich für vieles engagieren wie Umwelt, Natur, Tiere usw. aber eben kaum für alte Menschen. Satt, sauber und aus den Augen der Öffentlichkeit – was erwarten die Alten denn mehr? Die Masse kann damit gut leben und will nicht wahrhaben, dass es sie recht bald selber treffen wird. In ernsten Gesprächen haben fast alle Angst davor, kein würdevolles Lebensende zu haben.

    Mängel aufzeigen und sich für Verbesserungen einsetzen, das tun leider nur wenige und den wenigen muss man Dank aussprechen für den Kampf gegen Windmühlen.

    • Sehr geehrter Herr Dümpelmann,

      Sie fragen: Wer ist also im großen Teil mitverantwortlich für die schlimmen Vorgänge? Hier sind letztlich alle Bundesbürger angesprochen!
      Deutsche Mitbürger scheinen recht einfach gestrickt zu sein. Vor allem bei sozialen Problemen.
      Speziell im Gesundheitswesen wird die Realität oft ausgeblendet. Nach dem Motto:
      – Ich bin nicht körperlich krank.
      – Ich bin nicht alt oder pflegebedürftig,oder habe keine entsprenden Angehörigen.
      Niemand erwägt: Das kann mir auch passieren. Beispielsweise durch einen nicht verschuldeten Verkehrsunfall.

      Die von Ihnen angesprochenen, betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger können keinen Protest machen. Da sie von bestimmten „Einrichtungen“ abhängig sind. Ihnen drohen Repressalien.

      Eine ähnliche Gefahr droht einigen Berufsgruppen, so sie denn aufmüpfig werden. Diesen drohen „Dienstanweisungen“ oder gar die Kündigung. Daher werden diese Bediensteten niemals öffentlich werden.

      Die Politik hat offensichtlich kein Interesse, an dieser Situation etwas zu ändern. Mit Politik meine ich sämtliche Ebenen. Von den Gemeinden bis hin zum Bund. Ein Blick hinter die Verstrickungen der politischen Akteure mit der Wirtschaft, kann Aufschluss geben.

  3. „Jobs für Langzeitarbeitslose: Gastronomie, P f l e g e, Gartenbau, Reinigung und Industrie sind Bereiche, in denen sich auch Menschen ohne Qualifikation oder mit nur geringer Berufserfahrung eingliedern lassen.“… lässt die DPA am 03.08.2016 verlauten.

    So kann sicherlich K E I N E gesicherte Pflege gewährleistet werden. Das Pflegpersonal abeitet am Limit. Das stört viele „Arbeitgeber“ nicht wirklich. Denn sie arbeiten nach dem wirtschaftlichen Minimalprinzip. Folglich wird sich niemand aus der Pflege aufregen. Wer aufmuckt wird gefeuert!
    Die Arbeitsbedingungen der pflegenden Personen werden immer schlechter, da sich peronellen Ressourcen stetig zurückgehen. Das kann doch nur eine immer geringere Pflegequalität bedeuten. Vermutlich sind das die Ursachen für eine vermeintliche Inkonsequenz der Pflegenden.
    Es wäre ein dringendes Handeln der Bundesministerien, welche die Arbeit, das Soziale, als auch die Gesundheit betreffen erforderlich!

  4. Ein vierter Punkt gehört – obwohl „politisch nicht korrekt“ – nach meiner langjährigen Branchen- Erfahrung unbedingt dazu:

    „4. Ein immer größer werdender Prozentsatz von Fach- und Hilfskräften in der Pflege nehmen ihre Berufspflichten nicht (mehr) ernst und handeln gegenüber hilfebedürftigen alten Menschen verantwortungslos.“

    Die dringend erforderliche allgemeine Diskussion zu Pflegenotstand, Personalschlüssel, effiziente Qualitätssicherung etc. hat die fatale Kehrseite, dass persönlich unverantwortlich Handelnden genügend Ausreden zur Beruhigung des eigenen Gewissens zur Verfügung stehen. Der schlichte Grundsatz der Durchführungshaftung: „Verantwortlich ist der, der tut“ ist dabei in Vergessenheit geraten.

    Die für die Organisationshaftung Zuständigen (Heimträger, Heimleitung, Pflegedienstleitung) verkämpfen sich hier in einen nahezu aussichtslosen Kampf. Auf der einen Seite wissen sie, dass Mitarbeiterin XY für ihre Aufgabe nicht geeignet ist und entlassen werden müsste. Auf der anderen Seite wäre dann der Dienstplan nicht abgedeckt, da geeignete Pflegkräfte auch bei guter Bezahlung nur noch mit Mühe (oder auch gar nicht) zu bekommen sind. Also verbleibt es bei Ermahnungen und gutem Zureden – immer unter dem „Damoklesschwert“, dass ein „gelber Schein“ droht.

    Wohl dem Haus, welches in dieser Tragödie engagierte Stammkräfte hat, die das Gelingen menschenwürdiger Pflege weiterhin ermöglichen. Danke an diese Heldinnen und Helden der Neuzeit!!!

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