Pflegekammer erweckt falsche Hoffnung

Angesichts der drängenden Probleme in der Pflege, sehen verschiedene  Berufsverbände und Politiker das Heil in einer  Pflegekammer.  Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass Pflege kein Beruf, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und bleiben muss.  Eine Pflegekammer, die in der üblichen Form des Kammerwesens als Berufsstandsvertretung angelegt würde, schwächt die ohnehin schwache Position der Angehörigen, die bisher den größten Teil der Pflege schultern.

Pflege braucht ein Haus, in dem alle beteiligte Raum finden, indem sich alle gemeinsam um die Gewährleistung menschenwürdiger Pflege bemühen, ganz gleich wo und von wem diese erbracht wird.

Da sich unter den aktiven Mitgliedern des Pflege-SHV auch einzelne befinden, die sich sehr für die Einrichtung einer Pflegekammer einsetzen,  stand  die Frage nach dem möglichen Nutzen im Vordergrund unserer internen Debatte.

Mit einer Pflegekammer verbinden viele die Vorstellung einer  unabhängigen, politisch einflussreichen Dachorganisation, die den Pflegeberufen ein besseres Ansehen und mehr Durchsetzungskraft verleiht.   Fördervereine und Initiativgruppen zur Schaffung von Pflegekammern sowie der „Deutsche Pflegerat e.V.“  sehen in der  Einrichtung einer Pflegekammer geradezu ein Allheilmittel.

Zusammengefasst erhofft man sich folgendes:

  1. Mehr Selbstbestimmung für die Pflegeberufe, vor allem gegenüber Ärzten und anderen Heilberufen, die ihre Interessen in der Regel besser durchsetzen können, weil sie zentral organisiert sind.  Man verspricht sich durch die Erhöhung des Stellenwertes der Pflegeberufe einen größeren Zulauf.
  2. Eigenständigkeit bei der Entwicklung einer Berufsordnung: Regelung der Aus-, Fort- und Weiterbildung, Abnahme des Pflegeexamens u.a.
  3. Verbesserung der Qualität in der Pflege.  Indem z.B. die Zugangsvoraussetzungen und das Ausbildungsniveau angehoben werden (Akademisierung), Regelmäßige Fortbildungen für alle Pflegekräfte vorgeschrieben, Qualitätskontrollen durchgeführt, sowie Disziplinarverfahren bei Verstößen von Berufsangehörigen gegen Mindeststandards verhängt werden können.

Kann die Pflegekammer überhaupt halten, was ihre Unterstützer versprechen?

Das Land Niedersachsen hat ein Rechtsgutachten zur Überprüfung der Zulässigkeit und möglichen Kompetenzen einer Pflegekammer erstellen lassen. Das Ergebnis dieses Gutachtens, im August 2012 vorgelegt, führte zu einer abschlägigen Entscheidung, zumindest in Niedersachsen. Dabei stellte der Gutachter heraus: Dass eine Pflegekammer auf Landesebene überhaupt keinerlei Kompetenz hat, um in der gedachten Form tätig werden zu können.  Somit sei eine Zwangsmitgliedschaft mit nichts zu rechtfertigen. Politiker anderer Bundesländer,  die vor der Entscheidung stehen, sollten dieses Gutachten lesen.http://www.ms.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=31692&article_id=110014&_psmand=17

Fragt man die im Beruf stehenden Fachkräfte, was sie sich von der Pflegekammer versprechen,  reichen deren  Hoffnungen noch weiter in Bereiche, für die keine  Kammer zuständig ist. An erster Stelle erwarten Pflegekräfte Hilfe zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere genügend Personal und Zeit um menschenwürdig pflegen zu können.

Da es den Berufsverbänden die sich für die Pflegekammer stark machen nicht gelungen ist, eine repräsentative Mehrheit der Pflegenden auf freiwilliger Basis zu vereinen, will man diese nun zu ihrem vermeintlichen Glück zwingen.  Alleine dieser Ansatz sollte alle noch Unschlüssigen zurückschrecken.   Ist die Falle der Zwangsmitgliedschaft einmal zugeschnappt, gibt es kaum ein entrinnen. Mehr zu den Erfahrungen von Zwangsmitgliedern anderer Kammern und warum die Pflegekammer ein untaugliches Instrument ist, um die drängenden Problem an der Pflegebasis zu lösen, finden Sie auf der Seite des „Bundesverband für freie Kammern e.V.“  www.bffk.de

Unsere Hauptbedenken gegen die Pflegekammer

Unabhängig davon, dass der Nutzen für die Berufsangehörigen bezweifelt werden muss,  lehnen wir die Einrichtung von Pflegekammern aus den nachfolgenden Gründen ab:

1.  Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte das auch bleiben.
Pflege wird überwiegend von Angehörigen und Hilfskräften ohne Pflegeexamen erbracht. Angesichts der demographischen Entwicklung werden private Hilfearrangements  in Zukunft eine noch  viel größere Bedeutung erhalten. Da eine Kammer nur die Angelegenheiten der Berufsangehörigen regelt, besteht zudem die Gefahr, dass damit das Miteinander von Laien und Fachleuten in der Pflege noch schwieriger wird, als es ohnehin schon ist.   Maßnahmen, die den Berufsstandesdünkel von examinierten Pflegefachkräften gegenüber Angehörigen und Hilfskräften fördern, sind unbedingt zu  vermeiden. Die Herausforderungen der Pflege kann man nur gemeinsam bewältigen. Eine  Pflegekammer  die die familiär und ehrenamtlich Pflegenden nicht strukturell an prominenter Stelle einbezieht, wird kein einziges Problem lösen sondern zusätzliche schaffen

2. Bezogen auf den Nutzen einer Pflegekammer für die Kranken und Pflegebedürftigen, muss man sich nur einmal die Situation bei den Ärzten anschauen, die über die Ärztekammer seit Jahrzehnten organisiert sind.    Was hat die Ärztekammer bislang zum Wohle der Patienten  erreicht? Durchschnittlich fünf Minuten pro Patient, so kalkulieren die niedergelassenen Ärzte. Mehr Zeit ist nicht drin, wenn sich die Praxis rechnen soll. Und in den Krankenhäusern muss der Patient froh sein, wenn ein  Arzt bei den üblichen Stippvisiten, überhaupt am Bett halt macht. Wer sich nicht spezialisiert, ist der Dumme.  In den ländlichen Bereichen machen immer mehr Praxen zu, usw.. .  Immer, wenn die Ärzte auf die Straße gehen, erreichen diese eine Honorarverbesserung. Aber zu welchem Preis?  Wir erinnern:  Im Anschluss an die letzte Lohnsteigerung die die Klinikärzte durchgedrückt hatten, gingen die Pflegekräfte auf die Straße, weil diese Kostensteigerung  zu Einsparungen beim Pflegepersonal führte.

Unser Empfehlung:

Pflege braucht keine Kammer. Pflege braucht ein Haus in dem alle Belange Platz finden.

Damit das Miteinander in diesem Haus zielführend verlaufen kann, braucht Pflege eine klare Ausrichtung, ein Ziel, dem sich alle Beteiligten verpflichtet fühlen müssen.

Im Vordergrund muss die Gewährleistung menschenwürdiger Pflege stehen, wie sie in der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ definiert wurde.


 

Entwicklungsstand Juli 2017

„Pflegekammer gerät unter Beschuss“ tituliert Christian Kunst seinen Beitrag in der RheinZeitung vom 17. Juli 2017 .  „Massiven Vorwürfe der Basis gegen ihre Interessenvertretung – Tausende zahlen keine Pflichtbeiträge.“ Dieser kritische Beitrag ist aus mehreren Gründen bemerkenswert.  Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland in dem sich die Politik  ungeachtet zahlreicher Bedenken hinter das Anliegen nahmhafter Pflegefunktionäre/-wissenschaftler stellt.  Das ging sogar soweit, eine Mehrheitszustimmung an der Basis anzunehmen, obschon sich nur 7.000  von  41.000 Pflegekräften im Land an der Abstimmung beteiligt hatten, von denen 75% mit Ja stimmten.  Von einem demokratischen Prozess kann hier auch deshalb nicht die Rede sein, weil davon ausgegangen werden muss, dass diejenigen, die sich für eine Kammer stark machen und Vorteile darin sehen, vermutlich alle an der Abstimmung teilnahmen.  Demnach sehen nur 13 Prozent der stimmberechtigten Pflegekräfte Vorteile, während 87 Prozent  entweder keine Erwartungen haben oder eher Negatives  befürchten.


Entwicklungsstand  Juli 2015

In Rheinlandpfalz hat der Gründungsausschuss der Pflegekammer seine Arbeit bereits aufgenommen.  Sehr zum Bedauern der beiden Vorsitzenden des Pflege-SHV, die in diesem ansonsten schönen Bundesland leben.  Wir halten dies für eine denkbar unpassende Antwort und sehen nicht einen einzigen Vorteil für die Pflegebetroffenen, Angehörige und die Berufskolleginnen und Kollegen, die an der Pflegebasis stehen.  Wie nicht anders zu erwarten, sind die Leitungsfunktionen dieser Kammer jetzt schon fest in der Hand von Pflegewissenschaft und Führungskräften in Krankenhäusern und Heimen.  Dass deren Interessen andere sind, wie die der praktisch Pflegenden, lässt sich zum Beispiel an unserem Thema Nachtdienstbesetzung in den Heimen  veranschaulichen.  So gilt in Rheinland-Pfalz bis heute als (ungeschriebener) Richtwert: eine Nachtwache für siebzig Pflegebedürftige.  Das kann nur deshalb gelten, weil betreffende  Heim- und Pflegedienstleitende  die Notwendigkeit einer besseren Besetzung nicht erkennen.  Auch von den Pflegewissenschaftlern, die große Töne spucken und am liebsten nur noch Pflegekräfte mit Hochschulstudium an den Betten sähen, wurde in der Vergangenheit nicht an einer Stelle die Nachtdienstbesetzung zum Thema gemacht.  Daraus kann im Grunde nur auf fehlendes Problembewusstsein geschlossen werden.  Die Not der alten und sterbenden Menschen, die in den Heimen nachts vergeblich warten, dass mal jemand kommt und Zeit für ein tröstenden Wort hat, ist nicht das Thema.  Würde sich die Kammer in erster Linie für die Stärkung des Verantwortungsbewusstseins und Engagements  gegenüber den Kranken und Pflegebedürftigen einsetzen, können diese davon profitieren.

Den Pflegestrategen in den Lenkungsgremine dieser Kammer, geht es vor allem darum, den eigenen Berufsstandesdünkel gegen den anderer Berufsgruppen und Akteure im Gesundheitswesen besser durchsetzen zu können.  100 % Selbstbestimmung versprechen sie den Mitgliedern.  Das wird jedoch nur für die gelten, die in dieser Kammer zu bestimmen haben. Für alle anderen wird sich die Mitbestimmung darauf begrenzen, bei den Wahlen in die vorgesehen Listen Haken  zu machen.  Das Hauptfeld der Pflegenden, diejenigen die vor Ort umzusetzen versuchen, was sich die ihnen vorgesetzte Fachkollginnen und Kollegen ausdenken, werden zu 100% fremdbestimmt.  Einigen mag es  ein Trost sein, sagen zu können, es sind die eigenen Leute die mir neuerdings erklären, was ich wie zu tuen habe.   Man muss sich nur die  Expertenstandards anschauen, um eine Ahnung zu haben, wie diese Vorschriften (mit und ohne Kammer) aussehen.  Der Wahnsinn geht weiter und ist mit Sicherheit noch steigerungsfähig .  Empowerment in eigener Sache, ungeachtet aller Risiken und Nebenwirkungen.
Nach meiner Prognose, dürfte die Pflegekammer die Berufsverdrossenheit und Flucht aus dem Beruf verstärken.   Auf jeden Fall werden alle dreijährig ausgebildeten Alten-, Kranken-, und Kinderkrankenpflegekräfte, die noch in irgendeiner Form in der Pflege arbeiten, einen prozentualen Anteil ihres Gehaltes an die Pflegekammer zahlen müssen.  Wer damit ein Problem hat, dem kann zur Zeit noch empfohlen werden,  in eines der angrenzenden Bundesländer umzuziehen, in denen die Regierenden dem Drängen der Pflegekammerinitiativen noch nicht nachgegeben haben.  Politisch gesehen, halten wir die Pflegekammer bestenfalls für eine Problemverlagerung.    Wir können die Herausforderungen nur bewältigen, wenn wir uns mit allen, die es betrifft, zusammen tun und nach Lösungen suchen.  Und nicht indem jede Gruppe sich in seine Kammer verzieht und überlegt, wie sie sich gegenüber den anderen Interessensgruppen besser durchsetzen kann.

Auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat die Gründung einer Pflegekammer beschlossen.

Bayerns Ministerin Huml, lehnt weiterhin eine Pflegekammer ab. Stattdessen favorisiert Bayern eine  Körperschaft des öffentlichen Rechts.  Hier bestünde dann eine Chance, dass eine Art Pflegehaus entsteht, welches auch  pflegende Angehörige und die verschiedenen Hilfs- und Betreuungskräfte einbezieht.


Entwicklungsstand 2013

Initiativgruppen auf Länderebene,  die sich in der „Nationalen Konferenz zur Einrichung von Pflegekammern“  zusammen geschlossen haben, sehen sich aktuell auf der Zielgeraden.

Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland eine Kammer. Vielleicht auch deshalb, weil die Pflegekräfte in Schleswig-Holstein den größten Leidensdruck verspüren, denn dieses Bundesland hat den schlechtesten Stellenschlüssel für die Pflege in stationären Einrichtungen.

Rheinland-Pfalz führte bis zum 18. März 2013 eine  Befragung unter den Pflegekräften durch. Diese Befragung war so gestaltet, dass das schon an Nötigung grenzt.   So wurden alle Pflegekräfte aufgefordert sich zu registrieren, mit allen persönlichen und beruflichen Daten.  Wer dieser Aufforderung, mit JA  zu stimmen, nicht nachkommt, braucht viel Selbstbewusstsein.  http://www.pflegekammer-rlp.de/befragung/ Das Ergebnis der Befragung:  Nur rd. 20 Prozent, exakt 9324  Pflegekräfte in RLP folgten dem Aufruf, von diesen stimmten 75,8 % für die Pflegekammer und 24,1 % dagegen.  Die Tatsache, dass sich 80 %  nicht registieren lassen wollten, kann eigentlich nicht anders gewertet werden, als dass diese der Kammer ablehnend gegenüber stehen.  Denn wer dafür ist, muss die Registierung und Offenlegung aller Daten nicht scheuen.  Dennoch will der Sozialminister hier Fakten schaffen und wertet das Abstimmungsergebnis als Zustimmung.

In Bayern soll die Einführung ebenfalls von einer Umfrage abhängig gemacht werden.

Die Tatsache, dass nur verhältnismäßig wenige Pflegekräfte bislang einen Vorteil darin sehen, sich zu organisieren lässt sich nicht zuletzt darauf zurückführen, dass die einflussreichen Berufsverbände den Bezug zur Basis lange schon verloren haben.  Statt sich für bessere Personalschlüssel einzusetzen, setzten sie sich dafür ein, dass die Pflegekräfte wissenschaftliche Standards erfüllen die an Praxisferne kaum zu übertreffen sind.  Mit jedem Expertenstandard bürdete man den ohnehin am Limit arbeitenden Pflegenden  neue Formulare und zusätzliche  Dokumentationspflichten auf.   Nicht minder widersinnig sind  Art und Umfang der  Pflegeplanung, die die Pflegekräfte unsinnig viel Zeit kostet, nur damit einer Form genüge getan wird.   Den überbordenden Dokumentationswahn haben die Pflegefunktionäre im Verein mit der Pflegewissenschaft zu verantworten.  Jene maßgeblichen Menschen in der deutschen Pflege, die garantiert auch in den Pflegekammern wichtige  Spitzenämter belegen werden. Das dürfte so sicher sein, wie das Amen in der Kirche.

Würden sich die  Berufsverbände und Initiativgruppen im Verbund für ausreichende Stellenschlüssel einsetzen, würde es den Pflegenden wie den Gepflegten besser gehen.   Im Personalschluessel_Altenheim_032013 , finden Sie  interessante Daten und Fakten, sowie einen Lösungsvorschlag.

 

6 Kommentare

  1. „Pflege braucht ein Haus, in dem alle beteiligte Raum finden, indem sich alle gemeinsam um die Gewährleistung menschenwürdiger Pflege bemühen, ganz gleich wo und von wem diese erbracht wir“
    Besser hätte ich es nicht ausdrücken können! Toller Beitrag, der den Nagel auf den Kopf trifft. Ich habe mich bei meinen Kollegen gegen eine Pflegekammer ausgesprochen und auch sie teilten meine Meinung.

    LG Jonas

    • Eine Pflegekammer ist überwiegend der Wunsch von Pöstchenreitern und im Pflegebereich total verzichtbar, weil diese Kammer von jenen mit Beiträgen bezahlt werden soll, die ohnehin die Gelackmeierten sind; daran ändert auch eine Pflegekammer nichts.

  2. Vor etlichen Jahren hatte ich zum Thema 10 ö.b.u.v. Sachverständige an einen Tisch bekommen können. Es ging damals um das Personalbemessungsverfahren PLAISIR, das ja den Regierungen offenbar zu teuer war. Während wir uns dafür eingesetzt haben, das eine vernünftige Messlatte gefunden wird, hat sich die Politik dafür entschieden, die bodenlosen Löcher der Krankenversicherungen zu stopfen. Das war billiger und einfacher.
    Dann gab es doch die Expertenkommission der Professoren (über. 20 hochrangige Uni-Prof. waren es). Wie Raketen schossen sie hoch. Und wie nach Silvester war wieder nichts übrig. Die Bürokraten der Krankenversicherungen haben alles abgeräumt. Ergebnis: „null“.
    Und wer gewährt heute noch einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Einblick in die Finanzen und Wirtschaftsdaten von Einrichtungen? Mangels Nachfrage gibt es in ganz Deutschland nur noch 6 SV. Eine Sachkompetente Kontrolle und Beratung von Pflegeeinrichtungen ist weder gefordert noch erwünscht. Stattdessen begnügt man sich damit, dass die Heimaufsicht kontrolliert, ob die Klopapierrolle oder anderes vorschriftsmäßig angebracht ist.
    Fritz Halmburger

  3. Die Argumentation gegen die Schaffung einer ‚Pflegekammer‘ ist gut und richtig. Insbesondere unter Berücksichtigung des Rechtsgutachtens zu einer Pflegekammer Niedersachsen.

    Der Normalbürger steigt ohnehin durch die undurchsichtigen Zuständigkleiten nicht mehr durch. So beschäftigt man sich wieder einmal mit ‚Verwaltungswut‘, anstatt die überfällige Verbesserung der Situation im Gesundheits- und Pflegebereich anzugehen.

    Außerdem sehe ich in dem Ansinnen einer Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft eine weitere ‚Pöstchenschaffung‘ die wieder von jenen finanziert werden soll, die, gemessen an der bekannten Situation, ohnehin dürftig entlohnt werden.

    Früher war die Kammer Bezeichnung für das Schlafzimmer. Heute wird man manchmal bei Inanspruchnahme solcher Institutionen daran erinnert.

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