Allgemein
Arbeitsschutz: Beschwerdestellen für Pflegekräfte
Bezüglich der Arbeits- und Pausenzeiten ist u. a. das Arbeitszeitgesetz anzuwenden. Als überprüfende Behörde ist in NRW zuständig: 1.) Staatl. Amt für Arbeitsschutz Dortmund Ruhrallee 3, 44139 Dortmund, Tel: 0231-54151. Dieses Amt überprüft die Anwendung […]