Pflegenotstand ein Fall fuer das Verfassungsgericht

Im November 2013 sorgte die Dissertation einer jungen Juristin für Aufsehen, siehe Bericht von Heribert Prantl:   Pflegenotstand verletzt systematisch das Grundgesetz
Der Autor bezieht sich auf die kurz zuvor  veröffentlichte  Doktorarbeit  der Rechtswissenschaftlerin Susanne Moritz  zum Pflegenotstand, die in folgerichtiger Konsequenz  eine Ergänzung des Grundgesetzes  nahelegt. Frau Moritz kommt bei ihren Untersuchungen  zu dem Ergebnis, dass die Gegebenheiten  in bundesdeutschen  Krankenhäusern sowie Pflegeheimen  „die Grenze zu einer menschenwürdigen Existenz“ in einer Weise  unterschreitet, die mit Artikel 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar ist. Da dieser Zustand im Wesentlichen systembedingt ist und die  Politik scheinbar nicht in der Lage ist, für ausreichend Pflegepersonal in den Einrichtungen  zu sorgen,   müsste Artikel 1  wie folgt ergänzt werden:   Die Würde des Menschen ist unantastbar – „es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig“.    Von Rechts wegen  wäre dies ein Fall für das Verfassungsgericht.   Darüber hinaus legt dieser Beitrag nahe, auch mit den uns aufgezeigten Fällen schwerwiegender  Missachtung der Rechte pflegebedürftiger, alter Menschen, Klage beim Verfassungsgericht einzureichen.

 

Weitere Entwicklung:

RA. J.Crummenerl, hat die Dissertation  „Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen“, von Dr. jur. Susanne Moritz gelesen.

Seine erste Einschätzung:
„Es gibt eine augenscheinlich sehr sorgfältige Analyse des Pflegenotstandes im ersten Teil. Diese zu lesen, lohnt sich auf jeden Fall als Zusammenstellung wichtiger Ergebnisse. Auch die Herleitung und Begründung einer Verfassungsbeschwerde ist fundiert – bei aller Abwägung auch der Autorin.  Interessant für den Pflege-SHV – und erfreulich, denke ich -,dass sie als einen wichtigen Ausgangs- und Zielpunkt der Beschwerde, die Veränderung des „Pflegeschlüssels“ wählt mit den Konsequenzen für die Pflege insgesamt. (ab Seite 205)
Ich denke, es wäre für alle an dieser Frage interessierten lohnend, in dem Buch zu lesen – auch wenn Nichtjuristen die langen Ausführungen über die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes überblättern.
Wer  dazu eine Diskussion führen will, muss sich mit dieser Schrift beschäftigen!“   Ich habe das Buch inzwischen auch gelesen und kann es darüber hinaus als  Grundlangenwerk empfehlen  zu Themen wie:  Missstände in der Pflege,  Begriff Menschenwürde , Gewalt in der stationären Altenpflege, Schutzpflichten des Staates gegenüber pflegebedürftigen Menschen.

In  Die Pflege-Revolte der Susanne Moritz, antwortet diese auf ungezählte Anfragen (mitunter auch Anfeindungen) mit denen sie seit der Veröffentlichung konfrontiert wird.

Laut Pressemeldung von 08.01.2014 prüft der VdK die juristischen Möglichkeiten einer Pflege-Verfassungsbeschwerde.

Weniger Prüfungsbedarf sah Rechtsanwalt Alexander Frey,  der am 09.01.2014 bereits eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, siehe hier beispielhaft den Bericht in Spiegel-Online.     Während einige diesen  Vorstoß   begrüßen und Walter Mette spontan zur Unterstützung per  Petition anregt,   erscheint anderen die  Ausgestaltung wenig zielführend.   Der Pflege-SHV  hatte gehofft,  dass die Rechtswissenschaftlerin,  Dr. Susanne Moritz,  eine Sammelbeschwerde aufsetzt.   Schließlich hat sie sich mit den juristischen Möglichkeiten und Fragestellungen  in ihrer  Arbeit intensiv auseinandergesetzt und somit den Weg zum Verfassungsgericht geebnet.

Auf die Frage, “ Welche Folgen könnte eine Pflege-Verfassungsbeschwerde haben?“,  antwortet Frau Moritz in der jüngsten Ausgabe der VdK Zeitung: „Im Falle einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen die Missstände in der Pflege ist zu erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht das bisherige Unterlassen des Gesetzgebers für verfassungswidrig erklärt und ihn dazu auffordert,  für menschenwürdige Bedingungen in den Pflegeheimen zu sorgen, ohne dabei aber ganz bestimmte Maßnahmen vorzugeben.  Denkbar ist aber auch, dass das Gericht einzelne konkrete und sofort zu ergreifenden Maßnahmen anordnet, um die Lebensbedingungen in den Heimen zu verbessern. Eine ähnliche Rechtsprechung hat es schon in den Urteilen zur Sicherungsverwahrung und zum Asylbewerberleistungsgesetz gegeben.“
Einig sind sich wohl alle, dass die seit langem bekannten, zunehmend unwürdigen Zustände in der stationären Altenpflege, von den staatlichen Organen heruntergespielt  werden.   Ernsthafte Reformbemühungen sind auch gegenwärtig nicht festzustellen.  Der Staat kommt seinen Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen nicht in ausreichender Weise nach.  „Die Situation der Pflegebedürftigen in den Pflegeheimen und die Untätigkeit der Politik unterstreichen die Notwendigkeit einer mächtigen, mit weitreichenden Kompetenzen ausgestatteten Verfassungsgerichtsbarkeit, wenngleich diese Machtfülle unter funktionell-rechtlichen Aspekten Bedenken begegnen mag. Gerade für die besonders schutzbedürftigen Mitglieder unserer Gesellschaft ist das Bundesverfassungsgericht eine unzichtbare Instanz, um ihren Grundrechten zur Durchsetzung zu verhelfen.“,  folgert die Autorin  in der Schlussbemerkung (Seite 214-215) ihrer Arbeit.   Eine Chance die wir nutzen sollten.

Mai 2014:  VdK setzt die Regierung mit der Ankündigung einer Verfassungsklage sowie einer Petition unter Druck. Konkret  haben 200.000 VdK Mitglieder eine Erklärung unterzeichnet, mit der die Regierung aufgefordert wird, die angestrebten Reformen sofort umzusetzten.  Dies will der Verband auch zum Schwerpunkg der Verfassungsklage machen.  Hier stellt sich zunächst die Frage, warum nicht alle 1,7 Millionen Mitglieder  diese Erklärung unterzeichnen?  Möglicherweise zögern rund 80 Prozent der Mitglieder auch deshalb, für eine Forderung ihre Unterschrift abzugeben,  weil sie ähnliche Bedenken haben, wie wir. Der Pflege-SHV rät davon ab, den fovorisierten Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen, siehe Begründung.   Daraufhin schaltete sich sogar die  Kanzlerin ein.  Angela Merkel rät dem VdK  die „Pflege-Klage  bleiben zu lassen„.

Juli 2014:  Armin Rieger, Heimleiter aus Augsburg, der sich mit ungewöhnlichen Protestaktionen gegen den Pflege-TÜV bereits einen Namen gemacht hat, klagt ebenfalls gegen den Staat. Die  Verfassungsbeschwerde des -A.Rieger wird jedoch zunächst abgewiesen, mit der Begründung, nur Betroffene können sich ans Verfassungsgericht wenden.  Erst nachdem er mit diesem Schreiben  Rieger_Verfassungsbeschwerde_Einspruch  erhebt, wird die Klage zugelassen.

Novembar  2014: Der VdK reicht Verfassungsklage ein:  „Beschwerdeführer sind sieben Menschen aus ganz Deutschland, die aufgrund ihrer Lebenssituation damit rechnen müssen, in einem Pflegeheim untergebracht zu werden. Eine fortschreitende schwere Erkrankung, eine bestehende Behinderung, eine bereits vorhandene Pflegebedürftigkeit oder eine familiäre Vorbelastung prägen die Schicksale dieser Menschen. „Es ist bei allen absehbar, dass sie der Pflege in einer stationären Einrichtung bedürfen werden. Sie führen diese Beschwerden, weil die Wahrscheinlichkeit, in ihren Grundrechten verletzt zu werden, sehr groß ist“, erklärt Prof. Alexander Graser, Verfassungsrechtler an der Universität Regensburg, der zusammen mit dem Rosenheimer Rechtsanwalt und Menschenrechtsexperten Dr. Christoph Lindner im Auftrag des Sozialverbands VdK die Beschwerdeschriften ausgearbeitet hat.“

Dr. Lindner hatte in der Vorbereitung dieser Klage auch Kontakt zu mir  aufgenommen  sowie Fälle und Beiträge des Pflege-SHV angeschaut.   Der Pflege-SHV will zunächst abwarten, wie das Verfassungsgericht auf die anhängenden Klagen reagiert.   Außerdem wollen wir, gerade im Bezug auf unser aktuelles Schwerpunktthema der Nachtdienstbesetzung, zunächst die politisch Verantwortlichen  direkt mit der Forderung einer Mindestbesetzung konfrontieren.  Sollte darauf keine angemessene Reaktion folgen,  wäre der Gang zum Verfassungsgericht oder auch zum EU Gerichtshof für Menschenrechte die nächste Option.

Januar 2016: Verfassungsbeschwerde von Armin Rieger vom BVerG abgeschmettert 

Februar 2016: Das Bundesverfassungsgericht weist die Klage des VdK zurück

Indem das BVerG alle bisherigen Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen hat, bleibt festzustellen, dass weder die Politik noch die Justiz  ein  Interesse daran haben,  ihre alten und pflegebedürftigen Bundesbürger  vor menschenunwürdigen Pflegebedingungen zu schützen.   Beide lassen sich blenden vom Pflege-TÜV und den vielen gesetzlichen Regelungen und wollen nicht zur Kenntnis nehmen, dass die gutgemeinten Gesetze in der Praxis gar nicht umgesetzt werden können.  Vor allem in den Nächten sind hilfebedürftige Menschen in den Heimen schutzlos ausgeliefert.  Dieses gezielte Wegschauen der höchsten Verantwortungsträger, nährt die Vermutung, dass unterlassene Hilfeleistung als das geringere Übel angesehen wird:  Je schneller die hilfeabhängigen Alten versterben, desto weniger wird der Sozialstaat belastet.

4 Kommentare

  1. Wir haben jetzt nach 2 1/2 jahren und drei erfolglosen anzeigen, wegen misshandlung und schwerer köperverletzung unseres sohnes (wachkomapatiend) einen termin bei der betreuungsrichterin bekommen.werde mich nach dem termin wieder melden.

  2. Durch die eingereichten Verfassungsklagen von RA Frey, Heimleiter Herrn Rieger, dem VdK mit sieben Beschwerdeführern MUSS die politische Ebene zum Handeln gezwungen werden.
    Selbst BK Merkel dürfte nun merken, dass sich immer mehr Bürger gegen die haltlosen Zustände auf dem Pflegesektor wehren die den Lobbyisten geschuldet und korrupt sind.

    Eine Einführung von 5 (!) Pflegestufen wird das Desaster der Lügen-Dokumentation und der Nicht-Mobilisierung von kranken Menschen auf einen absoluten Höhepunkt treiben!
    Vor Einführung dieser unseligen Einstufungen – Betroffene müssen wie dressierte Zirkusäffchen wildfremden Menschen vom MdK vorgeführt werden – traf der Hausarzt die Entscheidung ob jemand Pflege benötigt oder nicht. Der Hausarzt, dem der Betreffende meistens schon jahrelang bekannt war und der den Überblick über den Gesamt-Gesundheitszustand kannte.
    Diese Entscheidung sollte auch an die Hausärzte zurück delegiert werden – dann sind wir wieder bei überwiegender Ehrlichkeit bei dem Begriff „Pflegebedürftigkeit“.
    Für jeden Pflegebedürftigen MUSS dann der gleiche Betrag von der Pflegekasse bezahlt werden – ohne „EINSTUFUNGEN“ die der Realität ohnehin nicht gerecht werden und jeden Heimbetreiber dazu motivieren NICHT auf Mobilisation zu achten, sondern die nächste Pflegestufe anzustreben, weil dafür mehr bezahlt wird!

  3. Hallo Frau von Stösser,
    Ergänzend noch einige zusätliche Informationen, und sollten in Zukunft in der Argumentation mehr Berücksichtigung finden.
    Frau von Stösser, Herr Fussek, Herr Schill u.a. setzen sich schon mehrere jahrzehnte, unermüdlich und beachtenswert gegen den Pflegenotstand ein.
    Aber, gleichzeitig, setzen sie sich auch, wiederum für erheblich, höhere Ausgaben und weniger Einnahmen für die Heime ein.
    Inhalt der Betriebswirtschafts-Ausbildung für Heim-Leitungen ist immer:
    Gewinne steigern – und, unter allen Umständen Ausgaben vermeiden, auch Personalkosten
    Gleichzeitig, setzen sie sich auch, wiederum für einen erheblich, höheren unbezahlten Arbeitsaufwand, mehr unbezahlte Pflegearbeit für das Pflegepersonal ein.
    Einstufung in die Pflegestufen erfolgt nach Beeinträchtigung der Senioreninnen und Senioren
    Pflegestufe 1 – geringe Beeinträchtigung – geringer Pflege- geringe Einnahmen für das Heim
    Pflegestufe 2 – mittlere Beeinträchtigung – höhere Pfege- höhere Einnahmen für das Heim
    Pflegestufe 3 – erhebliche Beeinträchtigung – sehr geringe Pflege- sehr hohe Einnahmen für das Heim
    Der Gesetzgeber ist natürlich davon ausgegangen, dass die Beeinträchtigungen Alters und Gesundheits bedingt erfolgt.
    Aber tatsächlich, müssen die Heimbewohner, um sehr schnell, eine sehr hohe Einnahme für das Heim zu gwährleistung, sehr schnell, zielgerichtet, nachhaltig, geschädigt werden und vorsätzlich schwere Körperverletzung zugeführt werden.
    Der Gesetzgeber fördert ,somit nachhaltig, die zielgerichtete Schädigung und schwere Körperverletzung von Heimbewohnern, durch das Pflegpersonal.
    Bei dem Einwand, dass die Angehörigen ja durch Klage und Einspruch einlegen können, wird natürlich das Problem behoben, denn solange der Rechtsstreit dauert, können die Bewohner weiter nachhaltig geschädigt werden. Während der Dauer des Rechtsstreit wird der Tod billigend in Kauf genommen. Der Rechtsstreit, im Verfahren, wird aber durch vorsätzliches verfälschen von Sachverhalten, vorsätzlich verschlept.
    Zusätzlich, werden die üblichen und erhebliche Nebeneinkünfte von Heimleitungen, Pflegedienstleitung, Pflegepersonal u.a. verschwiegen, wie:
    Diebstähle von Geld, Schmuck, Wertgegenstände, Kleidung, hochwertige Körperpflegemittel,
    Schutzgelderpressung gegenüber Bewohnern und deren Angehörigen
    Gewerbsmäßige Erbschleicherei, Provisionen bei der Vermittlung von Erbschaften, Nachlässen, Häuser, Wohnungseinrichtungen, Wohnungsauflösung, u.a.
    Gilt überings auch für Betreuungen, Betreuungsvereine, Mitglieder von Einrichtungen in der Seniorenarbeit, Finanzierung von ehrenamtlichen Mitarbeitern von Senioren-Büros
    Mit freundlichem Gruß
    Dipl.-Ing. Hans-Grhard Möller
    Beethovenweg 8 – 59505 Bad Sassendorf –
    Mail: h.ger.moeller@t-online.de— Tel. 015156791884 —
    Diese Mail kann komplett, so veröffendlich werden

  4. Auf den ersten Blick ist der gedankliche Ansatz der „jungen Rechtswissenschaftlerin Susanne Moritz“, wie sie Heribert Prantl in der Süddeutschen nennt, zumindest für PR Zwecke zu Gunsten „ordentlicher gesetzliche Rahmenbedingungen und einer ausreichenden finanzielle Ausstattung der Pflegekassen“ ganz witzig. Da aber grundsätzlich nicht „der Staat“ für menschenwürdige Pflege zuständig ist, sondern jeder einzelne Angehörige und jeder beruflich Pflegende, welchem diese Aufgabe zufällt, halte ich eine solche Klage für Unsinn. Wir können uns ja schließlich nicht alle selbst verklagen.

    Eine entsprechend witzig aufgemachte PR würde ich trotzdem gerne unterstützen – wenn nicht auf den zweiten Blick die Gefahr bestünde, dadurch einer auf Stammtischniveau geführten fatalen Stimmungsmache gegen die stationäre Pflege als solcher Vorschub zu leisten. Zur Verdeutlichung zitiere und kommentiere ich einige der Prantl`schen Zuspitzungen:

    Menschen „haben Angst davor, Objekt der Pflegeindustrie zu werden und sich dann dem Tod entgegenzuwindeln“. Richtig ist: Es gibt die „Pflegeindustrie“ in Form von Finanzinvestoren, welche Pflegeheime allein aus Rendite- Gier heraus betreiben. Richtig ist aber auch: Es gibt immer noch die Masse der familiär geführten, mittelständischen Pflegeheime, oder auch solcher von Orden und Stiftungen, welche sich dieser Rendite- Gier entziehen und durch Verzicht auf den letzten Gewinn für Bewohner und Mitarbeiter verlässliche Rahmenbedingungen für menschenwürdige Pflege schaffen. Richtig ist aber vor allem: Bund, Länder und Gemeinden haben sich aus der vor gut zehn Jahren noch flächendeckend praktizierten Investitionsfinanzierung von Pflegeheimen völlig zurück gezogen. Erst dies hat großen Hedgefonds etc. die Möglichkeit gegeben, den Mittelstand nach und nach zu verdrängen zu versuchen und im Großen abzuzocken.

    „… die Pflege in Pflegeheimen verdient zu oft das Wort Pflege nicht.“ Das ist richtig, wenn Rendite- Gier der Investoren und Unfähigkeit von Leitungskräften vor Ort zusammen treffen. Das ist nach wie vor nicht richtig, wenn Träger und engagierte Leitungskräfte vor Ort zusammen wirken und einen menschlichen Geist ihres Hauses prägen. Als vorwiegend in der Sanierung von Pflegeheimen tätiger Berater für Sozialeinrichtungen und aktiver Sanierungs- Träger weiß ich wovon ich rede.

    “ … die Bezahlung (von Pflegekräften) ist schlecht und der Arbeitsdruck gewaltig; zwei von drei Altenpflegern würden es daher ablehnen, in dem Heim zu leben, in dem sie jetzt arbeiten.“ Die Zahl mag stimmen – aber die Verknüpfung mit „daher“ ist falsch. In einem Heim, in dem die Ausrichtung stimmt und geeignetes (!) Personal arbeitet, lohnt es sich zu leben. Als „Beweis“ verlinke ich auf eine Video Reportage aus einem Altenpflegeheim welches ich seit 2009 unter Mithilfe (von mir neu gewonnenen) engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Sanierungs- Träger „vom Kopf auf die Füße“ gestellt habe.

    Änderungen vor Ort sind immer noch möglich! Wir müssen es nur anpacken und wollen! Meine tiefe Überzeugung ist deshalb, dass wir mit undifferenziert zuspitzender Polemik menschenwürdiger Pflege als Beruf nicht mehr Raum verschaffen, sondern ihr den verbliebenen gesellschaftlichen Raum abschneiden. Unsere Aufgabe als engagiert in der beruflichen Pflege Tätige sollte es sein, um gesellschaftliche Ressourcen für die berufliche Pflege zu werben – und nicht durch undifferenzierte Aktionen den letzten Rest von Vertrauen zu verspielen, den „die Gesellschaft“ uns noch entgegenbringt.

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