Auswirkungen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes auf die stationäre Pflege

In diesem Positionspapier-zur-Umsetzung-des-neuen-Pflegebedürftigkeitsbegriff  appelliert der Pflegebeauftragte an die Bundesländer,  die Stellenschlüssel anzuheben und auch auf andere Weise dafür zu sorgen, dass die zusätzlichen Millionen bei den Pflegebedürftigen und Pflegenden ankommen.  Damit räumt er zugleich ein, dass dieses von der Bundesregierung als große Reform angepriesene Gesetz (PSG II) die Umsetzungshoheit der Länder nicht bedacht hat. Mit der Föderalismusreform 2006 hat der Bund den Ländern u.a. die Zuständigkeit für die Rahmengestaltung der Pflege übertragen.  Seitdem müssen sich Pflegebetroffene sowie Leistungsanbieter in jedem Bundesland auf andere Stellenschlüssel und Regelungen einstellen.  Der Appell von Herrn Laumann macht vor allem deutlich, dass die versprochenen Verbesserungen davon abhängen ob die Länder mitspielen.  Erneut wird uns hier vorgeführt, was bei Politik herauskommt, die nicht vom Ergebnis her gedacht ist.

Wie die Praxis hinter dem schönen Schein mitunter aussieht, berichtete mir eine Pflegefachkraft und Mitarbeitervertreterin aus einem Heim der Diakonie in Bayern:  „Unsere Einrichtung hat 87 Plätze und ist seit Januar nach der neuen Vorschrift  mit drei Nachtwachen besetzt, eine Fachkraft und zwei Hilfskräfte.  Eine Nachtwache ist  jetzt an mich herangetreten mit einer langen Liste von Aufgaben, die die Heimleitung in den Nachtdienst verlagern will. So sollen nachts wieder die kompletten Medikamente für  den Tag gerichtet werden, die Bestellungen und das Einräumen der Pflegehilfsmittel erledigt werden, Badezimmer, Küche, Gemeinschaftsräume und Dienstzimmer aufgeräumt und alles (bis auf den Boden) geputzt werden, einschließlich Rollstühle und anderes Inventar. Auch soll  die Wäsche der Bewohner  gefaltet und eingeräumt werden, ggf. Knöpfe angenäht. …“  Neben der üblichen Dokumentation sei auch das Schreiben der Pflegepläne an den Nachtdienst delegiert worden. Wie kann jemand, der einen neuen Bewohner nur zur Schlafenszeit sieht, einen sinnvollen Plan erstellen?  Die Nachtwache wollte von der Mitarbeitervertreterin wissen, was sie gegen diese Vorschrift machen kann. Da sich diese schon mit ihrer eigenen Rolle überfordert sieht, hofft sie auf unsere Unterstützung.

Auch aus anderen Rückmeldungen geht hervor, dass die Aufstockung der Nachtdienste entweder zu Einbußen im Tagdienst führten oder eben zur Verlagerung von Tagdienstarbeiten in den Nachtdienst.  Wenn sogar gemeinnützige Träger, wie die Diakonie oder das BRK, jede Gelegenheit zur Einsparung von Personalkosten schamlos ausloten, ist es doch naiv zu erwarten, dass Reformen bei den Pflegebedürftigen und Pflegekräften ankommen.

  • „Gegner von erhöhten Personalschlüsseln auf Landesebene sind zudem in der Regel die kommunalen Vertreter, welche Angst vor der Erhöhung der Sozialhilfekosten haben. So wird z.B. derzeit in Mecklenburg Vorpommern von kommunaler Seite gegen eine von der Landes- Pflegesatzkommission beschlossene sehr bescheidene Personalschlüssel- Erhöhung geklagt.“, ergänzt Harald Steindorf, der in Niedersachsen mehrere Einrichtungen betreibt.  Auch diese seine Anmerkungen sollten bedacht werden:
  • „In der Debatte geht leider auch unter, dass sowohl die „jährlich 330 Millionen Euro“ als auch die einmaligen „800 Millionen Bestandsschutz“ nicht dafür genutzt werden können, zusätzliche Personalkosten zu finanzieren. Der Grund hierfür ist, dass die 800 Millionen einmalig sind und die 330 Millionen sich verteilt auf die Fläche gering auswirken, und deshalb nur zur Finanzierung des Zuschusses der Pflegeversicherung in den obersten Pflegegraden, ab Pflegegrad 4, dienen.
  • Die Pflegereform wird sich dahingehend auswirken, dass die Betroffenen sich ambulante Pflege etwas besser leisten können. Diejenigen, welche bisher in Pflegestufe I eingestuft wurden, werden sich stationäre Pflege finanziell nicht mehr leisten können. Dies gilt weitgehend auch für die nicht von Demenz betroffenen, bisher in Pflegestufe II eingestuften.
  • Für alle Träger, welche bisher durch vitalisierende Pflege dafür gesorgt haben, dass die Bewohner überwiegend in Pflegestufe I und II eingestuft sind, bedeutet dies nach allen mir bekannten Berechnungen das wirtschaftliche Aus – bzw. den Zwang, sich konzeptionell auf das politisch Gewollte hin neu auszurichten!
  • Politisch gewollt und so durch die Pflegreform gesetzlich zwingend normiert, ist ab 2017 eine stationäre Pflege die sich ausschließlich um Sieche und hochgradig Demente kümmert. Dies wird in den Heimen zu einer fatalen Atmosphäre führen.“

Andreas Bik, Geschäftsführer der Einrichtung Stiftung St. Ludgeri in Essen, stimmt dieser Einschätzung zu.  Wie kaum ein anderer kämpft er für die bestmögliche Personalausstattung und beobachtet gerade aktuell wieder einen wachsenden Preiskampf unter den Kollegen (Heimbetreibern in der Region), die sich bei Pflegesatzverhandlungen dafür einsetzen, möglichst wenig Personal vorhalten zu müssen.  Besonders schmerzlich und frustrierend erlebt er,  wie anfänglich im gemeinsamen Sinne engagierte Kollegen, schließlich doch einen Rückzieher machen und sich mit weniger zufrieden geben.  „Die Kasse und Kommune (Kostenträger und Partner bei den Pflegesatzverhandlungen), haben da viel zu leichtes Spiel. Die wollen natürlich auch Kosten sparen und kämpfen um jede Stelle hinter dem Komma. Und das Land freut sich, erklären zu können, dass die Heimbetreiber keine Notwendigkeit zur Erhöhung des bestehenden Personalschlüssels sehen.“, erklärt Herr Bik.   Landespolitiker sehen auch deshalb keine Notwendigkeit, weil sich die Bürger allzu gerne blenden lassen, von schönen Fassaden, Pflegenoten und falschen Versprechungen.  Das tatsächliche Leid und Elend hinter den Türen will man nicht wahrhaben. Denn Notlagen die ich nicht kenne, muss ich nicht lösen.

Die Umsetzung des PSG II lässt für die stationäre Pflege weder in qualitativer noch quantitativer Hinsicht eine Verbesserung erwarten.  Stattdessen werden weiterhin die Kosten im Vordergrund stehen, mithin am Personal gespart wo immer möglich.  Spätestens nach Einführung des  PSG III (Vereinheitlichung der Pflegeausbildung, Abschaffung der Altenpflege), wird  die Fachkraftquote abgesenkt werden müssen.

Bereits 2013 hat der  Pflege-SHV mit diesem Positionspapier personalschluessel_altenheim_032013 eine sinnvolle Alternative für die Personalbemessung der Regierung vorgelegt, die einfach zu berechnen und deren Einhaltung leicht zu überprüfen ist.  Diese wurde vermutlich abgeheftet, wie alles von der Politik ignoriert wird,  was nicht ins vorherrschende Meinungsbild passt.  Jede Partei/Regierung will ihr Ding durchziehen, so schwachsinnig es auch ist. Nie geht es darum die Probleme bei der Wurzel anzugehen.  Anstatt verschiedene Lösungsmöglichkeiten neutral zu prüfen um dann diejenige auszuwählen, die das beste Preis-Leistungsverhältnis verspricht, erhält ein Institut den Auftrag eine Lösung zu entwickeln, die im weiteren dann auf Biegen und Brechen durchgezogen wird.    Es ist zum verrückt werden.

Der Lösungsvorschlag des  Pflege-SHV,  Bewohnern in stationären Einrichtungen nicht in Pflegegrade einzuteilen, sondern  allen den gleichen Leistungsbetrag aus der Pflegekasse zu zahlen, wäre bindet für die Länder gewesen.  Damit wäre neben anderen Vorzügen die bisher praktizierte, undurchsichtige Berechnung des Personalschlüssels über die Pflegestufen/-grade, hinfällig.  So müssen nun auch wir an die  jeweiligen Landespolitiker appellieren,  Mindestpersonalschlüssel in der stationären Pflege vorzuschreiben.  Unter Mindestpersonalbesetzung verstehen wir eine Besetzung der einzelnen Dienste die so ausgelegt ist, dass eine gefahrlose Pflege und Betreuung zu jeder Tages-/Nachtzeit gewährleistet ist und niemand aus Sicherheitsgründen fixiert und ruhig gestellt  werden muss.   Oder anders ausgedrückt: Wir dürfen es nicht akzeptieren, dass hilfebedürftige Menschen  ruhiggestellt und fixiert werden, weil menschliche Begleitung zu teuer erscheint. Darum geht es. Das muss oberster Maßstab jeder Pflegepolitik und Pflegereform sein.

________

Weitere Kritikpunkte finden Sie hier.
Über die  Nebenwirkungen und Risiken des Pflegebedürftigkeitsbegriffs  informiert dieses Beitrag.

Die Zeitschrift  Altenpflege  greift diese Kritik des Pflege-SHV im Beitrag: Diskussion um Pflegepersonalschlüssel auf.

3 Kommentare

  1. Ich finde diesen Beitrag interessant und wichtig. Unsere Bevölkerung altert und wir benötigen unbedingt menschenfreundlichere Gesetze und Normen in dieser Branche. Daher finde ich, dass gerade Leute im mittleren Alter sich dafür engagieren sollten. Da bald sie zu den Alten zählen werden.

    • Ich erinnere an die Petition der Frau Kleischmantat im März 2013. Obwohl 120.000 Unterschriften vorgelegt werden konnten, hatte sie keinen Erfolg. Diese Petition dürfte bereits am Fehler in der Überschrift scheitern. Es müsste heißen: höhere Pflegepersonalschlüssel..

Schreibe einen Kommentar zu vstoesser Antworten abbrechen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*