Arbeitsschutz: Beschwerdestellen für Pflegekräfte

Bezüglich der Arbeits- und Pausenzeiten ist u. a. das  Arbeitszeitgesetz anzuwenden.

Als überprüfende Behörde ist in NRW zuständig:

1.)  Staatl. Amt für Arbeitsschutz Dortmund
Ruhrallee 3, 44139 Dortmund, Tel: 0231-54151.
Dieses Amt überprüft die Anwendung des Arbeitszeitgesetzes in Verbindung mit Dienstplänen und geht Anzeigen der Mitarbeiter oder der Mitarbeitervertretungen nach.

  • Arbeitszeiten über 9 Stunden erfordern eine Pausenzeit von 45 Minuten
  • Arbeitszeiten unter 9 Stunden erfordern eine Pausenzeit von 30 Minuten
  • Jeweils aufteilbar  in 15 Minuten Taktpausen
  • Maximale Arbeitszeit 10 Stunden

2.)  Berufsgenossenschaft für das Gesundheitswesen
Überprüft geeignete Pausenräume, Ausstattungen (Möblierung/Licht/Klima) im Interesse der Arbeitskrafterhaltung der Mitarbeiter.

3.)  Heimaufsicht der jeweiligen Region             Beispiel Düsseldorf
Die Heimaufsicht stellt die Forderung nach ausreichenden Nachtdienstkräften im Sinne einer Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner;
Es muss immer ein Nachdienst vorhanden sein – auch in den Pausen.
Überprüft werden Dienstpläne, in Stichproben auch tatsächliche Dienste in Fällen von Anzeigen von Mitarbeitern oder der MAV/Betriebsräte.
Ferner müsste die Heimaufsicht über die genehmigten Stellen aus den Pflegesatzverhandlungen informiert sein.
Dabei sind die Nachtdienste separat ausgewiesen und meist auch in der Vergütungsvereinbarung vertraglich, schriftlich festgelegt, das heißt, dass dann diese Stellen auch    über die Pflegesätze von den Bewohnern bezahlt werden.  Sind die ausgewiesenen Nachtwachen nicht vorhanden, kann das Heim wegen Betrug belangt werden.

4.)  Betriebsrat und Mitarbeitervertretungen
Diese haben nach den gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls die Verpflichtung, sich um die Belange zum Schutz der Beschäftigten zu kümmern.

Mitarbeiter, die sich mit Beschwerden an den Betriebsrat/MAV wenden, können dabei anonym bleiben, Informanten müssen nicht benannt werden.


Text: Günter Schröder, Heimleiter NRW,   Oktober 2014

3 Kommentare

  1. Frage ist im Pflegeheim sind 42 Bew und die Besetzung ist 3 Pflegekräfte ohne Examinierten Tabletten müssen verteilt werden und andere Dinge die nicht zu den Aufgabe der Hilfskräften gehört .Was kann man tun ?

    • Gibt es denn gar keine Pflegefachkraft im Dienst?
      Vorgeschrieben ist, dass immer – am Tag wie in der Nacht – eine Fachkraft anwesend sein muss. Diese trägt dann auch die Verantwortung.

  2. Hallo,
    Betreutes Wohnen in Merseburg, insgesamt in zwei Häusern, benannt nach einem Baum, der im Herbst braune Früchte in pieksigen Schalen abwirft und einem Planet der Wärme spendet, die letzte Aufbewahrungsstätten! Das Personal ist bunt durcheinander gewürfelt,muss Essen zubereiten, Wohnungen putzen, es gibt kein Reinigungspersonal. Bewohner sind mehr oder weniger sich selbst überlassen. Essen wird täglich bemängelt, für das Geld auch nichts besonderes. Jeden Tag das selbe. Oft wird auch zuwenig geliefert. Für mich bisher einer der schlechtesten Arbeitsplätze!

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