Die heute 37-jährige Erika L. ist seit 2003 auf Pflege angewiesen. Ihre Pflege wurde 22 Jahre lang, bis Mitte November 2025, von der Familie gewährleistet. Über diesen langen Zeitraum traten weder behandlungsbedürftigen Gesundheitsstörungen auf, noch hatte sich ihr Zustand verschlechtert. Im Gegenteil, wie die Familie berichtet und auch belegen kann, habe Erika orientiert und interessiert am Leben teilgenommen. Sie benötigte keine Medikamente, hatte keine Schmerzen, keine Druckstellen oder Hautschäden : trotz Lähmung, Spastik, Inkontinenz.
Im Herbst 2025 kam es jedoch zu einer bedrohlichen Erkrankung, infolge eines schnell wachsenden Tumors im Bauchraum. Aufgefallen sei dies durch starken Gewichtsverlust, trotz normalem Appetit, sowie durch einem seltsam aufgeblähten Bauch. Erika habe jedoch nicht über Schmerzen und Übelkeit geklagt und hätte nicht zum Arzt gewollt. Als ihre Mutter und Schwestern sie am 14. November zum Arzt brachten, sei ihr Zustand bereits kritisch gewesen. Das Krankenhaus in Bad Mergentheim traute sich die Operation nicht zu und überwies Erika an die Uniklinik Würzburg. Dort gelang es den großflächigen Tumor, der gutartig war, vollständig zu entfernen. Ihre Genesung gestaltete sich jedoch aufgrund einer respiratorischen Problematik und ihres stark reduzierten Allgemeinzustands schwierig. Es folgte ein wochenlanger Aufenthalt in einer Thorax-Klinik, in der die Entwöhnung von der Beatmung gelang. Nach der Stabilisierung ihres Zustands wurde Erika in eine Reha-Klinik nach Kreischa (Thüringen) verlegt, wo sie sich bis Ende März wieder so gut erholt hatte, dass die Angehörigen ihre weitere Pflege zuhause ohne weiteres hätten sicher stellen können. Denn ihre Mutter und Schwestern hatten sich für die Reha-Zeit eine Ferienwohnung in Kreischa gemietet, um so täglich bei Erika sein zu können und sie mental auf dem Weg der Genesung zu begleiten. Sie hätten dort in gutem Kontakt mit Ärzten, Therapeuten und Pflegekräften gestanden und seien von diesen angeleitet und bestärkt worden; weshalb für die Familie kein Zweifel bestand, dass Erika nach dem Ende der Reha wieder nach Hause kommt. Dazu kam es jedoch nicht. Denn hinter dem Rücken der Familie hatte ein vorübergehend eingesetzter Betreuer, ihre Unterbringung in einem Pflegeheim verfügt. Seit dem 23. März 2026 befindet sich Erika in einem Pflegeheim in Suhl (Thüringen), 180 km vom Wohnort der Familie entfernt. Nicht einmal telefonischer Kontakt ist der Familie möglich. Besuche müssten angemeldet werden und seien nur Kontrolle möglich, wurde ihnen mitgeteilt. Der Mutter hat dieses alles so zugesetzt, dass die Geschwister sich nun auch um sie sorgen. Mutter und Schwestern wissen nicht wie es Erika geht und befinden sich in einer verzweifelten Lage.
Suspendierung einer gültigen Vorsorge-Vollmacht
2013 hatte Erika ihrer Mutter und den Schwestern eine Vorsorge-Vollmacht ausgestellt. Darin hat sie unter anderem ihren Wunsch hervorgehoben, nicht in ein Heim zu kommen, sondern auch bei/trotz Pflegebedürftigkeit zu Hause von den Angehörigen betreut zu werden. Die Vorsorgevollmacht wurde abgesichert durch ein fachärztliches Gutachten, welches bescheinigt, dass Erika in der Lage ist Sachverhalte zu verstehen und ihren Willen zu erklären. Diese Fähigkeit und die Vorsorgevollmacht wurden bis November 2025 von niemandem angezweifelt.
Aufgrund ihres schlechten Zustands und weil die Angehörigen in ihrer großen Sorge vermutlich den Eindruck erweckten, überfordert zu sein, schaltete der Chefarzt des Krankenhauses, in das Erika am 14. November eingewiesen wurde, das Betreuungsgericht ein. Mit Beschluss vom 05.12.2025 wurde die bestehende Vorsorge-Vollmacht für einen befristeten Zeitraum suspendiert und ein Betreuer eingesetzt. Dieser stellt sich gegen die Angehörigen und den ausdrücklichen Willen der Betreuten, indem er ihre Heimunterbringung verfügte.
Seit sich die Familie am 19.03.2026 hilfesuchend an die Pflegeethik-Initiative gewandt hat, versuche ich mit diverseren Eingaben der Familie zu helfen. Denn hier werden nicht nur die Rechte und Würde eines pflegebedürftigen Menschen mit Füßen getreten, sondern auch die der gesamten Familie.
Was wir hier erleben ist ein „Klassiker“. Oft reicht der Anruf eines Klinikarztes mit der Behauptung, die Bevollmächtigen seien überfordert und nicht in der Lage die Notwendigkeit einer Behandlung zu verstehen. Eine Betreuungsrichterin oder ein Richter, lässt sich daraufhin den Sachverhalt von diesem Arzt erklären und in aller Regel überzeugen, dass Gefahr in Verzug ist. In diesem Falle fand kurz darauf, ohne Anhörung der Vollmachtgeberin und der Bevollmächtigten, eine befristete Suspendierung der Vorsorgevollmacht statt. Damit hätte die Familie im Grunde leben können, wäre nicht ein Betreuer eingesetzt worden, der voreingenommen und ohne jeden Respekt mit der Familie umgeht.
Neben den großen Sorgen um Erika, müssen die Angehörigen nun auf rechtlichem Wege versuchen, gegen die verfügte Heimeinweisung, die Kontaktbeschränkung, die Suspendierung der Vollmacht und gegen den Betreuer vorzugehen. Während eine Vorsorgevollmacht im Handumdrehen außer Kraft gesetzt werden kann, ziehen sich Beschwerden gegen einen Betreuungsbeschluss oder Betreuer oft sehr lange hin.
Am Sonntag den 29.03. 2026 habe ich die Familie besucht und anschließend diesen Bericht verfasst. Besuch-FamilieL-MGH
Adelheid von Stösser, den 31.03.2026
Das Titelfoto entstand während meines Besuches. Es zeigt den Bettplatz von Erika in der Wohnung von Familie L.
Über unsere weiteren Bemühungen und den Verlauf werde ich fortlaufend berichten.
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