Hoffnung für Michael S nach Fernsehsendung

In der Sendung: Die Macht der Berufsbetreuer: Patienten und Angehörige leiden und die Politik schaut weg , berichtete Report München  u.a. über die  Situation des  35jährigen Heimbewohners Michael S, der mit einer autistischen Problematik völlig deplaziert in einem psychiatrischen Pflegeheim festgesetzt, medikamentös ruhig gestellt und mit Gurten an Bett und Stuhl fixiert wurde.  Alle Bemühungen seiner Mutter, von Fachleuten und Organisationen, die den verantwortlichen Richter von der Notwendigkeit eines Betreuerwechsels überzeugen wollten, scheiterten an einer Haltung, wie man sie ansonsten nur von Deutschen kennt, die mit dem Nazi-Geist sympathisieren, der Zeit, als Behinderte den Status „unwerten Lebens“ hatten.   Jemand wie  Michael S., der außerdem von einem nicht deutschen Elternteil abstammt, wäre damals mit einer Spritze ins Jenseits befördert worden.  Töten ist zwar nicht mehr erlaubt, aber jede andere Form der Entrechung, Entmündigung und Freiheitsberaubung,  kann verhängt werden, ohne dass der betreffende Richter oder Betreuer befürchten muss, zur Rechenschaft gezogen zu werden.  Jeder Bürger dieses Landes, der einen anderen nur am Ärmel festhält, muss  hingegen mit einer Strafe rechnen, sofern der Festgehaltene den Vorgang bei der Polizei meldet.

Seit rund einem Jahr stehe ich in Kontakt mit Gabriele Thiel,  die sich als engagierte Bürgerin unentgeldlich für das Besuchsrecht der Mutter, für den Wechsel des Betreuers und den Umzug in eine geeignete Einrichtung für Michael S einsetzt.  Sie, sowie Herr B, ein Fachpfleger für Psychiatrie, den die Mutter um Hilfe gebeten hatte,  haben ans Gericht geschrieben, auch an  Zeitungen und Fernsehsender. Ohne Erfolg.  Der Fall ist uns zu kompliziert, zu speziell, wurde auch mir von zwei Journalisten erklärt.  Vor diesem Hintergrund bin ich Ulrich Hagmann vom Bayerischen Rundfunk  sehr dankbar, dass er  diesen für die Reportsendung ausgewählt hat. Und in der Art, wie er offenbar mit seinen Fragen den Betreuer  konfrontiert hat, erreichen konnte, dass dieser noch vor der Ausstrahlung der Sendung zurückgetreten ist.  Mit dem neuen Betreuer des Michael S. sieht Gabriele Thiel gute Chancen für einen baldigen Heimwechsel, zumal sie ihn vorgeschlagen hatte.

Wir werden die Geschichte des Michael S  weiter verfolgen und hoffen, dass es in der neuen Einrichtung gelingt, die verschütteten Potentiale wieder frei zu legen.  Noch 2011 sei er in der Lage gewesen, fast alle Dinge des täglichen Lebens selbstständig zu erledigen: essen, trinken, ankleiden, zur Toilette gehen etc.  Man konnte sich mit ihm unterhalten. Michael habe gerne gelacht und gesungen.   Bei richtigem Umgang und Verständnis für die andere Wahrnehmung  von Menschen mit Autismus dürfte sich seine Gesamtsituation rasch verbessern, so dass gute Hoffnung besteht, dass er sein Leben ohne Fesseln und  Neuroleptika fortsetzen kann.

Das Foto zeigt Birgit Hopp vom Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreis Hildesheim. Ihr Schreiben an den Amtsrichter im Falle Michael S. wurde von diesem ebenso ignoriert, wie der Betreuer ihre Vermittlungsversuche ignorierte. Dennoch hat sich ihre Mühe gelohnt, wie man jetzt sieht.  Denn ihr Schreiben war mit ein ausschlaggebender Punkt für  Herrn Hagmann von Report München, sich dieses Falles anzunehmen.  Insgesamt ein Beispiel für Zivilkurrage und soziales Engagement, das weit über das normale Maß hinaus geht.   Frau Thiel, Herr B., Frau Hopp und die anderen Unterstützer, hätten auch denken können: „Was geht mich dieser behinderte junge Mann  in einem Heim an?  ….. Der ist außerdem in professionellen Händen.“ Oder: „Ich lege mich doch nicht mit einem Gericht an, in einer Angelegenheit die mich persönlich nicht betrifft.“

 

fixiertimrollstuhl-misFoto: Michael S. konnte nur mit Gurten am Rollstuhl fixiert in die Außenanlage des Heimes gefahren werden. Durch die Dauerfixierung und Bewegungsmangel fehlte ihm zu diesem Zeitpunkt die Kraft sich überhaupt auf den Beinen zu halten.

 

Entwicklung – Stand 03.05.2015, nach Information von Frau Thiel
Positiv:  Ein neues Heim wurde Michael S. zwar noch nicht gefunden und wird vermutlich zur Zeit ernsthaft auch nicht gesucht.  Jedoch  habe sich die Situation im jetzigen Heim deutlich verbessert. Wie Frau Thiel berichtet, zeigten zwei neu angestellte Pflegekräfte auf Station persönlichen Einsatz.  Michael S. erhalte mehr Ansprache, habe neue Kleidung, er würde kaum noch fixiert.  Außerdem sind die Neuroleptika augenscheinlich abgesetzt: „Michael  „taut“ wieder auf“.
Negativ:  Haus- und Besuchsverbote gegenüber Frau Thiel werden unter vorgeschobenen Gründen verschärft.  Die dahinter stehende Haltung und die Begründung macht deutlich, dass weder  der Heimleiter  noch der neue Betreuter in der Lage sind, ihren persönlichen Einsatz wertzuschätzen.  Mit kritischen Angehörigen kann die Einrichtung offensichtlich nicht umgehen. Man grenzt sie aus und gibt zu verstehen:  Wir haben hier zu bestimmen und wir wünschen keinerlei Einmischung.   Eine solche Haltung ist immer ein Armutszeugnis, ein Zeichen  für mangelnde soziale Kompetenz.

 

Entwicklung – Stand Juli 2015

Der Umzug in das von Frau Thiel ausgesuchte neue Heim ist vollzogen.  Frau Thiel schreibt am 10 Juli: „gute Nachrichten: M.S. geht es in dem neuen Heim sehr gut. Es wird auch nach Ansicht meines Kollegen dort zielgerichtet heilpädagogisch gearbeitet, so dass M. eine gute Chance hat, nicht nur die üblichen Alltagskompetenzen vollständig zurückzugewinnen, sondern auch noch einiges darüber hinaus zu lernen.  Es kann von echter Lebensqualität dort gesprochen werden, obwohl das Heim und seine Einrichtung etwas in die Jahre gekommen ist. Ohne Ihre Unterstützung sowie die von Herrn Hagmann (BR-Fernsehen) wäre das sicher nicht geglückt.“

Oktober 2015: Michael S wurde von der Pflegestufe III+ (Härtefall) in Pflegestufe I zurückgestuft.

Wenn das keine Erfolgsmeldung ist. In der neuen Einrichtung hat man es innerhalb von wenigen Monaten geschafft, die Selbstständigkeit diese jungen Mannes soweit wieder herzustellen, dass er in einem Rutsch von der höchsten in die niedrigste Pflegestufe, gelangen konnte. Dies dürfte beispiellos sein. Uns ist kein solcher Fall bisher bekannt geworden.
Außerdem drückt sich alleine darin schon die Qualität der neuen Einrichtung im Unterschied zu der vorherigen aus. Denn dieser Aktivierungserfolg bedeutet für die Einrichtung, geringere Einnahmen von 930€ im Monat (Pflegestufe I (1.064 €) Härtefall (1.994 €). Nur bezogen auf die Leistungen der Pflegekasse. Legt man die Pflegesätze der Einrichtung zugrunde, führt der Behandlungserfolg zu einem monatlichen Einnahmenverlust von je rund 1.500 €.

An diesem Beispiel lässt sich wunderbar zeigen, warum es nur verhältnismäßig wenige Einrichtungen in Deutschland gibt, die tatsächlich im Sinne des SGB XI, dem Grundsatz der Aktivierung entsprechen. Das Anreizsystem der Pflegeversicherung zeigt eindeutig in die falsche Richtung. Es belohnt die, die den Kranken kränker und den Pflegebedürftigen Bedürftiger machen.

Hinweis auf neue Studien zum Autismus:

Aufschlussreich und empfehlenwert für betroffene Eltern, Ärzte, Therapeuten,  Pädagogen  und Pflegekräfte: http://www.arte.tv/guide/de/044582-000/hilfe-bei-autismus 

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Weitere Beispiele von Betreuungswillkür in Deutschland:

Kriminelle Betreuung: Wie schützt uns der Staat?

Normal in Deutschland – Entmündigt und Betreuung wider Willen

Betreut und betrogen

 

3 Kommentare

  1. M.S. wurde inzwischen in ein heilpädagogisches Heim verlegt. Bereits einige Tage später konnte er wie selbstverständlich in einem Cafe sitzen, seine Wünsche äußern, den starken Regen geduldig abwarten, den Weg zum Heim anzeigen, mehr als 30 m mit Hilfe gehen – sogar die Treppen hinaufsteigen. Wenn er keine zu schweren körperlichen Schäden davongetragen hat, kann es gut sein, dass er in 1-2 Jahren wieder hergestellt ist und im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben gestalten kann.

  2. Da ich mit einem „Betreuungsgericht“ bei einem Angehörigen auch sehr fragwürdige Praktiken erleben musste, sehe ich, dass es wohl sehr viele solcher und ähnlicher Fälle in D gibt. Die Dunkelziffer dürfte sehr hoch sein.

    Fr. von Stösser hat zu Recht folgendes geschrieben:
    „…scheiterten an einer Haltung, wie man sie ansonsten nur von Deutschen kennt, die mit dem Nazi-Geist sympathisieren, der Zeit, als Behinderte den Status “unwerten Lebens” hatten. “

    Diese Haltung ist in Deutschland nämlich noch in den Köpfen vieler Menschen und man muss sich wirklich dafür schämen, dass man Deutsche ist.

  3. Danke Ihnen sehr, liebe Frau von Stösser, für Ihr Engagement und Ihren Bericht!!! Ja, so ist es bei uns in unserem hochwohllöblichen demokratischen Rechtsstaat: Man kann sich entscheiden, wen man wofür rechtlich anpackt! Wie sie schon schreiben, ist Recht nicht gleich Recht. Den ‚ Ärmelzupfer‘ trifft es eher als den ‚Honoriegen‘, wie ich das auch hier in Lüneburg in eigener Sache beobachten kann. Daher habe ich einer Bitte entsprochen und meine Erfahrung mit der Verordnung und Verabreichung von Psychopharmaka und Neuroleptika in groben Zügen dargestellt. Und obwohl ich der Staatsanwaltschaft Lüneburg alle meine Anschuldigungen als solche belegt und bewiesen habe, geschieht nichts! Selbst die schriftliche Zusage vom 24.03.2014 des ermittelnden Staatsanwalt, meiner Anzeige wegen Urkundenfälschung des Posener Altenheim nachzugehen und anschließend meinem Anwalt über das Ergebnis sowie über den Fortgang des Verfahrens zu berichten, ist bis heute – fast ein Jahr – nicht erfüllt worden.
    Und hier meine Antwort auf die Bitte zur Mitteilung meiner o. a. Erfahrungen:
    Zunächst stelle ich wenigstens für mich fest, das Psychopharmaka und Neuroleptika keine Medikammente sind, weil sie nicht die Ursachen der Symptome zu heilen vermögen, für die sie vorgeblich verordnet und verabreicht werden. Dabei stütze ich mich auf die Erfahrungen infolge mutimedikation durch 4 Ärzte an meiner Ehefrau im Posener Altenheim Lüneburg,ohne dass es vorher ein Aufklärungsgespräch gegeben hat, geschweige denn, ein Einverständnis hierzu vorgelegen hat.Verordnet und Verabreicht wurden in der Zeit vom 01.01.2011 bis 07.04.2011
    täglich Axura, Sertralin, Mirtazapin, Tavor und Haloperidol, verordnet durch den Psychiater Dr. med. Manfred Busche (Tavor), Dr. med. Petra Naber-Carstens ( Tavor, Axura, Sertralin, Mirtazapin und Haloperidol), ohne dass dabei eine Wechselwirkung und/oder kumulierende Nebenwirkungen interessiert haben. In gleicher Zusammenstellung hat dann ab dem 08.04.2011 der Neurologe Dr. Thomas Lange – lediglich Haloperidol abgesetzt und dafür Risperidon eingesetzt – so weiter verordnet, ohne dass auch ihn zunächst 4 Monate lang die Wechselwirkungen und/oder die kumulierenden Nebenwirkungen interessiert haben. Ohne meine Initiative, nach Kenntniserlangung der ohne begründende Indikation verordneten und verabreichten Präparate, meine Frau aus diesem Heim in die häusliche Pflege und Betreuung zu nehmen, hätte meine Frau diese Misshandlung nicht überstanden. Das Ganze ist seit dem September 2011 in der staatsanwaltlichen Ermittlung! Nachzulesen bei „Nachlese zum Report ‚Rechtlos und ausgeliefert? Schicksal Demenz‘ “.
    Soweit mein Erfahrungsbericht.

    Liebe Grüße
    Walter Mette

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