Stellungnahme des Pflege-SHV zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz – 5. SGB XI-ÄndG)
Am 4.Juli 2014 findet die erste Lesung im Bundestag statt. Aus diesem Anlass haben wir den Abgeordneten, Mitgliedern des Gesundheitsausschusses, erneut folgende Bedenken zu wesentlichen Punkten der angestrebten Änderungen ans Herz gelegt. Hier der Wortlaut unserer Stellungnahme:
Fehlendes Problembewusstsein oder bewusstes Wegsehen?
Bereits im ersten Absatz des Gesetzentwurf s.u. wird der Eindruck vermittelt, als sei diese Reform eine reine Präventionsmaßnahme, damit auch weiterhin die bisher vorhandene „hohe Qualität“ in der Pflege gewährleistet werden könne.
Zitat: „Die Sicherung der Pflege, die auch unter veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in gleichbleibend hoher Qualität und unter Beachtung der individuellen Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen erbracht wird, ist Ausdruck einer humanen Gesellschaft“
Dabei weiß im Grunde jeder, auch jeder Abgeordnete müsste dies wissen, dass die große Unzufriedenheit der Betroffenen und Pflegenden, diese erneute Nachbesserung des SGB XI veranlasst hat. Unter den personellen Rahmenbedingungen in der stationären Pflege, ist oft nicht einmal eine sichere Versorgung mit dem allernötigsten gegeben. Wie soll beispielsweise eine Pflegekraft im Nachtdienst die individuellen Bedürfnisse von 50 pflegebedürftigen, alten, überwiegend demenzkranken Menschen, beachten? Eine solche Besetzung der Nachtdienste ist der Regelfall in Deutschland. Diese Rahmenbedingungen sind nicht nur inhuman, sie sind verantwortungslos. Und das ist gängige Praxis in Deutschland, kein Zukunftsszenarium. Es handelt sich um einen von vielen Notständen in der Pflege, für die Soforthilfepakete geschnürt werden müssten.
Zur weiteren Information, siehe Anlage:
1. Verantwortung- Nachtdienst
2. Personalpolitik in der stationären Altenhilfe
Verschlimmbesserung statt Problemlösung
Kernpunkt der Pflegereform soll die Einführung eines neuen Bemessungsverfahrens für die Pflegebedürftigkeit sein. Statt der bisher gültigen drei Pflegestufen sollen demnächst fünf Pflegegrade unterschieden werden. Der Pflege-SHV kritisiert beide Regelungen, weil hierdurch ein falscher Anreiz gesetzt wird, der zudem wesentlichen Inhalten des SGB XI zuwiderläuft. Alternative Lösungen wurden zu keiner Zeit in Betracht gezogen.
Zur weiteren Information, siehe Anlage:
3. Pflegestufen fördern Pflegebedürftigkeit
Minutenpflege erneut kein Thema für die Pflegereformer
Seit Einführung der Pflegeversicherung vor gut 20 Jahren steht die sog. Minutenpflege mit an erster Stelle der Kritik. Regelmäßig versprechen seither die Gesundheitsminister diese abzuschaffen; so auch vor kurzem Herrmann Gröhe. Allerdings haben diese Versprechen bis heute keine Wirkung gezeigt. Auch im vorliegenden Gesetzentwurf zur 5.Pflegereform wird dieses Problem mit keinem Wort erwähnt. Dafür finden wir im Grunde nur eine Erklärung: Kassen und Leistungsträgerverbände haben sich gegen eine Abschaffung der bestehenden Leistungsvergütung nach Minuten ausgesprochen, weil sie sich darauf eingerichtet haben und alternative Lösungen nicht erprobt wurden. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sind zu schwach organisiert, um sich gegen die Dominanz der Kassen und Verbände stellen zu können, die im Übrigen bei allen pflegepolitischen Entscheidungen maßgebend ist. Die Politik folgt in fast allen Punkten einzig und alleine den Zahlen und Argumenten derjenigen, die in der Pflege das Sagen haben. Solange das so ist, wird es keine wirkliche Reform geben können.
So wird auch diese 5. Reform, wenn Sie denn demnächst den Bundestag passiert, im Wesentlichen an den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei gehen.
Ansatzpunkte für eine langfristig wirksame Pflegereform
Eine Pflegereform, die diesen Namen verdient, müsste folgende Voraussetzung erfüllen:
- Ehrlicher, offener und verantwortungsbewusster Umgang mit den Schwachstellen des Systems und der Realität in der Pflege.
- Unabhängige und umfassende Bearbeitung der Problemlage von Sachverständigen aus allen betroffenen Bereichen. Im Vordergrund müssen die Belange der Pflegebedürftigen und Pflegenden stehen, nicht die der Kassen und Leistungsträger, die derzeit den Ton angeben. Unbedingt sollten auch systemkritische Stimmen einbezogen werden, zumindest solche, die sich konstruktiv und sachkundig um Verbesserung bemühen. Denn Problemlösungen kann man nicht von denen erwarten, die keinen Änderungsbedarf sehen oder aus Bequemlichkeit am Bestehenden festhalten wollen.
- Einführung eines ergebnisorientierten Ansatzes, der so ausgelegt ist, dass sich gute Pflege lohnt und schlechte nicht. Derzeit ist es umgekehrt. Ein ergebnisorientierter Ansatz, wie wir ihn uns vorstellen, wäre zudem eine echte
Alternative zu den bisherigen Regelungen mit den Pflegestufen, Pflegemodulen, Minutenpflege etc. - Einbeziehung und Überprüfung alternativer Konzepte, durch unabhängige Fachleute. Dabei sollte weder nach dem Parteibuch noch nach politischem Gewicht, Rang und Namen der beteiligten Personen und Verbände entschieden werden, sondern ausgerichtet an allgemeingültigen Kriterien wie: Gesundes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Maßnahmen der Soforthilfe.
Unabhängig von den vorgenannten Ansatzpunkten für Reformen und Weiterentwicklungen der Pflege, sind folgende Soforthilfemaßnahmen geboten:
- Festlegung von Mindeststandards für die Personalbesetzung im Tag-wie im Nachtdienst, der sich an den Bedürfnissen der Bewohner und am tatsächlichen Bedarf orientiert. Siehe Positionspapier
- Unterstützung pflegender Angehöriger, die sich am Bedarf orientiert. Auch wenn sich ambulante Pflegedienste auf die Minutenpflege eingerichtet haben, wünschen sich vermutlich alle, sie hätten mehr Zeit für die menschliche Betreuung und müssten nicht ständig mit der Uhr im Nacken von einem zum anderen hetzen. Zeit für menschliche Zuwendung ist bei den Modulen der sog. Minutenpflege gar nicht vorgesehen. Diese sind außerdem so gehalten, als ginge es darum einen Sachgegenstand zu pflegen. Für Menschen mit Demenz ist das sog. Sachleistungsangebot völlig ungeeignet, weshalb Angehörige meist ganz darauf verzichten und stattdessen eher auf die Angebote der 24-Stunden-Pflege zurückgreifen, auch wenn sie diese komplett privat zahlen müssen. Die geringfügige Aufstockung des Pflegegeldes, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist. Wem soll das nützen?
- Aussetzung der Prüfungen nach dem Transparenzgesetz. In seiner jetzigen Form hat sich das Pflegenotensystem ad absurdum geführt. Die vorgenommenen Änderungen sind Makulatur. Sowohl Inhalt als auch Form der Prüfung bedürfen einer grundlegenden Überarbeitung.
PDF: Pflege-SHV_Zum 5.ÄnderG des SGB XI_ 260614
07.November 2014: Bundesrat beschließt das Pflegestärkungsgesetz 1.
Ab dem 1. Januar 2015 erhöhen sich die Leistungssätze geringfügig. Angesichts des Trommelwirbels, welcher seitens der Regierung um diesen „Reformschritt“ gemacht wurde, ist das Ergebnis fast schon peinlich. Vor allem mit Blick auf die häusliche Pflege von Menschen mit Demenz, die ja als die großen Gewinner hervorgehoben werden. Wer seinem demenzkranken Angehörigen das Pflegeheim ersparen will und dabei auf Haushaltshilfen aus Osteuropa o.a. zurückgreifen muss, wird ab Januar, wenn auch für diese der Mindestlohn gilt, mit deutlich höheren Kosten rechnen müssen. Betroffene, die diese Mehrkosten nicht aufbringen können, werden sich gezwungen sehen, gleich mehrere Gesetze zu ignorieren oder ihren Angehörigen ins Heim zu geben. Denn dann übernimmt die Sozialkasse die Kosten, die über das hinausgehen, was der Pflegebedürftige selbst tragen kann.
Vorteile von den Neuregelungen versprechen sich andererseits Heimbetreiber durch „Ambulantisierung“ von Pflegeplätzen, wie Report Mainz in dieser Sendung veranschaulicht. Demnach droht eine neue Welle von Etikettenschwindel.
Mehr denn je plädieren wir für eine individuelle Leistungsbemessung. Die Pflegestufenregelung ist in vielfacher Hinsicht kontraproduktiv. So sehen wir mit großer Skepsis der geplanten Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs entgegen, der stattdessen 5 Pflegegrade vorsieht. Noch könnte dieses Ansinnen gestoppt werden. Wenn eine Regelung einmal eingeführt ist und sich alle irgendwie damit arragieren, wird man sich jahrzehnte damit herumplagen müssen.
Danke Herr Mette – wie Recht Sie haben!!!!
Pflegereform Nr. 5; Weiter in die falsche Richtung
…wann haben wir eigentlich die Schnautze so voll, dass Revolution angesagt ist.
Das werden die Kartelle durch Lobbypolitiker begünstigt, wie auch u. a. in der Pflegepolitik seit Jahrzehnten durch die Regelung der Selbstverwaltung: Neuestes Beispiel:
Pflegestärkungsgesetz ist auch wieder das gewohnte ‚Sand in die Augen‘ streuen; an das Kernproblem traut man sich einfach nicht heran:
Der Bund als Gesetzgeber hat laut SGB XI §12 die Aufgaben und die Verantwortung für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung den Pflegekassen übertragen.
Die Pflegekassen bilden mit den Vereinigungen der Träger die Pflegeselbstverwaltung.
Die Vereinigungen der Träger setzen sich wie folgt zusammen: Diakonie, Caritas, AWO, DRK, Parität, ZWIST (jüdische Gemeinden) sowie der BPA (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste).
Die genannten Verbände hatten und haben die Verantwortung für eine menschenwürdige Pflege. So hat die Bundesregierung es mit der Regelung zur Selbstverwaltung es 1. den Ländern überlassen, bundesweit teilweise unterschiedliche Regelungen zu treffen, 2. jenen überlassen über Personalschlüssel, Personalentlohnung usw. zu befinden und zu entscheiden, die im Grunde genommen allesamt im Interessenkonflikt stehen: Pflegekassen sollen/müssen sparen, Vereinigung der Träger sozialer Dienste müssen/wollen sparen, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste wollen sparen, Gewinn optimieren; also, alle diese ‚Selbstverwalter‘ haben nur EIN gemeinsames Interesse, nämlich Einsparung und Gewinnmaximierung! Diese Organe der Selbstverwaltung werden die Personalbemessung immer im eigenen Interesse sehen und sich entsprechend abstimmen und entscheiden, wie dies seit Jahrzehnten geschieht mit dem Ergebnis des in die Kriminalität führenden Missstand in der Pflege ( chemische und mechanische Fixierungen zwecks Arbeits- und Berteuungsrationalisierung – nicht in allen Einrichtungen -). Da kann Herr Gröhe weitere Milliarden auf diesen Markt werfen und Beiträge zur Pflegeversicherung erhöhen; diese nicht neutralen ‚Selbstverwaltungsorgane‘ werden immer Wege finden, ‚Einsparungen und Gewinnmaximierung‘ zu organisieren zu Lasten ausreichenden und entsprechend bezahlten Pflegepersonals und letztendlich damit zu Lasten derer, die angemessener Hilfe und Pflege bedürfen. Also, diese interessengebundenen Selbstverwaltungsorgane müssen ersetzt werden durch unabhängige und neutrale Experten; vielleicht auch einmal durch Repräsentanten der Beitragszahler und Pflegebedürftigen; so als Ausgleich für die bisherige Bevorteilung der begünstigten Interessengemeinschaft in der Selbstverwaltung; kleiner Scherz am Rande der Ernsthaftigkeit.
Sind zwar zwei unterschiedliche Paar Schuhe, soll aber zeigen, in welch unterschiedlichen Bereichen wir laufend verarscht (ist sonst nicht so meine Ausdrucksweise; in Sachen Bundesregierung in letzter Zeit schon) werden. Wenn ich nicht möchte, dass mir die Ratten den Speck wegfressen, muss ich die Ratten verjagen, die Speisekammer schließen und sichern. Also, Herr Gröhe, ändern Sie das SGB XI auch in soweit;
Liebe Frau Stößer !
Vielen Dank für diesen Beitrag, der die bestehenden Probleme, aber auch Verbesserungen und Lösungen für menschenwürdigere Pflege anspricht. Ich finde es verantwortungslos und außerordentlich traurig, dass immer noch hilf- und pflegebedürftige Menschen zu Schaden, ja manchmal zu Tode kommen, nur weil viele Verantwortliche wegsehen bzw sich lieber mit der „Wirtschaftlichkeit“ eines Heimes beschäftigen, anstatt mit den Menschen, die darin leben und die eine gerechtere Versorgung verdient hätten. Ein Großteil davon hat damals nach dem Krieg dazu beigetragen, Deutschland wieder aufzubauen und zu dem zu machen, was es heute ist.
Wäre es nicht das Mindeste, dass man diesen ( und auch anderen) Menschen „ein Altern in Würde“ ermöglichen sollte ?